Hallo,
meine Frage ist, für eine Abmahnung wurde eine Kostennote erstellt mit Streitwert 50.000,00 EUR, anschließend wird eine einstweilige Verfügung beantragt und das Gericht setzt den Streitwert auf 15.000,00 EUR fest, muss dann die Kostennote für die Abmahnung auf den geringeren Streitwert von 15.000,00 EUR reduziert werden.
Hoffe mir kann jemand helfen, wenn möglich auch mit Gesetzangaben.
Vielen Dank!