Sehr geehrte Damen und Herrn!
Falls jemand Informationen auf meine Fragestellung hat würde ich mich freuen wenn Sie mir da behilflich sein könnten.
Wir haben ein Haus mit 3 Wohneinheiten. Die Dachwohnung gehört seiner Mutter die 2 anderen Wohnungen gehören uns gemeinsam je zur Hälfte.
Mein Mann möchte vor der Scheidung das Haus im Ganzen verkaufen,seine Mutter auszahlen, alles noteriell festhalten, sodass bei der Scheidung kein Vermögen da ist.
Ist dies sinnvoll und gibt es da Wichtiges auf das ich aufpassen muss?
Freue mich über eine informative Beteiligung
MfG
irena9
Hallo,was du da erlebst,ist echt ein"Traum".Bin in der gleichen Situation und mein Ex-Mann sitzt auf dem Eigentum was uns auffrißt.
So,wie du das schilderst hört sich das alles gut an.Mach das so,wenn es Bedenken gibt,wird es die Anwältin dir sagen.Es gibt für keinen von euch Beiden einen finaziellen Vor- oder Nachteil.
Alles Gute
Janine
Hallo,
in dieser Konstelation dürfte die Auflösung das beste für alle sein.
Wichtig hierbei ist nur das alle(!) Ihren Anteil bekommen, im Nach hinein wirds schwierig.
FG und alles gute.
Hallo Irena!
Also sicher hat es Vorteile wenn bei der Scheidung kein Vermögen vorhanden ist denn der Streiwert bei der Scheidung wird an Hand des Vermögens festgelegt. Das heißt im Klartext um so mehr Geld ihr habt, um so Teuerer wird die Scheidung. Ich umd mein Ex wir haben es auch so gemacht und alles vom Notar regeln lassen, dann haben wir uns einen gemeinsamen Anwalt genommen und das andere war nur eine Vormsache. Uns kostete die Scheidung dann pro Person nur noch 750 euro und mit dem Haus und Vermögen hätte es uns 24,000 gekostet. Ist ein Unterschied. Naja aufpassen das er dich nicht übern Tisch zieht, geld mäßig. Viel Glück Gruß Elke
Hallo,
sorry kann da nicht helfen
Liebe Irena,
da sonst keine Informationen bezüglich des Güterstand, des Zugewinns, der Unterhaltsverpflichtungen vorliegen, kann diese Frage seriös nicht beantwortet werden.
Ich kann Ihnen nur den Tipp geben, einen Anwalt vor Ort aufzusuchen und dies mit diesem besprechen.
Falls Sie keine Geld haben, geben Sie zu ihrem Amtsgericht und beantragen bei der Rechtsantragsstelle, einen Beratungsschein, mit diesem können Sie dann einen Anwalt aufsuchen.
Viel Glück
Petra
Hallo Irena, den Grund für den Verkauf des Hauses als Ganzes verstehe ich nicht, daher ist hier auch keine abschließende Beantwortung möglich.
Das Vermögen besteht aus dem Aktiv- und Passivvermögen, also die Summe aus beiden. Wenn auf dem Haus noch Schulden sind, sollte zunächst geklärt werden, wie das Haus belastet ist. Welcher Schuldenanteil fällt auf die Mutter, welcher Anteil auf die beiden anderen Wohneinheiten? Gibt es zwingende Argumente zum Verkauf als Ganzes wie z.B. die Aufteilung der Wohneinheiten? Wie lautet die Teilungserklärung und wie sind die Vermerke im Grundbuch. Hier sind viele Fragen, die dabei eine Rolle spielen.
Gruß
Thomas
Guten Tag
Ich denke, um die ganze Frage beantworten zu können, bräuchte es mehr Angaben und ich bin auch nicht ganz vom Fach.
Auf den ersten Blick verstehe ich Folgendes nicht ganz: Würde tatsächlich kein Vermögen mehr bestehen, wenn er nach den Verkauf seine Mutter ausbezahlt hat?
Und wozu diese Übung? Wollen Sie beide das Haus loswerden?
Ich gehe mal davon aus, dass Sie keine Eigenmittel ins Haus gesteckt haben ausser denen der Mutter. So könnte man auch für die Scheidung mit einer Schätzung der Liegenschaft und Aufstellung von Hypothek und Eigenmittel genau ausrechnen, was wem zusteht. Ein Haus überstürzt zu verkaufen ergibt in der Regel Verlust.
Ich hoffe, Sie finden noch jemanden, der Ihnen besser helfen kann. Herzlichen Gruss
Musica
Hallo irena9
Natürlich solltes Du darauf achten das Du nicht bei der gassen Sache zu kurz kommst.Auch wen es Notariel beglaubigt wird solltest Du ein Anwalt der sich damit auskennt ansehen,bevor Du es Unterschreibst.
Wenn Ihr euch so oder so Scheiden lassen wollt, währe es angebracht wenn Du Dir Rechtsbeistand hollst.
Gruß seppel42
Moin Irena,
die Vermögensaufteilung ausserhalb der Scheidung selbst zu regeln, ist schon mal die kostengünstigste Variante. Dabei ist es egal, ob ihr das Haus vorher verkauft. Vermögen ist in jedem Fall da, entweder das Haus oder der Verkaufserlös.
Wenn ihr euch gütlich trennt, ist ein gemeinsamer Anwalt die kostengünstigste Wahl und der kann auch bei der Vermögensteilung beraten. Sobald das Gericht das Vermögen aufteilt, wird es teuer.
Gruß Britta