Vermittlungsgebühr

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage bzw. fehlt mehr ein grober Richtwert.
Ich bin Jungunternehmer und seit über zwei Jahren (erfolgreich) an der Front des / meiner Kunden, jedoch stehts allein unterwegs.
Zum Ausbau meiner Geschäftstätigkeiten habe ich mir Unterstützung im Freundeskreis gesucht.
Besagte Person nach ordentlichem Vertrag zum Kunden geschickt, was alles gut funktioniert hat.
So gut, dass der Kunde nun meine Unterstützung abwerben möchte.

In wiefern dies sowohl vom Kollegen/Mitarbeiter bzw. Kunden seriös ist soll nicht das Thema sein!

Was könnte man für eine Vermittlung einer Festanstellung (Höhe ca. 45.000 Brutto / Jahr) verlangen?

Mit freundlichen Grüßen,

Hallo,

welche Tätigkeit üben Sie denn aus.

Handelt es sich um eine Außenstelle des Bundesamtes für Arbeit ?

Gruß Merger

Wie schon gesagt bin ich Jungunternehmer.
Das Kerngeschäft stellt individuelle Softwareentwicklung dar.

Mein Geschäftsmodell basiert grundsätzlich nicht auf Resourcenvermittlung, daher wäre die Vermittlungsgebühr sicherlich lediglich ein einmaliges Zubrot.

was hat eine Softwarentwicklung mit einer AN-Vermittlung zu tun.
Also schnellstens die Gewerbeanmeldung ändern.
Evt. benötigen sie auch noch eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit.