Vermögen + Ermäßigung freiwillig in GKV

Guten Tag liebe Versicherungsfritzen :smile:,

stellen wir uns vor jemand wäre als hauptberuflich Selbstständiger in der GKV versichert.
Weil es noch eine nicht verdienende Frau und ein Kind gäbe und dieser jemand nicht zu den Großverdienern gehört, würde dieser jemand einen ermäßigten Beitrag zahlen müssen, also der Beitrag würde nicht nach tausenachthundertirgendwas berechnet, sondern nach weniger bzw. dem tatsächlichen Gewinn.
Damit das jedes Jahr neu festgelegt werden kann, muß also jedes Jahr neu der Einkommensteuerbescheid der Familie vorgelegt werden.
Seit Juli dieses Jahres wird dabei auch geguckt, ob die Familie Vermögen hat. Dabei gibt es einen Freibetrag von 10080,- Euronen.

Jetzt kommt die Frage:
Gilt der Freibetrag pro Person oder pro Versichertem?
Wäre also in unserem Beispiel Mann plus Frau gleich zweimal 10080 also 20160,- Euronen Angespartes noch innerhalb des Freibetrages?

Vielen Dank für eure Antworten!
Freundlicher Gruß
Kerstin

Hallo,

den Freibetrag gibt es nur einmal. Sobald das Vermögen des Versicherten „oder“ seines Partner jeweils den Betrag übersteigt, wird der normale Mindestbeitrag berechnet.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4 Nr. 4 der Bemessungsgrundsätze
(Anm. dort ist vom vierfachen der mtl Bezugsgröße = 2.520 € die Rede)
http://www.versicherungswissen.org/KV/Beitrag-freiwi…

Gruß Woko

Danke und Sternchen

-)

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