Vermögen bei Verfahrenskostenhilfe, was zählt dazu?

Nun ist es so weit. Eine Klage steht an. Familienrecht. Da kommt schnell mal eine hohe Summe an Prozesskosten zusammen. Also stellt man einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Nun wurde mir gesteckt, dass das Vermögen nicht mehr als 5.000,- € betragen soll. Zumindest so in Hamburg. Und nun gibt es da eine Lebensversicherung und einen Bausparvertrag. Werden die in die Vermögensbewertung einbezogen? Oder wird nur sofort flüssig zu machendes Geld dazu gezählt?

Hallo <~~ Begrüßung


… zum Selbstnachlesen

Gruß h. <~~ Grußformel

P.S: Begrüßung und Grußformel erhöhen hier die Chance auf eine Antwort

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Tach.

    Danke für die Antwort (und die Hinweise :-)  )

Grüße
Edith: Die Hervorhebung kommt vom Editor. Da hab ich nix mit zu tun. /Edith aus.