Hallo,
ich habe einem Versicherungsagenten einer Versicherung einen Kunden vermittelt der bei ihm Verträge erheblichen Umfanges abgeschlossen hat.
Zwischen dem Vers-Agenten und mir wurde eine Aufteilung des Honorars vereinbart.
Diesen Anteil habe ich korrekt abgerechnet erhalten.
Ich bin selbständig als Dienstleister (Hausverwaltung) tätig.
Ich weiß nun nicht ob diese Einkünfte der Mehrwertsteuer unterliegen oder nicht.
Welche Einkunftsart ist dies und wie muss ich diese (Umsatz?) melden?
Irgendwie komme ich nicht so recht weiter.
Das Versicherungsbüro sagte mir, dass bei diesen Einkünften keine Mehrwertsteuer anfällt - warum konnte man mir aber nicht genau erklären.
Außer: „“" Alles was mit Versicherungen zu tun hat - hat keine Mehrwertsteuer…"""
Na ja etwas unzureichend für mich - vielleicht kann mir hier jemand behilflich sein.
Grüße
aus Düsseldorf
JR
Hallo!
ich habe einem Versicherungsagenten einer Versicherung einen
Kunden vermittelt der bei ihm Verträge erheblichen Umfanges
abgeschlossen hat. Zwischen dem Vers-Agenten und mir wurde eine
Aufteilung des Honorars vereinbart. Diesen Anteil habe ich korrekt
abgerechnet erhalten.
Ich bin selbständig als Dienstleister (Hausverwaltung) tätig.
Ich weiß nun nicht ob diese Einkünfte der Mehrwertsteuer
unterliegen oder nicht.
Als Dienstleister wirst Du vermutlich bereits die Grenzen für die Kleinunternehmereigenschaft überschritten haben und Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) zahlen. Die Betätigung „Vermittlung“ gehört zum Unternehmensbereich und stellt daher eine sonstige Leistung gegen Entgelt dar, die im Inland ausgeführt und deshalb steuerbar ist.
=> §§ 3 Abs.9, 3a Abs.2 Nr.4, 1 abs.1 UStG
=> keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr.11 UStG
Der Umsatz ist steuerpflichtig mit 16%, d. h. aus der quittierten Zahlung sind 16/116 herauszurechnen.
=> §§ 12 Abs.1 UStG, 10 Abs.1 UStG
Das Versicherungsbüro sagte mir, dass bei diesen Einkünften
keine Mehrwertsteuer anfällt - warum konnte man mir aber nicht
genau erklären. Außer: „Alles was mit Versicherungen zu tun hat -
hat keine Mehrwertsteuer…“
Dass sie keine Begründung für Dich haben, sagt eigentlich alles. Du hast nämlich keine Versicherung vermittelt, sondern einen Kunden! Dein Vertragspartner war der Versicherungsmakler und nicht der Versicherungsnehmer. Deshalb ist die Aussage irreführend und bezüglich Deiner Leistung falsch.
Diese einmalige Tätigkeit wird wohl noch nicht als nachhaltig und damit gewerblich einzustufen sein, deshalb würde ich an Deiner Stelle den Betrag bei den sonstigen Einkünften (Anlage SO) erklären.
Ciao!
Nemo
Du hast nämlich keine Versicherung vermittelt, sondern
einen Kunden! Dein Vertragspartner war der Versicherungsmakler
und nicht der Versicherungsnehmer.
hi nemo,
bist du dir da sicher? habe schon 2fach subbies von grossen versicherungsmaklern gehabt, also einzelunternehmer xyz der für die „generalagentur e.K.“ ab und zu was vermittelt hat.
hier trat der kleine unternehmer auch nur als vermittler auf und hat quasie den „versicherungsnehmern“ nur anhand der ihm „geliehenen“ software irgendwelche LV / RV / BU berechnet, die leute überzeugt und dann zur generalagentur geschickt. dort wurde dann anhand der ermittelten daten (beitrag, laufzeit, vertragsart etc.) ein vertrag zwischen „versicherungs AG“ abgeschlossen.
die „generalagentur e.K.“ bekam dafür von „versicherungs AG“ eine provision und diese wurde zu 90% weitergereicht.
haben wir ohne ust behandelt und auch so in der EÜR ausgewiesen und anteilige vorsteuer nicht-abzugsfähig gestellt. finanzamt war damit einverstanden…
fragend…
mfg vom
showbee
Hallo!
Umsatzsteuerfrei ist die Tätigkeit eines Versicherungsvertreters §92 HGB (liegt nicht vor) oder eines Versicherungsmaklers (= Vermittlers) § 93 HGB, soweit dieser Versicherungsverträge zwischen der Versicherung und dem Kunden vermittelt.
Beispiel: Versicherungsmakler C vermittelt einen Vertrag zwischen der Versicherung A und dem Versicherungsnehmer B. Dafür zahlt A dem C eine Provision.
Ich habe den Sachverhalt nun so verstanden, dass ein Bekannter des B, nennen wir ihn D, lediglich ein wenig die Werbetrommel für den Makler C gerührt hat. Wenn C seine Dankbarkeit dem D dadurch erweist, dass er „ein paar Kröten rüberwandern läßt“, ist das m. E. keine Versicherungsvermittlung durch D.
Ciao!
Nemo