Vermögen / Einkünfte bei Arbeitslosengeld I

Liebe wer-weiss-was-Experten,

bei Langzeitarbeitslosen, also ALG II/Harz IV-Empfängern, wird eigenes Vermögen / Vermögen des Partners / Einkünfte des Partners auf die Leistungen angerechnet. Wie verhält es sich, wenn man erstmalig arbeitslos wird, also Leistungen nach ALG I erhält? Wird da auch eigenes Vermögen / Vermögen des Partners / Einkünfte des Partners angerechnet?

Danke für Eure Hilfe!

Georg

Hallo Georg,
nein, das Vermögen wird nicht eingerechnet.
Grüße
Almut

Hallo Almut,

vielen Dank für Deine Hilfe!

Herzlichst,

Georg