Vermögen beim Elternunterhalt

Wenn jemand Elterunterhalt zahlen muss, dann zuerst aus seinem Einkommen. Woran bemisst sich aber, ob man auch mit seinem Vermögen einstehen muss, bzw. wie hoch kann das dann ausfallen?

Zahlt der Unterhaltspflichtige dann bis zur Höhe der vom Sozialamt getragenen Kosten?

Annahmen zur Vereinfachung: Das Vermögen ist unbegrenzt, wird aber nicht als Schonvermögen bewertet.

Daas ist ein soweites Feld, lies Dich ein:
https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/vermoegen-and-kindesunterhalt-leistungsfaehigkeit.html
ramses90

Unter diesem Link finde ich allgemeine Informationen und ein kommerzielles Ebook, aber eine Antwort auf meine konkrete Frage konnte ich nicht entdecken.

Stimmt, sorry, ich bin ja auch beim Kindsunterhalt gelandet :roll_eyes:
Hier zum Elternunterhalt:
https://www.finanztip.de/elternunterhalt/elternunterhalt-schonvermoegen/
mit Rechenbeispielen und da geht´s nicht nur um das Schonvermögen.
ramses90

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Kein Problem. Auch bei dieser Seite war ich schon vorher. Aber mir geht es ja gerade nicht um das Schonvermögen, sondern ich möchte wissen, wieviel denn maximal gefordert werden kann, wenn unbegrenzt Vermögen, aber kein Schonvermögen vorhanden wäre.

Weiß vielleicht jemand, wie das geregelt ist?

Vermutlich hier im Forum nicht, sonst hättest du bisher wohl eine Antwort bekommen. Im Zweifelsfall musst du wohl einen Anwalt konsultieren.

Gruß
Christa

Der dem unterhaltsberechtigten Gläubiger zustehende Elternunterhalt bemisst sich zunächst mal nach dem Einkommen beider unterhaltspflchtiger Eltenteile und der tatsächlichen/praktischen Leistung beider beim Kindesunterhalt. Der wird gerichtlich festgesetzt und ist damit einklagbar
.
Das Vemögen beider Elternteile muss differenziert betrachtet werden .
Infrage kommt bei ehelicher Abstammung das gemeinschaftlich erworbene Vermögen während der Ehezeit, soweit ein Ehevertrag nichts Anderes beinhaltèt. „Schonvemögen“ ist so ein schillernder Begriff, dessen reale Auswirkung nur fachrechtlich beurteilt werde kann.
Um rauszukriegen, was Du max. fordern kannst gibt es mehrere mögliche Schritte:

  • Du suchst Dir einen Rechtsanwalt in Sachen Familienrecht/Unterhaltsrecht,
    der bezahlt werden will,
  • Du fixiert Dich nicht auf Forderungen, die Du evtl. gegenüber Anderen haben
    könntest, sondern versuchst, Deine eigenen materiellen Ansprüche selber zu
    befriedigen,
  • Du erklärst hier offen, was Sachlage ist und kommst dann auch mit Reaktionen
    klar. Datenschutz ist keine Entschuldigung: Jeder Sachverhalt ist ohne Angabe
    persönlicher Daten darstellbar.

LG
Amokoma1

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Da frage ich mich doch wahrhaftig an welcher Partei es liegt, dass in so einer finanziellen Situation ein Gericht damit beschäftigt werden muß, weil scheinbar keine gütliche Einigung zwischen den Betroffenen zu erziehlen ist.
ramses90

Man kann dem Staat ja viel vorwerfen, aber das ist jetzt wahrscheinlich doch zu viel hineininterpretiert.

Es ist kein Gericht involviert, es geht auch nicht um einen konkreten Fall. Es geht einfach um die grundsätzliche Frage, wieviel Geld der Staat einfordern kann. Konkret war die ursprüngliche Frage: „Zahlt der Unterhaltspflichtige […] bis zur Höhe der vom Sozialamt getragenen Kosten?“

Hallo, Du hast vermutlich etwas zu viel hineininterpretiert.

Es geht nicht um einen konkreten Fall, es geht auch nicht um irgendwelche Forderungen, die ich haben könnten. Mein Interesse betrifft einfach um die grundsätzliche Frage, wieviel Geld der Staat/das Sozialamt einfordern kann. Konkret war die ursprüngliche Frage: „Zahlt der Unterhaltspflichtige […] bis zur Höhe der vom Sozialamt getragenen Kosten?“

Man kann dem Staat ja viel vorwerfen, aber das ist jetzt wahrscheinlich doch zu viel hineininterpretiert.

Es ist kein Gericht involviert, es geht auch nicht um einen konkreten Fall. Es geht einfach um die grundsätzliche Frage, wieviel Geld der Staat einfordern kann. Konkret war die ursprüngliche Frage: „Zahlt der Unterhaltspflichtige […] bis zur Höhe der vom Sozialamt getragenen Kosten?“

Is ja kaum zu glauben!
Unterlaß das bitte mir vorzuwerfen, dass ich irgendwo was hinein interpretiert hätte!
Bis auf die Frage nach den beiden Parteien habe ich Dir Links geschickt ohne jegliche. persönliche Wertung dazu und mehr nicht!
:angry: ramses90

Da frage ich mich doch wahrhaftig an welcher Partei es liegt, dass in so einer finanziellen Situation ein Gericht damit beschäftigt werden muß, weil scheinbar keine gütliche Einigung zwischen den Betroffenen zu erziehlen ist.
ramses90

Woher stammt denn das mit einem Gericht und mit Parteien, die sich nicht einigen können?

Beides hatte ich nicht erwähnt - beides gibt es auch nicht im Zusammenhang mit diesem Thread. Meine Frage ist allgemeiner Natur, ohne jeglichen Zusammenhang mit irgendeinem Streitfall.