Vermietungszeitpunkt im Jahr - Zinsen

… anteilsmäßig?

Hallo zusammen,
ich habe meine Eigentumswohnung zum 01.04.2010 vermietet und bekam gestern meine Zinsabrechnung.
Nehme ich die Zinsen anteilsmäßig auf 9 Monate oder kann ich den kompletten Wert nehmen?
Herzlichen Dank und Grüße,
Petra

Hallo Petra,

das hängt davon ab, ob Du in den ersten drei Monaten die Wohnung leerstehen hattest und einen Mieter gesucht hast oder ob Du solange selbst drin wohnst, bzw. gewohnt hast.

Solange die Wohnung leersteht und Dein Vermietinteresse nachweisbar ist (was es ja ist, da Du ab 01.04. vermietest), kannst Du natürlich alle Kosten im Zusammenhang mit der Wohnung als Verluste geltend machen. Dazu zählen im Übrigen auch sämtliche Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Wohnung, z.B. zur Besichtigung oder Vertragsunterzeichnung.

Und selbst, wenn Du bis Februar oder März noch drin wohnst … es müsste Dir erstmal nachgewiesen werden … aber das nur inoffiziell :wink:

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

lg

Hallo Petra,
die Zinsen werden anteilig aufgeteilt.
MfG
Kley

Hallo Petra,
sry für die späte Antwort, wenn die Whg die ersten drei Monate leer gestanden hat - für das ganze Jahr,
ansonsten einfach mal auf doof die ganzen Zinsen angeben (irren ist sehr menschlich *lol), und entweder fällt es keinem auf (sehr wahrscheinlich), oder man(frau) sagt sorry - da hab’ ich nicht dran gedacht…
und außerdem wollen die Prüfer später vielleicht irgendwann auch mal „was finden“, und soooo viel kann die Steuer aus 3 Monaten ja auch nicht ausmachen…
Viel Erfolg
MfG
A.Schüler