Hallo,
Nehmen wir an, dass jemand ein Haus zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung gekauft hat (und so war am Finanzamt mitgeteilt). Das Haus hat ein schweres sanierungsbedürftiges Nebengebäude, dass man es zunächst abzureißen dachte. Aber danach überlegt man es um eine Vermietungsabsicht sanieren werden kann.
Wenn diese Person z.Zt. kein Geld hat, kein Kredit will und nur selbst für einige Jahre sparen will um die Sanierung zu beginnen und gleichzeitig einige Werbungskosten geltend machen möchte (z.B., teilweise Anschaffungskosten, Schuldzinsen oder Grundsteuer), wie kann Folgendes behandelt werden:
-
Negativer Überschuss: Werbungskosten ohne Einnahme macht negativer Überschuss in die Anlage V. Geht das? Was würde das Finanzamt dazu fragen?
-
Wie lange kann der Überschuss negativ sein?
-
Rückwirkung der Werbungskosten: Wenn man entscheidet, Werbungskosten nicht ab jetzt sondern in 5 oder 7 Jahre gelten machen, d.h. wenn das Nebengebäude vermietet wird, können die Anschaffungskosten noch gelten gemacht werden? Wie lange in der Vergangenheit können noch Werbungskosten berücksichtigt werden?
-
Mitteilung zum Finanzamt.
a) Muss man zum Finanzamt die neue Einkunftserzielungsabsicht mitteilen um Werbungskosten von jetzt an gelten zu machen? oder,
b) Kann der aktuelle „selbst genutzt“ Zustand unverändert bleiben, wenn man keine Werbungskosten gelten zu machen entscheidet, aber später auch nicht die Einnahme zu erklären? Geht das? Was sind Nach-, Vorteile und Risiken?