Hallo zusammen,
hier also eine hypothetische Frage.
Man stelle sich vor, x hat vor 3 Jahren ein Haus gekauft.
Ab diesem Zeitpunkt schließt X mit Y einen normalen Mietvertrag. Y nutzt das Obergeschoss allein, X das Untergeschoss. Die mittlere Etage teilen sich X und Y.
Sozusagen eine WG, nur dass einer der WGler der Eigentümer des Hauses ist.
2010 will X die Werbungskosten für den vermieteten Teil des Hauses geltend machen und reicht alles mit der Steuererklärung ein.
Das Finanzamt stolpert darüber, dass X für nur 66 % der ortsüblichen Miete an Y vermietet.
Der Steuerbescheid erfolgt vorrübergehend und in die Steuererklärung 2011 soll eine Totalüberschussprognose beigelegt werden.
X wusste nicht, dass er zu wenig Miete nahm, also erhöhte er zum 1.1.2011 die Miete auf 80 % der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Und wähnte sich auf der sicheren Seite.
X reichte die Steuererklärung 2011 ohne Totalüberschussprognose, aber mit geändertem Mietvertrag ein.
Das Finanzamt verlangt trotzdem danach.
X setzte ein Schreiben auf, mit dem Hinweis, er nimmt nun 80 % und geht davon aus, die Totalüberschussprognose beziehe sich nur auf 2010, weil 2011 ja im grünen Bereich liegt.
Im Steuerbescheid 2011 steht dann, dass die Vermietung in der Steuererklärung trotz erhöhter Miete nicht berücksichtig werden kann.
Begründung: Die negative Totalüberschussprognose
Eine Einkunftserzielungsabsicht ist zu verneinen (BMF vom 08.10.2004, BStBl I S.933)
X hat große Verständnisprobleme.
Warum, wenn nicht zum Zwecke des Gewinns sollte er an Y vermieten???
Y ist nicht der Partner von X!
Ist der Steuerbescheid rechtens?
Oder lohnt sich ein Einspruch??
Warum zählt die Prognose auch für 2011, obwohl die Voraussetzungen für eine Gewinnerzielungsabsicht gegeben sind?
Es sein noch angemerkt, selbst wenn X zu 200 % der ortsüblichen Miete vermieten würde, wäre die Prognose negativ.
Danke an alle die mitdiskutieren wollen!!