Hallo,
ich habe gehört, es gäbe eine rechtliche Grundlage für Vermieter, dass keine Neuvermessung einer verkleinerten Wohnfläche nötig ist, wenn aufgrund von Sanierungen die Nutzfläche der Wohnung verringert wurde.
Das hat mich überrascht, da der Mietvertrag ja auf die tatsächliche Wohnfläche abgeschlossen wird, und nun frag ich mich, was passieren würde, wenn z.B. durch eine zusätzliche Dämmung von Außenwänden die Räume verkleinert würden oder aufgrund von Außensanierungen eine Loggia verkleinert wird. (Das mit der Loggia habe ich z.B. schon einmal gelesen.)
Gibt es tatsächlich ein solches Gesetz, so dass eine Neuvermessung und damit eine Mietanpassung verhindert werden kann?
2a)
Falls ja, bis zu welcher Verkleinerung der Mietfläche gilt das? Welche Verkleinerung müsste eine Mieterin dulden.
2b)
Falls nein, gibt es eine anders lautende Gesetzgebung und wo findet man die?
Danke und Grüße
A