Hallo, habe eine Frage zum Erwerb einer Immobilie.
Wir haben vor kurzer Zeit eine Eigentumswohnung
über einen Makler erworben.Eine notarielle Beurkundung
erfolgte und wir bezahlten die Vermittlungsgebühr.
Da wir aber noch kein freigegebenes Konto haben, worauf wir den Kaufpreis der Immobilie einzahlen sollen, gehört sie uns auch noch nicht.
Frage: können wir die Vermittlungsgebühr wieder
zurückfordern, so lange uns die Immobilie nicht
gehört.Es könnte sein, dass es noch Monate mit der
Bezahlung dauern kann.
Gruß Harry
Hallo,
es steht ueblicherweise im Kaufvertrag, wann der Makler zu bezahlen ist. Oft bei Unterschrift des Kaufvertrages. Ob danach die Immobilie den Eigentuemer jemals wechselt, ist nicht immer sicher. Man kann es im Kaufvertrag mit Makler und Notar evtl aendern, aber nur vorher.
Gruss Helmut
Frage: können wir die Vermittlungsgebühr wieder
zurückfordern, so lange uns die Immobilie nicht gehört.
Üblichweise hat der Makler seine Courtage verdient, wenn der Kaufvertrag beurkundet ist. Wann das Objekt bezahlt wird ode rwann der wirtschaftliche Übergang ist, hat mit der Leistung des Maklers nichts zu tun.
Es könnte sein, dass es noch Monate mit der Bezahlung dauern kann.
Dafür kann doch der Makler nichts.
Hallo,
der Makler muss mit erfolgreichem Abschluss, des Kaufvertrages bezahlt werden, da dann seine Maklerprovision verdient und fällig ist.
Dies ist leider unabhängig vom wirtschaftlichen Übergang des Objektes.
MfG
immohh