Hallo, habe folgende Frage:
Habe von einem Privaten Arbeitsvermittler einen Vermittlungsvertrag zugeschickt bekommen, den ich unterschrieben und mit einem Vermittlungsgutschein zurückschicken soll.
Darin steht, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wird und sollte der Vermittlungsgutschein abgelaufen sein, legt der Auftraggeber unaufgefordert die neue Kopie des verlängerten Vermittlungsgutscheins vor.
Ich weiss jetzt nicht, was ich davon halten soll, einen Vertrag auf unbestimmte Zeit zu unterschreiben, bei dem ich mich auch noch verpflichte, immer einen neuen Gutschein vorzulegen. Was ist, wenn ich keins mehr bekomme oder so oder wenn ich keinen Job mehr suche. Kann ich aus so einem Vertrag überhaupt noch zurücktreten? Scheint Euch der Vertrag etwas komisch oder ist es üblich so? Was würdet ihr mir raten?
Bin für Eure Antworten sehr dankbar und wünsche Euch allen was Schönes und schöne Grüße!!!
Hallo,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die kann ich leider nicht beantworten, da ich nicht in der Arbeitsvermittling sondern in der Leistungsabteilung tätig bin. Ich empfehle Ihnen, die Frage ins Forum zu stellen. Da sind Kollegen aus der Arbeitsvermittlung.
Hallo,
mit dem Vermittlungsgutschein kannst du sviele Arbeitsvernittler beauftragen wie du möchtest. Das Original zur Abrechnung bekommt dann nur der, der auch tatsächlich einen Job vermittelt hat.
Daher ist es auf keinen Fall ratsam -und spricht auch für unseriösität- das Original aus der Hand zu geben; wen dann nur eine Kopie.
Bei weiteren Fragen einfach mailen.
VG
Elmar