wie funktioniert das mit dem Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt?
Ich habe ne Fahrschule und würde mich bemühen Fahrschüler aus dem LKW-Bereich weiter an Speditionen zu vermitteln.Darf ich dann auch diesen Vermittlungsgutschein für den Aufwand nehmen?Dann könnte ich mehr Fahrstunden mit dem Fahrschüler machen um ihn z,B beim rangieren besser auf die Arbeit in der Sped vorzubereiten.
Was muss in dem Vermittlungsvertrag drinstehen?Muss die andere Firam mir dann nen Bestätigung unterschreiben oder recht wenn der da anfängt?
wie funktioniert das mit dem Vermittlungsgutschein vom
Arbeitsamt?
Seit dem April 2002 ist die private Arbeitsvermittlung völlig frei gegeben. Danach darf jeder, der einen Gewerbeschein dafür besitzt Arbeit vermitteln. Die Rechtsgrundlage dafür ist im § 421g SGBIII geregelt. Am besten Du schaust mal auf den Seiten des Arbeitsamtes unter „Vermittlungsgutschein“ nach. Auf den Seiten Homepages privater Arbeitsvermittler findest Du zudem auch Hinweise, wie die Aufträge von Arbeitsuchenden an private Arbeitsvermittler aussehen sollten.
Was muss in dem Vermittlungsvertrag drinstehen?Muss die andere
Firam mir dann nen Bestätigung unterschreiben oder recht wenn
der da anfängt?