Hallo liebe Experten!
Frage zum anzurechnenden Vermögen für ALG II:
Man hat ja einen Freibetrag bis zu 200 Euro pro Lebensjahr - wären bei mir also 5400,00 Euro.
In welcher Form darf man dieses Vermögen haben? Ich habe nämlich einen Betrag von 2800,00 Euro auf einem zweiten Girokonto, hauptsächlich für mein (bald geborenes Kind) - dies ist aber halt kein Sparkonto, da ich z.Zt. auch manchmal darauf zugreife für Anschaffungen u.ä.
Gilt dieser Freibetrag für ein normales Girokonto auch? Oder nur für Sparkonten, auf die man nicht zugreifen kann o.ä.?
Das andere (mein eigentliches) Girokonto hat z.Zt. einen Stand von etwa 100,00 Euro Haben.
Würde mich über eine kurze Antwort freuen!
Vielen Dank und herzliche Grüße!
M.
