Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich habe eine Frage:
Wir haben 3 Kinder und erhalten den Kindergeldzuschlag und mein Sohn ( 17 ) erhält
Schülerbafög ( Fachschule ). Nun ist der Opa gestorben und hat jedem der Kinder einen
Betrag in Höhe von € 20.000 hinterlassen.
Laut Nachlassgericht können weder wir die Eltern noch die Kinder an das Geld ran. Erst mit 18 Jahren können die Kinder über das Geld verfügen. Die ganze Sache läuft auch über das Familiengericht, laut dem Nachlassrichter bestimmt das ein Gesetz ??
Wird dieses Geld nun als Vermögen beim Kindergeldzuschlag und beim Bafög angerechnet ??
Es handelt sich zwar um Vermögen, was aber vor dem 18 Lebensjahr der Kinder nicht Verwertet werden kann. Es gibt laut Familiengericht keine Möglichkeit vorher an das Geld zu kommen.
Es ist eigentlich ein nicht Verwertbares Vermögen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.