Ich hoffe,die Frage verstösst nicht gegen die Netiquette?!
Wann verfällt der entsprechende Erbteil,wenn die betreffende Person nicht auffindbar ist?!Oder bleibt das Erbe/der Erbteil dauerhaft bestehen?
Besten Dank im vorraus
Wolfgang
Ich hoffe,die Frage verstösst nicht gegen die Netiquette?!
Wann verfällt der entsprechende Erbteil,wenn die betreffende Person nicht auffindbar ist?!Oder bleibt das Erbe/der Erbteil dauerhaft bestehen?
Besten Dank im vorraus
Wolfgang
Ich hoffe,die Frage verstösst nicht gegen die Netiquette?!
Wann verfällt der entsprechende Erbteil,wenn die betreffende
Person nicht auffindbar ist? Oder bleibt das Erbe/der Erbteil
dauerhaft bestehen?
Hm, ein Verfall des Erbteils ist mir nicht bekannt, jedoch können im Wege des Aufgebotsverfahrens ggf. Erben von Ihrem Recht ausgeschlossen werden, z.B. bei einem Grundstück gem. § 927 BGB.
ml.