Liebe wer-weiss-was-Experten,
bei Langzeitarbeitslosen, also ALG II/Harz IV-Empfängern, wird eigenes Vermögen / Vermögen des Partners / Einkünfte des Partners auf die Leistungen angerechnet. Wie verhält es sich, wenn man erstmalig arbeitslos wird, also Leistungen nach ALG I erhält? Wird da auch eigenes Vermögen / Vermögen des Partners / Einkünfte des Partners angerechnet?
Danke für Eure Hilfe!
Georg