Vermittlungsprovision - Finder's Fee

Hallo @ll,

bei Vermittlung eines Kunden/Auftrages erhält man nach guter alter Sitte ja die sogenannte „Finder’s Fee“, d.h.

10% des mit dem Kunden erzielten Honorars innerhalb der nächsten 12 Monate nach Auftragserteilung.

Diese Regelung funktioniert - zumindest in einigen Branchen - wie ein ungeschriebenes Gesetz…

…und da wird’s interessant: Handelt es sich sozusagen um einen Brauch seit alters her oder findet sich in der Rechtsprechung dazu etwas?

Vielen Dank + viele Grüße
Diana

bei Vermittlung eines Kunden/Auftrages erhält man nach guter
alter Sitte ja die sogenannte „Finder’s Fee“, d.h. 10% des mit :dem Kunden erzielten Honorars…

Handelt es sich sozusagen um einen Brauch seit alters her oder :findet sich in der Rechtsprechung dazu etwas?

Hallo Diana,

in etlichen Fällen bekommt ein Handelsvertreter (=Vermittler) deutlich weniger als 10% des Auftragswertes. Dafür muß der Vertreter nicht nur einen Tipp geben, sondern durch die Weltgeschichte reisen, u. U. den Kunden mehrmals besuchen und das Geschäft in trockene Tücher bringen. Dieses Salär bezieht der Vertreter, weil er vorher einen Vertrag mit dem Produzenten/Dienstleister abgeschlossen hatte, der ihm einen bestimmten prozentualen Anteil an vermittelten Geschäften zusichert.

Will sagen: Gezahlt wird aufgrund vertraglicher Verpflichtungen. Nur ein vorher existierender Vertrag regelt Provisionen dem Grunde und der Höhe nach. Läßt man Fälle außer Betracht, in denen durch konkludentes Handeln stillschweigend ein (Arbeits-)Vertrag mit Anspruch auf Entlohnung zustande kommt, begründen Tipps und Vermittlungen ohne vertragliche Grundlage keinerlei Ansprüche.

Ich will aber nicht ausschließen, daß es in einzelnen Bereichen alte Bräuche gibt, die sogar Gerichte anerkennen.

Gruß
Wolfgang

Konkreter: Warum 10% + 12 Monate?
Hallo Wolfgang,

danke zunächst für die Antwort. Um den Fall etwas zu konkretisieren:

Ich bin als freiberuflicher Dienstleister tätig berabeite für einen meiner meiner Auftraggeber, Unternehmen xy, Auftrag A. xy fragt bei mir an, ob ich Auftrag B auch berarbeiten würde bzw. falls es nicht mein Spezialgebiet sei, ob ich jemanden kenne, der diesen Auftrag bearbeiten könne. Ich setze mich daraufhin mit einem „Kollegen“ (auch Freiberufler, mit mir weder verwandt noch verschwägert :wink: in Verbindung, der diesen Auftrag abwickeln kann und stelle den Kontakt zwischen ihm und Unternehmen xy her. Er zahlt mir bei Zustandekommen des Auftrages o.g. Finder’s Fee. Wie gesagt, unter freiberuflichen Dienstleistern durchaus Usus.

Nur: Wo steht geschrieben, daß es just 10% sind? Und das es sich um eine Frist von 12 Monaten handelt? That’s the question -

Viele Grüße
Diana

Nochmal Hallo,

es ist zu trennen zwischen der Verpflichtung, für die Vermittlung von Kundenbeziehungen zu bezahlen und steuerlichen Aspekten. Ohne besondere vertragliche Regelungen gibts es eben keine Verpflichtung, für solche Vermittlungen/Tipps zu bezahlen. Ungeachtet dessen KANN man sich natürlich erkenntlich zeigen und etwas bezahlen. In diesem Zusammenhang gibt es m. W. eine Finder’s fee- Regelung in der (Umsatz-)Steuergesetzgebung. Danach sind bis zu 10% der Auftragssumme als Anerkennungszahlung für den Zahlungsempfänger umsatzsteuerfrei.

Aber bitte: Ich bin kein Steuerspezi. Fasse deshalb diese Info mit ganz spitzen Fingern an.

So usus, wie es sich von Dir anhört, sind solche Zahlungen für Tipps keineswegs. Ich bin auch Freiberufler. Ich nehme nur Aufträge, die unmittelbar in mein schmales Gebiet fallen. Das führt dazu, daß ich deutlich mehr Anfragen ablehne als annehme. Wenn mir ein geeigneter Dienstleister/Lieferant einfällt, versuche ich, dem Kunden trotzdem zu helfen und nenne den geeigneten Betrieb. Dabei geht es oft genug um ganz erhebliche Volumina. Gestern fragte ich bei einem Lohnfertiger an. Er konnte das Gewünschte nicht liefern, gab mir aber einen Tipp, wo ich mit meiner Anfrage mehr Glück haben könnte. Ich komme selbst hin und wieder als Auftragnehmer in den Genuß solcher Tipps. Gerade hab ich zurück gerechnet…das erste Mal vor 18 Jahren. Bis heute bekomme ich von dem Kunden Aufträge. Bezahlt habe ich für den Tipp damals nichts und habe auch noch nie für meine Vermittlungen etwas verlangt oder erhalten.

Gruß
Wolfgang