Hallo,
hier eine Frage zur Vermietung von einem Zimmer in angemieteter Wohnung. Eine Mieterin möchte in Ihrer gerade angemieteten Wohnung ein Zimmer vermieten für ca. 10 Wochenenden im Jahr. An diesen Wochenenden finden Messeveranstaltungen statt, die Wohnung befindet sich in günstiger Lage zum Messegelände und der Infrastruktur. Die Gäste sollen das Zimmer günstiger bekommen als in umliegenden Hotels. Die Mieterin könnte sich somit verhelfen ein paar Euro dazu zuverdienen. Die Ideale Lage der Wohnung könnte somit wirtschaftlich genutzt werden.
Muss die Mieterin die Vermietung für das Wochenende dem Vermieter melden?
Darf dieser die Vermietung verbieten?
wenn, nein:
Darf ein Schlüssel für das Zimmer und die Wohnung herausgegeben werden?
Muss die Mieterin immer im Haus sein, wenn der „Gast“ im Hause ist?
Darf das Zimmer für Buchungszwecke mit Bildern vor der messe online gesetzt werden?
inwieweit wird die vermietung steuerlich betrachtet und gewertet?
vielen Dank für Euer Wissen!