Vermittlung von Pflegekräften als Gewerbe?

Hallo Leute,

wo bekomme ich fundierte Informationen über die Gründung einer Vermittlung von Arbeitnehmern zur Pflege von Pflegebedürftigen in privaten Haushalten gegen Provisionszahlung?

Meine Suchen über Google&Co bringen mir meist Widersprüchliches, insbesondere über die Vermittlung von nicht deutschen, aber EU - Personen wie z.B. Polen.
Darf man das jetzt als einfacher Gewerbetreibender oder darf das nur eine Agentur für Arbeit?

Fragt
BT

Hallo Leute,

wo bekomme ich fundierte Informationen über die Gründung einer
Vermittlung von Arbeitnehmern zur Pflege von Pflegebedürftigen
in privaten Haushalten gegen Provisionszahlung?

Meine Suchen über Google&Co bringen mir meist
Widersprüchliches, insbesondere über die Vermittlung von nicht
deutschen, aber EU - Personen wie z.B. Polen.
Darf man das jetzt als einfacher Gewerbetreibender oder darf
das nur eine Agentur für Arbeit?

Sicher ist Dein Thema nicht ganz so einfach wie die Gründung z. B. eines Kioks. Aber es gibt ja schon eine große Menge an selbständigen Unternehmen zur Pflege von Pflegebedürftigen. Erst einmal muss man wohl unterscheiden zwischen allgemeiner und spezieller Versorgung. Für die letztere muss man eine geeignete Zertifizierung vorlegen. Außerdem werden diese wohl von einer übergeordneten Stelle bezahlt. Ich kenne das aus eigener Erfahrung. Als eine nahe Verwandte schwer krank wurde, wurde eine solche (selbständige)Hilfe bestellt. Verwundert war ich damals darüber, dass die fast genau im Minutentakt arbeiteten. Das hatte wohl damit zu tun, dass die Kasse auch nur das nach Vorgabe bezahlt. Und davon müsste dann das Kleinunternehmen an den Vermittler noch die Provision bezahlen. Ich halte das für wenig erfolgreich für Dein Unternehmen.

Sollte es jedoch um eine allgemeine Versorgung der Pflegebedürftigen gehen (z. B. Reinigungskraft, Einkaufshilfe & Co.), dann könnte Dein Unternehmen evtl. etwas erreichen. Denn noch haben viele der heutigen Rentner noch genug auf dem Konto.

Fragt
BT

Hallo Roberta,

danke für deine Antwort.

Ich will ja nur Pflegehilfskräfte an zu Pflegende gegen Provision vermitteln, das Arbeitsverhältnis kommt zwischen dem zu Pflegenden und der Pflegehilfskraft zustande.

Bezüglich der Vermittlung von Nicht-Deutschen wie z.B. Polen und Rumänen habe ich inzwischen die aktuellen Informationen erhalten, nach denen das nur für Haushaltshilfen, nicht für Pflege(hilfs)kräfte gilt, und das Arbeitsamt dafür das Vermittlungs-Monopol hat.

Bleiben also nur Deutsche Arbeitskräfte übrig, und da möchten die meisten ja bei einer Leiharbeitsfirma angestellt werden und nicht direkt beim zu Pflegenden.

Gruß
BT

Hallo auch,

also, so, wie sich das liest, ist bzw. wäre es definitiv eine Arbeitnehmerüberlassung. Eine Vermittlung, wie Du es siehst, wäre z.B. nur als Bürodienstleister machbar. Das würde bedeuten, Du vermittelst offiziell keine Personen, sondern übernimmst nur die Rechnungsstellung, Auftragsverwaltung und telefonische Dienste. Jedoch das Wörtchen offiziell ist schon der erste Schritt in eine „Grauzone“. Sobald Du vermittelst und Jobs an einen Personalpool, den Du auch noch betreust, vergibst, könnte es in eine gesetzliche Richtung gehen, die Dich dann eventuell reinreissen könnte. Also, mal mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beschäftigen :smile:

Hallo dashase,

also, so, wie sich das liest, ist bzw. wäre es definitiv eine
Arbeitnehmerüberlassung.

das leuchtet mir nicht ein.
Bei Arbeitnehmerüberlassung wären die Leute ja bei mir fest angestellt und ich würde sie an Haushalte mit Pflegebedürftigen ausleihen, und den Pflegebedürftigen dafür monatlich Geld abknöpfen.

