Verminderter Steuersatz, unrechtmäßig

Hallo,

ein Unternehmer schreibt einem anderen Unternehmer eine Rechnung. Dabei gibt er für die gelieferte Ware auf der Rechnung den verminderten Steuersatz 7% an. Nach Gesetz sind aber 19% zu rechnen. Ein Telefonat ergibt verhärtete Fronten, der eine will so, der andere nach Gesetz. Wie verbucht man so was (als derjenige, der das Gesetz richtig interpretiert)???

Gruß
Selorius

Servus,

mehr als den ausgewiesenen Betrag darf der Leistungsempfänger nicht als Vorsteuer abziehen.

Schöne Grüße

MM

Hi,

ok, ist ja letztendlich für den Empfänger der Ware egal.
Das Problem mit der eventuellen Steuerprüfung hat dann der Rechnungsersteller?

Gruß
Selorius

ok, ist ja letztendlich für den Empfänger der Ware egal.

Nicht ganz - wenn es ein Unternehmer mit Vorsteuerabzugsberechtigung ist. Denn der darf, wie bereits erwähnt, nur den ausgewiesenen Vorsteuerbetrag abziehen, obwohl er den vollen indirekt bezahlt hat.

Das Problem mit der eventuellen Steuerprüfung hat dann der
Rechnungsersteller?

Ja. Denn der stellt zwar z. B. 1.070 Euro „inkl. 70 Euro USt“ in Rechnung, muß aber, sofern der Steuersatz 19% anzuwenden ist, 170,84 Euro USt ans Finanzamt abführen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald