Vermietungsfirma verschleppt Mietvertrag

Hallo zusammen,

folgender Fall ging mir gerade durch den Kopf:

Mieter M hat einen Mietvertrag mit Vermieter VM. Firma F vertritt Vermieter VM in Mietangelegenheiten.

M hat fristgerecht zum 31.10. gekündigt. F hat M den August und September über immer wieder potentielle Nachmieter zur Besichtigung vorbeigeschickt und inseriert diese Wohnung auch schon im Internet „frei ab 01.10“. Aus den Interessenten fand sich ein konkreter Nachmieter N.

VM (persönlich!) sagt M und F am 17.09. zu, dass N zum 01.10. einziehen könne - jeweils mündlich. M ruft am 22.09. F an, um den Versand des Mietvertrages zu forcieren. F signalisiert, dass der Vertrag verschickt werden soll. Am 26.09. hat, laut Telefonat M und F , F noch keine Antwort (also unterschriebener Mietvertrag) des N erhalten. Am 27.09. ruft N den M an, um ihm mitzuteilen, dass er bisher den Mietvertrag noch nicht erhalten habe und er nunmehr die Wohnung nicht wolle, da er sich auf den Arm genommen fühlt.

Meines Erachtens kann M den Mietvertrag zum 30.09. beenden, da er ja die Zusage des VM hat, dass der N zum 01.10. einziehen könne. Daraus erwächst m.E. auch, dass der Mietvertrag des M zum 30.09. endet.

Dass der Vertrag durch die schleppende Bearbeitung der F nun nicht zustande kam, kann m.E. nicht das Problem des M sein.

Wie seht Ihr das? Vielleicht liege ich ja falsch…

Beste Grüße

Schildmann

Moin,
M ist so lange Vertragspartner bis der Vertrag, aus welchen Gründen auch immer, ausgelaufen ist.
Vermieter-Interessenverbände bieten Insolvenzüberprüfungen an. Möglicherweise hat der Vermieter inzwischen gar kein Interesse mehr an dem neuen Mieter.

vnA
vnA

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Moin,
M ist so lange Vertragspartner bis der Vertrag, aus welchen
Gründen auch immer, ausgelaufen ist.
Vermieter-Interessenverbände bieten Insolvenzüberprüfungen an.
Möglicherweise hat der Vermieter inzwischen gar kein Interesse
mehr an dem neuen Mieter.

Hallo,

VM ist nach wie vor an N als neuem Mieter interessiert. Nur N möchte halt nicht mehr mieten, weil F den Versand des Mietvertrages nicht auf die Reihe bekommt.

Welche Ansprüche hat M?

Grüße

Schildmann

Welche Ansprüche hat M?

Ansprüche? Pflichten hat er.

Grüße

Schildmann

vnA

Pflichten?
Ich nehme an, Du meinst die Zahlung des Mietzinses bis zum 31.10.

Ich sehe das anders. Durch die Willenserklärung des VM, dass er N als Nachmieter zum 01.10. akzeptiert und der Vertrag durch F zu erstellen ist, hat der VM doch auch das alte Mietverhältnis zum 30.09. beendet. Die Schuld für das nicht-Zustandekommen des Vertrages liegt jedoch bei F. Wieso sollte also M dafür zahlen?

Schildmann (ianal)

hat den der fiktive mieter einen AUflösungsvertrag mit dem Vermieter geschlossen oder kann er das Vertragsende nachweisen?

gruss

hat den der fiktive mieter einen AUflösungsvertrag mit dem
Vermieter geschlossen oder kann er das Vertragsende
nachweisen?

Keinen schriftlichen. Aber aus der mündlichen Willenserklärung des VM müsste es doch automatisch hervorgehen, oder?

Die Beweisbarkeit der mündlichen Aussage sei natürlich dahingestellt.

Grüße

Ein Mietaufhebungsvertrag muss nicht schriftlich vereinbart sein…
Pp

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Ein Mietaufhebungsvertrag muss nicht schriftlich vereinbart
sein…

Stimmt, aber beweisbar.

Pp

vnA

Ein Mietaufhebungsvertrag muss nicht schriftlich vereinbart
sein…

Stimmt, aber beweisbar.

Pp

vnA

Natürlich muss man den Abschluss auch beweisen können, das habe ich vorausgesetzt. Aber ich habe es so verstanden, dass der pot. NM (oder evtl.wer anders) den Aufhebungsvertrag bezeugen kann.