Ich will nur Leute aus Deutschland und aus dem EU-Raum (z.B.Rumänien), die eine Arbeitsstelle (ggf. plus Wohnmöglichkeit) als Haushaltshilfe bei Pflegebedürftigen suchen , und Haushalte mit Pflegebedürftigen, die eine Haushaltshilfe suchen , mit ihren zukünftigen Arbeitgebern zusammenbringen.

Für die Dienstleistungen des Organisierens und Zusammenbringens und Hilfe bei der Antragsstellung beim AA (EU-Ausländer werden eh nur vom AA vermittelt) und den Papierkrieg mit dem FA würde ich dann von den zukünftigen Arbeitgebern eine einmalige Provision verlangen.
Das wäre nach meinen bisherigen Informationen völlig legal, wasserdicht und sauber.

Ob natürlich so viele Haushalte diese Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, statt selber beim AA Haushaltshilfen aus Rumänien zu bestellen oder selber Deutsche Haushaltshilfen zu suchen, weiß ich nicht.

Die vielen bereits bestehenden Angebote für Haushaltshilfen sind ja so gestrickt, dass da tatsächlich eine Arbeitnehmerüberlassung stattfindet, die haben z.B. Partnerfirmen in Rumänien, bei denen die Leute angestellt sind, und die schicken sie dann nach Deutschland.

Das alles mit der Arbeitnehmerüberlassung möchte (und kann) ich nicht.

Gruß
BT

Ich will nur Leute aus Deutschland und aus
dem EU-Raum (z.B.Rumänien), die eine Arbeitsstelle (ggf. plus
Wohnmöglichkeit) als Haushaltshilfe bei Pflegebedürftigen
suchen , und Haushalte
mit Pflegebedürftigen, die eine Haushaltshilfe
suchen , mit ihren zukünftigen Arbeitgebern
zusammenbringen.

Siehst Du, das Wörtchen: „Vermittlung“ und „Provision“ (von Arbeitskräften) fällt bereits unter den Bereich Arbeitnehmerüberlassung. Unabhängig davon, ob Du einen Personenkreis fest einstellst oder „nur“ vermittelst.

Gruss TK

Hallo TK,

„Vermittlung“ und „Provision“ (von Arbeitskräften) fällt bereits unter den Bereich Arbeitnehmerüberlassung.

Ach, „Vermittlung“ ist also ein „geschütztes Wort“.
Hätt’ ich mir denken können, da in den Infos der AA ja steht, dass die AA das Monopol zur Vermittlung von Arbeitskräften aus EU-Ausland haben.

Aber wieso hat die Tatsache, dass ich mir die -nennen wir es mal so- „Zusammenführung“ von potentiellen Arbeitgebern (Haushalt) mit potentiellen Arbeitnehmern (EU-Ausländer) von den Arbeitgebern bezahlen lasse?

Fragt
BT

Hi,

„Vermittlung“ und „Provision“ (von Arbeitskräften) fällt bereits unter den Bereich Arbeitnehmerüberlassung.

Ach, „Vermittlung“ ist also ein „geschütztes Wort“.
Hätt’ ich mir denken können, da in den Infos der AA ja steht,
dass die AA das Monopol zur Vermittlung von Arbeitskräften aus
EU-Ausland haben.

Bevor du dich mit Spitzfindigkeiten wie Zusammenführung rumschlägst, ist ein Blick auf die gesetzliche Definition nützlich:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?..
Zitat:
Die Vermittlung umfaßt alle Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, Ausbildungsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Ausbildungsverhältnisses und Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zusammenzuführen.

und auch: http://www.arbeitsagentur.net/Private_Arbeitsvermitt…

Egal, wie du das Baby taufst, es bleibt eine Vermittlung.

Ulrich

Na schön, Ulrich,

dann gibt’s halt keine Arbeitsplätze durch mich.

Schade.

Gruß
BT