Vermögen - Bafög - Kindergeldzuschlag

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

ich habe eine Frage:

Wir haben 3 Kinder und erhalten den Kindergeldzuschlag und mein Sohn ( 17 ) erhält
Schülerbafög ( Fachschule ). Nun ist der Opa gestorben und hat jedem der Kinder einen
Betrag in Höhe von € 20.000 hinterlassen.

Laut Nachlassgericht können weder wir die Eltern noch die Kinder an das Geld ran. Erst mit 18 Jahren können die Kinder über das Geld verfügen. Die ganze Sache läuft auch über das Familiengericht, laut dem Nachlassrichter bestimmt das ein Gesetz ??

Wird dieses Geld nun als Vermögen beim Kindergeldzuschlag und beim Bafög angerechnet ??

Es handelt sich zwar um Vermögen, was aber vor dem 18 Lebensjahr der Kinder nicht Verwertet werden kann. Es gibt laut Familiengericht keine Möglichkeit vorher an das Geld zu kommen.

Es ist eigentlich ein nicht Verwertbares Vermögen.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Hallo verehrte/r User/in,
aufgrund der geschilderten Details sollten Sie sich an einen Fachanwalt für diesen speziellen Bereich wenden, da dies in den Bereich der unerlaubten Rechtsberatung fällt.
Besten Gruß USKO

Hallo,
hier bin ich leider überfragt.
Ich denke jedoch, dass das Vermögen anrechnungsfrei bleiben muss, da es sich zum Zeitpunkt der Bafög/Zuschlagsleistungen nicht um bereites vermögen handelt. Allerdings ist die Auszahlung des Vermögens „in absehbarer Zeit“ absehbar (2 Jahre nach dem Gesetz), so dass evtll die Zahlungen als Darlehen laufen mit einer entsprechenden späteren Rückzahlungsverpflichtung. Aber wie gesagt:
Hier kann ich leider nicht fundiert weiterhelfen.
Liebe Grüsse
Manfred1

Danke für die Anfrage.

Ich mache mich zu diesem komplexen Thema schlau, und melde mich dann.

Bin leider nicht der Doktor allwissend.

sorry.

Sorry , da kenn ich mich leider überhaupt nicht aus.
Bitte einen FA konsultieren.
Adr. erfahren Sie beim örtl. Anwaltverein.
Marion

Vom Prinzip ist das eigene Vermögen immer anzurechnen. In einem Gespräch mit der zuständigen Stelle sollten Sie auf die Situation hinweisen. Dann wird man das Vermögen erst dann anrechnen, wenn es für Sie auch verfügbar ist.
Herzliche Grüße
efuessl

Hallo,

es tut mir sehr leid, ich weiß es leider nicht.

Viele Grüße
Nicole

leider erstrecken sich meine rechtskenntnisse auf betreuungsrecht. somit kann ich ihnen leider nicht weiterhelfen.

mfg. j. f.