Ich möchte schon jetzt einen Mietvertrag für eine Neubauwohnung zum 01.07.11 abschließen. Erst dann ist die Wohnung bezugsfertig. Der Makler möchte eine Vermittlungsgebühr von 2 Monatsmieten plus MWSt. haben.
Zwei Fragen habe ich:
1.Ist die diese Gebühr von der Höhe her in Ordnung ?
2. Kann ich, falls ich die Wohnung aus irgendwelchen Gründen nicht beziehe, die Gebühr vom nächsten Mieter fordern. Warscheinlich habe ich auch dann eine Kündigungsfrist von 3 Monaten ?
Hallo,
zu 1-üblich und in Ordnung.
Manche versuchen mit dem Makler zu handeln.
Manchmal klappts.
zu 2-fraglich und nach meiner Ansicht wenig Chancen.
Schöner Sonntag,
Waldemar J. Dronjuk
Hier geht es wohl um eine Menge rechtlicher Fragen, die ich Freund wohl beantworten darf, ohne daß mir ein Rechtsanwalt gleich Geschäftsschädigung vorwerfen wird.
Ich denke auch, daß ich die Fragen als Besitzer von einigen Wohnungen und Bauingenieur, der sogar vor sehr langer Zeit einmal selber für kurze Zeit als Immobilienmakler gearbeitet hat beantwworten kann.
Zunächst:
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Ein Makler erhält seine Provision dafür, daß er die beiden Vertragsparteien findet und zusaammenbringt. Die Provision wird fällig, wenn ein Vertrag (hier Mietvertrag) zwischen diesen Parteien zustande kommt.
Dieses muß nicht unverzüglich mit dem Angebot des Maklers geschehen. Dieser Vertrag kann auch in einem zeitlichen Abstand zustande kommen. In seltenen Fällen wird eine Provision sogar dann fällig, wenn zwischen den zusammenggeführten Parteien ein Vertrag über eine andere Wohnung zustandekommt, wenn diese Wohnung nicht vorher öffentlich ausgeschrieben wurde und man die Information über diese Anzeige nachweisen kann. - Allerdings muß der Makler von diesen „Ersatzgeschäft“ Kenntnis haben.
Die Höhe der Maklergebühr von 2 Monatsmieten + Mehrwertsteuer ist üblich - und damit wohl auch angemessen. -
Der Abschluß eines MIetvertrags für einen Neubau auf eine so lange Zeit im voraus erscheint mir ungewöhnlich und nicht ganz unproblematisch. Da kommt die Frage, was passiert, wenn die Wohnung nicht rechtzeitig fertig wird. Man hat dann zwar das Recht auf Schadenersatz. Die Kosten und den Ärger hat man zunächst aber einmal selber - vor allem weil man wegen Kündigung der bisherigen Wohnung ausziehen muß und die neue Wohnung nicht beziehen kann.
Allerdings steht man unter dem Druck, daß die Wohnung nicht mehr zur Verfügung steht, wenn man zu lange wartet. Deshalb ist hier das Abwägen gefragt, ob das Angebot so überzeugend ist, daß man es auf gar keinen Fall verpassen möchte. - Aus Eurer gesamten Fragestellung habe ich da meine Zweifel. -
Es scheint, daß hier ein Bauträger oder Vermieter grundsätzlich den Makler eingeschaltet hat.
Die Zahlung der Provision ist grundsätzlich eine Angelegenheit zwischen Ihnen und dem Makler. Den Ersatz einer solchen Provision können sie grundsätzlich nicht von einem Nachfolge-Mieter fordern. Er wird Ihnen den auch nie bezahlen. Im vorliegenden Fall dürfte der Makler aber im Falle einer Kündigung des Mietvertrags vor dem Bezug erneut den Auftrag zur Vermittlung bekommen. Und dann würde der Makler von dem nachfolgenden Mieter wieder eine Provision fordern und erhalten. -
Kommen wir zu einer Kündigung.
Sie sehen die Rechtslage durchaus richtig, wenn Sie davon ausgehen, daß Sie eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten müssen. Solange die Kündigung bis zu 3 Monate vor dem vereinbarten Bezug erfolgt, passiert eigentlich gar nichts - weil ja bis zum vereinbarten Mietbeginn noch die Kündiugnsfrist eingehalten wird. Allerdings hat der Makler trootzdem seine Provision „verdient“.
Sollte die Kündigung in einem kürzeren Abstand zum Bezugstermin erfolgen, müssen sie nach dem Recht auch noch die Mieten bis zum Ende der Kündiungsfrist zahlen.
Sie kommen dann aus den Zahlungen nur raus, wenn Sie selber einen Nachmieter suchen und finden, der noch rechtzeitig - also innerhalb der Kündigungsfrist die Wohnung mit einem eigenen Mietvertrag übernimmt. Der Makler bleibt dann ohne Auftrag außen vor. Und Sie können diesem Mieter dann in einer geschickten Verhandlung erklären, daß die Wohnung „eigentlich nur über einen Makler vermietet wird“ und daß der Mieter mit diesem Vertrag durch Sie diese Maklerprovision spart. „Da wäre es doch angemessen und fair, wenn Sie sich die von Ihnen gezahlte Provision hälftig teilen.“
So ich denke, ich habe Ihre Fragen ausreichend beantwortet. Entscheiden müssen Sie selber.
Ich wünsche Ihnen dabei „ein gutes Händchen.“
Gruß
Adi Dei