Verminderte Wohnfläche nach Sanierung

Hallo,

ich habe gehört, es gäbe eine rechtliche Grundlage für Vermieter, dass keine Neuvermessung einer verkleinerten Wohnfläche nötig ist, wenn aufgrund von Sanierungen die Nutzfläche der Wohnung verringert wurde.

Das hat mich überrascht, da der Mietvertrag ja auf die tatsächliche Wohnfläche abgeschlossen wird, und nun frag ich mich, was passieren würde, wenn z.B. durch eine zusätzliche Dämmung von Außenwänden die Räume verkleinert würden oder aufgrund von Außensanierungen eine Loggia verkleinert wird. (Das mit der Loggia habe ich z.B. schon einmal gelesen.)

Gibt es tatsächlich ein solches Gesetz, so dass eine Neuvermessung und damit eine Mietanpassung verhindert werden kann?

2a)
Falls ja, bis zu welcher Verkleinerung der Mietfläche gilt das? Welche Verkleinerung müsste eine Mieterin dulden.

2b)
Falls nein, gibt es eine anders lautende Gesetzgebung und wo findet man die?

Danke und Grüße
A

Hallo,

nur eine Teilantwort:

Balkon/Loggia/Terasse und co. werden nur hälftig zur Wohnfläche gerechnet.
Die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche darf bis zu 10% von der tatsächlich vorhandenen Wohnfläche abweichen ->Mietzins
Für die Nebenkostenabrechnung gilt dies allerdings nicht, da muß die korrekte beheizbare Fläche angegeben werden.

Gruß
Maja

Mir ist derartiges nicht bekannt, zumal beim deutschen Mierecht der Mieterschutz sehr hoch steht, würde ich sagen, dass es dieses Gesetz nicht gibt, da dies einen erheblicher Nachteil für den Mieter darstellen würde.

Ein weiterer Punkt, gegen dieses angebliche Gesetz ist, dass der Vermieter für die NK-Abrechnung die Wohnung sowieso neu vermessen (lassen) müsste. Begründung wurde ja schon von Maja geliefert.

Grüße
Martin