Vermisste Personen,freiwillig oder nicht ?

Hallo,

zur Thematik habe ich folgende Frage:
Wird im Zuge der Polizeilichen Suche nach einer vermissten Person,eigentlich die wichtige Frage geklärt ob die/der Abgängige freiwillig oder unfreiwillig verschwand?

Natürlich wird überprüft ob es sich um ein freiwilliges
oder unfreiwilliges Verschwinden handelt. Ebenso die
Tatsache ob einen strafrechtlich relevanter Hintergrund
gibt.Eine Person die freiwillig untertaucht muss und
über 18 Jahre ist muß nicht zwingend weitergesucht
werden es sei denn die Staatsanwaltschaft hat Hinweise
auf Kriminalität im Zusammenhang mit der gesuchten
Person.
Ob weitergesucht wird entscheiden die
Behörden.Überprüft wird das was die Behörden als
notwendig betrachten.
Nähere Auskünfte erteilt die Polizei /Staatanwaltschaft
oder Rechtsanwälte im Rahmen der Rechtsberatung.

Hinweis. Diese auskunft ist keine Rechtsberatung
sondern ein persönliche Einschätzung!

Karin Schneider managerSOS