Hallo, ich verwalte ein Haus mit 13 vermieteten Wohnungen. Manche Mieter wohnen schon 30 Jahre dort, andere sind später eingezogen. Die Verträge sind natürlich unterschiedlich, vor allem beim Winterdienst. Alte Verträge weisen auf die EG-Mieter als alleinige Winterdienstler hin, neuere verweisen auf den Winterdienstplan, der später erstellt worden ist. Kann ich trotz der netrschiedlichen vertragssituationen eine einheitliche Regelung durchsetzen?
Lieber Herr Quensel,
dieses Problem kenne ich auch sehr gut. Leider kenne ich die aktuelle Rechtslage zu diesem Fall nicht.
… Ich habe immer versucht mich an die bestehenden Verträge zu halten und habe nach und nach mit der Neuvermietung die einheitliche Regelung zur gemeinsamen Schneebeseitigungspflicht umgestellt. Zu meiner Absicherung habe ich einen WochenPlan erstellt und jeder Partei einen ausgehändigt. Damit war für alle klar geregelt wer dran war in der entsprechenden Woche.
Es tut mir leid , wenn ich keine genaueren Angaben machen kann.
S.
Hallo, ich verwalte ein Haus mit 13 vermieteten Wohnungen.
Manche Mieter wohnen schon 30 Jahre dort, andere sind später
eingezogen. Die Verträge sind natürlich unterschiedlich, vor
allem beim Winterdienst.
Leider kann ich dir bei deiner Fragestellung nicht helfen. Als Verwalter so vieler Wohnungen solltest du es vielleicht in Betracht ziehen, einer Hausbesitzervereinigung beizutreten. Sie haben eigene Anwaelte und kennen sich mit rechtlichen Problemen aus. Bist du nicht der Besitzer, sprich den oder die Besitzer auf das Problem an.