Vermisster Partner bei gemeinsamer Veranlagung

Hallo Wissende,

ein Ehemann X ist seit August 2009 verschwunden. Er ist von einer Geschäftsreise aus dem Ausland nicht zurückgekehrt, wurde nach einer Vermisstenanzeige seiner Frau auch von Interpol gesucht. Sie hat seitdem nichts mehr von ihm gehört. Wie macht sie die gemeinsame Einkommenssteuererklärung? Er war III, seine Frau V. Seit er vermisst ist, hat sie gewechselt, Ehefrau ist jetzt III. Muss Ehefrau für das FA nachweisen, dass er vermisst ist (da ja von ihm kein Einkommen für V kommen wird)?. Wenn ja, wie? Reicht das polizeil. Aktenzeichen?

Auszug aus Hinweis 26 EStH 2009 :

„•Wird eine Ehe für nichtig erklärt ( § 1324 BGB ) , so ist sie einkommensteuerrechtlich bis zur Rechtskraft der Nichtigerklärung wie eine gültige Ehe zu behandeln. Ein Stpfl., dessen Ehegatte verschollen oder vermisst ist, gilt als verheiratet. Bei Kriegsgefangenen oder Verschollenen kann in der Regel ferner davon ausgegangen werden, dass sie vor Eintritt der Kriegsgefangenschaft oder Verschollenheit einen Wohnsitz im Inland gehabt haben (>BFH vom 3.3.1978 - BStBl II S. 372).“

Wie lange gilt das und wie ist das nachzuweisen?

Vielen Dank für Hilfe

Hallo!

Hier würde ich zu der Einkommensteuererklärung ein paar Zeilen schreiben, dass der Eheman seit XX vermisst ist und eine Kopie der Vermisstenanzeige beifügen. Ansonsten die Einkommensteuererklärung ganz normal machen. Einkünfte des Ehemannes, Einkünfte der Ehefrau, Unterschrift logischerweise nur von der Ehefrau.

Gruß

Jörg