Hallo zusammen,
ich fang am besten mal ganz von vorne an, damit die Geschichte richtig verstanden wird.
Vor 3 Jahren habe ich ein Haus erworben.
Seitdem habe ich einen Mitbewohner. Einen Mieter. Es ist auch wirklich ein Mieter, nicht mein Partner oder sowas. Dieser bewohnt das Obergeschoss allein, die mittlere Etage (Küche, Bad und Flur) teilen wir uns, die untere Etage ist mein Reich.
Wir haben einen normalen, unbefristeten Mietvertrag geschlossen.
Ab 2010 wollte ich nun meine Ausgaben für den vermieteten Teil des Hauses steuerlich geltend machen.
Ich habe also meine Steuererklärung eingereicht, nach bestem Wissen und Gewissen und musste schon bald diverse Unterlagen nachreichen.
Das Finanzamt stolperte nun darüber, dass ich nur zu 66 % der ortsüblichen Miete vermiete und deshalb der Steuerbescheid nur vorläufig sei und ich in der nächsten Steuererklärung eine Totalüberschussprognose beilegen soll.
Mein Fehler, ich wusste nicht, dass ich mindestens 75 % der ortsüblichen Miete nehmen muss um eine Gewinnerzielungsabsicht nachzuweisen.
Also habe ich die Miete erhöht. Ich nehme seit 01.01.2011 80 % der ortsüblichen Miete.
Bei der Steuererklärung 2011 habe ich den Wunsch nach der Totalüberschussprognose außen vor gelassen und habe statt dessen, die höhere Miete angegeben, bzw. die Änderung des Mietvertrages eingereicht.
Natürlich war das nicht genug, es kam erneut die Frage nach der Totalüberschussprognose.
Nun musste ich sie einreichen. Und sie ist negativ. Selbst wenn ich 200 % von der ortsüblichen Miete nehmen würde, wäre sie nicht positiv.
Nun wird mir Liebhaberei unterstellt. Absolut gar nichts von der Vermietung wird anerkannt. Alles rausgestrichen aus dem Steuerbescheid.
Ich bin nun davon ausgegangen, dass mir das Finanzamt für 2010 nichts zahlt, da ich dummerweise für zu wenig Geld vermietet habe, aber das 2011 dann alles hinhaut. Ich habe ja auch ein Urteil des BGH dazu gefunden. Wenn man mindestens 75 % nimmt, ist automatisch von einer Gewinnerzielungsabsicht auszugehen.
Nun ist es nicht so.
Warum? Mit welchem Recht??
Stellt das Finanzamt die Art der Vermietung (WG) in Frage?
Die Totalüberschussprognose dürfte doch ab 2011 gar keine Rolle mehr spielen, oder??
Kann mich bitte jemand aufklären?
Vielen, vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße,
Fenja