Hallo Petra,
das hängt davon ab, ob Du in den ersten drei Monaten die Wohnung leerstehen hattest und einen Mieter gesucht hast oder ob Du solange selbst drin wohnst, bzw. gewohnt hast.
Solange die Wohnung leersteht und Dein Vermietinteresse nachweisbar ist (was es ja ist, da Du ab 01.04. vermietest), kannst Du natürlich alle Kosten im Zusammenhang mit der Wohnung als Verluste geltend machen. Dazu zählen im Übrigen auch sämtliche Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Wohnung, z.B. zur Besichtigung oder Vertragsunterzeichnung.
Und selbst, wenn Du bis Februar oder März noch drin wohnst … es müsste Dir erstmal nachgewiesen werden … aber das nur inoffiziell 
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
lg