Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter trotz Urlaub?

Halli Hallo,

erstmals hab ich Anspruch auf meinen zustehenden Urlaub von 21 Tagen genommen. Und wie ich aus dem Gespräch mit meiner Vermittlerin beim Jobcenter gehört habe, werde ich dann für diesen Zeitraum nicht berücksichtigt. Ich wohne in der Eifel, aber bin momentan in Urlaub bei meiner Familie in Lüneburg und hier habe ich keine Bewerbungsunterlagen. In der Zeit macht meine Mutter meine Post auf. Heute rief Sie mich an und sagte, dass ich einen Vermittlungsvorschlag bekommen habe und auch einen Vorstellungstermin bei der Zeitarbeitsfirma.

Meine Frage ist: Wie geh ich jetzt weiter vor? Erst einmal kann ich nicht bis Morgen bei dem Termin sein und Zweitens muss ich überhaupt auf den Vorschlag reagieren, solange ich im Urlaub bin? Ich war wenigstens so fair und habe bei der Firma angerufen und denen bescheid gesagt das ich mom. im Urlaub bin und ich mich am 29.04.13 bei Ihnen melden werde.

Für reichliche Antworten würde ich mich sehr freuen und schon mal vielen Dank im voraus.

Hallo,

also der Begriff „Urlaub“ ist nicht ganz korrekt. Auch wenn du zuvor vom Leistungsträger deine Ortsabwesenheit hast genehmigen lassen, so darf das weder deine Erreichbarkeit noch deine Möglichkeiten zur Integration beinträchtigen. Im Klartext bedeutet das, dass du trotzdem auf Vermittlungsvorschläge zeitnah reagieren mußt. Tust du das nicht, kannst du sanktioniert werden und im schlimmsten Fall wird dir für die Zeit auch noch die Leistung gekürzt bzw. darfst du sie anteilig zurück zahlen.

Also bewirb dich besser auf den Vorschlag und denk daran den Zettel ans JC umgehend zurück zu schicken. Tust du das nicht, kannst du mit Ärger rechnen. Urlaub gibt es für SGB II Bezieher in diesem Sinne nicht.

Ich hoffe das hilft dir weiter.

Ortsabwesenheit heißt für mich aber auch. Das ich weg fahren kann in dem Zeitraum in dem ich die Genehmigung bekommen habe. So heißt das eher für mich das ich mich umgehend bewerben muss wenn ich wieder Anwesend bin. Da ich nun mal momentan in Lüneburg bin, habe ich keine Bewerbungsunterlagen hier und zudem nicht das Geld frühzeitig hier weg zu fahren.

HAllo,

Wenn Du dir schriftliche geben lassen hast, dass die OAW (Orstabwesenheit) genehmigt wurde, ist alles in Butter. Dann brauchst du nicht reagieren.

Wenn du es nur mündlich hast und einen VErtrauenswürdige pAp hast, dann ist bestimmt auch alles gut, wenn du Dir aber nicht ganz sicher bist, rufe an unter der Hotline deines Jobcenters und lass die Gucken, ob die „Ortsabwesenheit“ eingetragen ist. Wenn das bestätigt wird, erzähle kurz von dem Vermittlungsvorschlag und lasse ihn streichen. Der kam bestimmt vom Arbeitgeberservice, die Leute da gucken selten nach ob Oaw vorliegt.

Falls keine Ortsabwesenheit eingetragen wurde könntest du Probleme kriegen wenn hinterher alle Mitarbeiter sagen, sie hätten nichts von einer offiziellen Ortsabwesenheit (so heist es nämlich im Fachjargon, denn wer nicht arbneitet kanns chließklich auch keinenUrlaub bekommen…) gewusst. Dann hast Du nämlich KEINE Genehmigung.

Also in Zukunft: sowas immer schriftlich(!) geben lassen!
Aber Anruf genügt. Ist es eingetragen worden, dann ist alles gut und du kannst das Schreiben getrost ignorieren.

