Vermittlungsvorschlag - Rechtsfolge ja oder nein?

Bin derzeit auf Jobsuche und bekomme von der Agentur für Arbeit regelmäßig Vermittlungsvorschläge zu freien Stellen.

Mir wurde gesagt, dass manche „mit Rechtsfolge“ sind (d.h. ich muss mich bewerben) und manche ohne (d.h. es passiert nichts, wenn ich mich nicht bewerbe).

Meine Frage:

Woran erkenne ich, ob ein Vermittlungsvorschlag MIT oder OHNE Rechtsfolge ist?

Danke im voraus!

Hallöchen!

Die Rechtsfolgebelehrung ist auf der Rückseite des Vermittlungsvorschlages. Oder ist ggf. als Anlage beigefügt. Reagieren sollte man aber immer, denn die Arbeitssuche solle man immer nachweisen können.

Grüß
Mathias

Grundsätzlich sind ALLE Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgen, das ist doch das Problem daran.
Die ARGE interessiert es nicht, ob jemand wirklich arbeiten gehen will oder sich lieber aushalten läßt. Auch schicken sie unwillkürlich irgendwelche verbindliche (!) Vorschläge zu, die man nicht ausschlagen darf. Und wenn man diese ausschlägt oder man dafür sorgt, dass eine Vorstellung dort nicht zustande kam, gibt es eine Sanktion. Im Mittelpunkt steht auch immer, dass dies nicht eintrifft, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Was dieser berühmte „wichtige Grund“ ist, wird nie erläutert, man darf sich das selber denken.

Mich würde interessieren, wer dir erzählt hat, dass manche ohne Rechtsfolgen sind, das habe ich in den ganzen sechs Jahren nicht erlebt. Das problem: du musst dich wirklich auf jede einzelne Stelle bewerben, selbst wenn du das nicht möchtest, was ich gut verstehen kann. Umgehen kann man die so gut wie nicht. Außer du rufst an und die sagen, die Stelle ist bereits vergeben. VORSICHT BEI STELLEN MIT ZEITARBEITSFIRMEN! Die reiten einem gerne in die Scheiße rein, wenn denen danach ist. Habe ich zweimal gehabt und bekam unrechtmäßig eine Sanktion, die nach monatelangem Papierkrieg aber wieder zurückgenommen wurde. Schau lieber, dass du selber eine Stelle findest, die von der ARGE (heißt jetzt Jobcenter) bieten nur Mist an. Hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.

Liebe Grüße
Saviour1981

Hallo,

normalerweise müssten die Rechtsfolgen in einem kleinem Absatz (kleingedrucktes) mit draufstehen (mit Paragraphen).

LG
Marion

Einmal nachschauen ob es entsprechende Kennzeichnungen gibt. wenn nicht, beim Arbeitsamt nachfragen!!!

„Rechtsfolge“ wird immer am Ende eines Schreibens beschrieben. Es muss in dem jew. Vorschlag enthalten sein.
Mehr weiß ich nicht

Hallo,

im Anschreiben steht gewöhnlicherweise, ob es sich um einen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgen handelt (in der Regel steht da irgendwas von $ 144). Meistens findet man dann noch die Gesetzesgrundlage auf der Rückseite.

Gruß

Die Rechtsfolge ist deutlich meist auf Blatt 2 oder 3 nicht zübersehen.

Achte aber biite auch darauf, was in der Eingliederungsvereinbarung steht.
Dort stehen ebenfalls Pflichten und eine Rechtsfolge.

Viele Grüße
Lukas

Hallo,

ich kenne keine Vermittlungsvorschläge mit oder ohne Rechtsfolge. Das wird bestimmt bei der AA nur intern zu sehen sein.

Auf den Vorschlägen ist das nicht zu sehen. Ich kann Ihnen nur raten, jeden Vermittlungsvorschlag ernst zu nehmen, mit Sanktionen ist die AA sehr schnell.

Lieben Gruß
Monika