Vermittlungsgutschein/Info

Hallo,
mein Bruder pflegt seit einem Jahr unseren Opa. Bezahlt wird er dafür von er Pflegekasse, muss sich aber zusätzlich arbeitslos melden. Nun hat er ein Stellenangebot gefunden, dass ihn interessiert,allerdings per Vermittlungsgutschein.

Jetzt die Frage:
Wenn er einen Vermittlungsgutschein beantragt und sich auf die Stelle bewirbt und diese nicht bekommt, muss er dann andere Stellenangebote durch die private Arbeitsvermittlung annehmen???

Denn wenn er diese Stelle nicht bekommt würde er weiterhin unseren Opa pflegen.

Ich hoffe Ihr könnt mir einige Infos dazu geben.
Danke

lg

Hallo,

nein, keine Angebote einer PRIVATEN AV.

Es könnte jedoch passieren, dass ihm die BA Stellenangebote sendet. Aber eher unwahrscheinlich, da er ja offensichtlich derzeit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (arbeitslos arbeitssuchend).

Viel Erfolg

  1. Dein Bruder sollte sich die Firma/den Job genau ansehen. Zuerst zum Vorstellungsgespräch gehen wegen mehr Infos und ob er überhaupt Chancen hat auf den Job. Und erst dann daran denken den Vermittlungsgutschein zu benantragen und den Arbeitgeber so lange hinhalten.
    Oft sind solche Angebote unseriös, der Job ist dann plötzlich vergeben und der Bewerber wird vertröstet, im Bewerberpool gespeichtert oder nach woandershin vermittelt. Oft greifen private Arbeitsvermittlungen die Vermittlungsprämie ab und schieben Bewerber zwischen Partnerfirmen hin und her.

  2. ALG I oder II?
    Wenn sich der Job nicht mit der Pflegetätigkeit vereinbaren läßt, muß er sich nicht in einen xbeliebigen Job vermitteln lassen. Ich denke, es kommt hier wirklich auf die Vereinbarkeit an, da sollte Dein Bruder sich eine schlüssige Begründung überlegen. Denn wenn er vermittelbar ist, könnte es sein dass ihm weitere unangenehme Jobangebote ins Haus flattern.

  3. Bevor Dein Bruder den Vermittlungsgutschein beantragt sollte er erstmal unverbindlich und anonym anfragen ob derzeit überhaupt Vermittlungsgutscheine ausgestellt werden. Das sind Kann-Leistungen, und jedes Jobcenter hat Anweisungen ob und wieviele Gelder sie verteilen.

es kommt drauf an in welchem Umfang er euren Opa pflegt, also welche Pflegestufe der hat. Bei Pflegestufe III und keiner anderen verfügbaren Pfelegeperson kann er weiterpflegen und muss keine Angebote annhemen.
Bei Pflegestufe II muss er sich dem Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden täglich zur Verfügung stellen, bei Pflegestufe eins sogar mindestens in Teilzeit (20 Stunden/Woche oder sogar mehr. Das heißt: solche Angebote muß er annhemen!

Mit dem Vermittlungsgutschein hat das nichts zutun. Der bedeutet nur, dass die Vermittelnde Firma von der Arbeitsagentur, bzw- dem Jobcenter eine Prämie bekommen wird, wenn sie deinem Bruder die Stelle ermittelt.

Gruß Gwen

Der Vermittlungsgutschein hat länger Gültigkeit. Der neue AG sollte bei einem neuen guten Mitarbeiter entgegenkommend sein und auch etwas warten können.

Hallo,

Kann ich leider nicht beantworten. ich bin in der Leistungsabteilung, nicht in der rbeitsvermittlung beschäftigt. Bitte stellen Sie die Frage ins Forum, da sind Kollegen aus der Arbeitsvermittlung.

Fragen Sie da bitte vor Ort den zuständigen Arbeitsvermittler, mein Fachgebiet sind Leistungen für den Lebensunterhalt.

Ich glaub zwar ich bin etwas spät geb aber trotzdem mal meinen Senf noch dazu für den Fall das so eine Situation nochmal eintritt
Das ist ein heikles Ding!
Das würde ich direkt mit dem Vermittler besprechen den auch die Agentur könnte einen Strick draus drehen und sagen … für bestimmte stellen wäre eine Pflegekraft außerhalb der Familie kein Problem, für andere Stellen schon! Oder ich würde mit der Arbeitsvermittlung sprechen ob der Vermittlungsgutschein auch später eingereicht werden kann sozusagen das Bewerbungsverfahren mitmachen und wenn mündlich dann feststeht man bekommt die Stelle noch vor dem Unterschreiben des AV den Vermittlungsgutschein von der Agentur holen, denn die Arbeitsvermittlung kann den eh nur abrechnen wenn der AV unterschrieben wurde!

Liebe Grüße
Wuja