Gruß Gwen

Hallo

erstmals hab ich Anspruch auf meinen zustehenden Urlaub von 21 Tagen genommen.

Man hat im ALG2 /SGB II-Rechtsbereich keinen Anspruch auf „Urlaub“ vom Jobcenter. Man kann sich lediglich bis zu 3 Wochen im Jahr auf vorherigen, vom Jobcenter bewilligten (!) Antrag außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten. Lies dir das mal durch: http://hartz.info/index.php?topic=22.0

Die Regelungen und Pflichten bzgl. Ortsabwesenheit gehen auch aus dem Merkblatt SGB II/ ALG2 hervor, das du vermutlich mit der Antragstellung erhalten haben dürftest. Siehe Seite 62: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Insofern wäre die Frage, ob du deine Ortsabwesenheit vorab formell beim Jobcenter beantragt hast und eine schriftliche Bewilligung dafür erhalten hast. Ich vermute mal eher nicht, da es ansonsten ungewöhnlich wäre, dass dir während bewilligter Ortsabwesenheit Vermittlungsvorschläge zugehen.

LG

Doch. Erst einmal habe ich einen Brief geschrieben. Darauf hab ich einen Anruf von meiner Vermittlerin bekommen, dass ich einen Antrag unterschreiben muss. Also bin ich hin. Sie hatte mir am Empfang einen Antrag hinterlassen. In dem Brief war ein Exemplar für Sie und eins für mich. Hab unterschrieben, abgegeben und mir den Empfang bestätigen lassen. Also alles so wie es sein sollte. Deswegen war ich überrascht das ich 3 Tage später von der Vermittlerin einen Vorschlag bekommen habe.

Achja klar es heißt ortsabwesenheit. Richtig Urlaub mach ich ja auch nicht, Besuch hält meine Familie, bloß ca. 350-400km entfernt.

Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.

Sie hatte mir am Empfang einen Antrag hinterlassen. In dem Brief war ein Exemplar für Sie und eins für mich. Hab unterschrieben, abgegeben und mir den Empfang bestätigen lassen. Also alles so wie es sein sollte.

Daraus geht nicht hervor, ob du etwas Schriftliches von ihr bekommen hast, aus dem hervorgeht, dass dir die Ortsabwesenheit von Datum X bis einschl. Datum Y auch bewilligt wurde. Ohne Bewilligungsnachweis hättest du nichts Verbindliches (und vor allem : nichts „rechtlich“ Verwertbares) in der Hand. Ein Antrag ist noch keine Bewilligung.

FALLS aus dem von ihr unterzeichneten Schreiben hervorgeht, dass dir diese Ortsabwesenheit bewilligt wurde, musst du während dieser Zeit nicht an deinem Wohnsitz postalisch erreichbar sein, ergo auch keine Briefe öffnen.

Das Jobcenter steht übrigens im Zweifelsfall (genauso wie umgekehrt du) ggf. in der Nachweispflicht, dass sie dir ein Schreiben tatsächlich zugestellt haben. Da Einladungen zu Meldeterminen und Jobangebote in der Regel nicht per Rückschein-Einschreiben/ mit Zustelllungsnachweis verschickt werden, sondern mit normaler Briefpost (die unterwegs verloren gehen kann…) , hat das Jobcenter im Zweifelsfall eher sehr schlechte Karten, so eine Zustellung nachzuweisen.

Falls du NICHTS Schriftliches hast, aus dem die Bewilligung klar hervorgeht, hast du jetzt ggf. ein Problem…

LG

hallo,
sorry für die Verspätung war im krankenhaus.
haben Sie der SB mitgeteilt das Sie in den 21 Tagen nicht erreichbar sind ? Gibt es etwas schriftliches darüber das Sie Urlaub eingereicht haben u. in der Zeit nicht erreichbar sind. ( so etwas immer schriftlich machen), wenn die SB korrekt ist passiert nichts wenn Sie sich nach dem Urlaub bei Ihr wieder anmelden.
by medealuna