Vermögen in der Bedarfsgemeinschaft

Hallo,

amgenommen ein junges Pärchen wohnt zusammen (unverheiratet, stehen beide im Mietvertrag). Sie ist Studentin, er arbeitet.
Falls er seinen Job verlieren sollte und dann ALG I oder ALG II bekommt, wird doch erst einmal das Ersparte der Studentin zum Leben aufgebraucht - oder?
Habe ich das richtig verstanden?
Wie hoch ist die Grenze? Zählen Bausparverträge auch?
Ich befürchte, die Studentin kann sich davor auch nicht schützen - oder doch?
Kann ihr jemand verbieten (bzw. ihr schaden), sich rein zufällig vor / nach der Kündigung ein Auto / ein Notebook / eine Reise zu gönnen oder das Geld auf ein anderes Konto zu überweisen?

Gruß
Tato

Hallo,

amgenommen ein junges Pärchen wohnt zusammen (unverheiratet,
stehen beide im Mietvertrag). Sie ist Studentin, er arbeitet.
Falls er seinen Job verlieren sollte und dann ALG I oder ALG
II bekommt, wird doch erst einmal das Ersparte der Studentin
zum Leben aufgebraucht - oder?

ALG 1 ist eine versicherungsleistung und hat mit dem ersparten nichts zu tun.

Habe ich das richtig verstanden?
Wie hoch ist die Grenze? Zählen Bausparverträge auch?
Ich befürchte, die Studentin kann sich davor auch nicht
schützen - oder doch?

Wovor genau will sie sich schützen? Davor dass eine Bedarfsgemeinschaft, die eigenes Vermögen hat, nicht vom Staat alimentiert wird? Sehr merkwürdig…

Kann ihr jemand verbieten (bzw. ihr schaden), sich rein
zufällig vor / nach der Kündigung ein Auto / ein Notebook /
eine Reise zu gönnen oder das Geld auf ein anderes Konto zu
überweisen?

Sie kann es vermutlich versaufen, verhuren, verspielen oder sonstwie durchbringen, das soll ja schon mit ganz anderen summen passiert sein, aber was bitte soll es bringen, es auf ein anderes Konto zu überweisen? wenn Sie sich nicht wegen Erschleichung von leistungen strafbar machen will, muss sie Vermögen angeben, egal auf welchem konto es gebunkert wird…
Greetz, Bommel, der hofft, dass Die Sozial- und Finanzbehörden ihre neuen Möglichkeiten umfassend nutzen…

Hallo,

ich kann deinen Unmut verstehen. Allerdings braucht die Studentin das gesparte Geld (war vorher berufstätig) für ihren Lebensunterhalt (wie beweist man das?) und für die kommenden Studiengebühren. Auch, wenn sie ihrem Freund einiges gönnt, aber sie will nicht für ihren Freund bezahlen, um dann nachdem einen Kredit aufnehmen zu müssen. Es geht ja auch nicht um Millionen, sondern nur um ein paar Kröten - viel für eine Studentin.

Ok, ehe es zu weiteren unerwünschten Diskussionen führt, grenze ich die Frage ein…

Ich hätte gern die Grenze gewusst und was alles zum Vermögen gerechnet wird.

Gruß
Tato

Ok, ehe es zu weiteren unerwünschten Diskussionen führt,
grenze ich die Frage ein…

Ich hätte gern die Grenze gewusst und was alles zum Vermögen
gerechnet wird.

Moin.

Ums kurz zu machen: Eigentlich alles. Hatte eine ähnliche Situation. Und in dem Antrag wurde u.a. nach Bargeldbeständen, Sparkonten, Versicherungen, Bausparverträgen, Aktien- oder Fondsvermögen, kurz: Alles was sich irgendwie zu Geld machen lässt, gefragt.
Es ist dabei ziemlich egal, auf wievielen Konten das alles verteilt ist.
Allerdings gibt es eine Freibetrag von ca. 4000 Euro (genau weiß ich es nicht, ist AFAIK auch vom Alter abhängig) pro Person.

Hope that helps.

Gruss, Chris

Hallo,

Allerdings gibt es eine Freibetrag von ca. 4000 Euro (genau
weiß ich es nicht, ist AFAIK auch vom Alter abhängig) pro
Person.

Ich habe mittlerweile herausgefunden, dass 200 Euro pro Lj. als Freibetrag behalten werden darf - sofern ich mich nicht verlesen habe.

Das bringt mich auf eine weitere Frage…
Angenommen beide haben einen Freibetrag von jeweils 4200 Euro - zusammen 8400 Euro. Darf dann die Studentin 7000 Euro und der ALG II Empfänger 1300 Euro haben (zusammen unter 8400 Euro), ohne dass die Studentin für den Arbeitslosen zahlen muss?

Gruß
Tato

Das bringt mich auf eine weitere Frage…
Angenommen beide haben einen Freibetrag von jeweils 4200 Euro

  • zusammen 8400 Euro. Darf dann die Studentin 7000 Euro und
    der ALG II Empfänger 1300 Euro haben (zusammen unter 8400
    Euro), ohne dass die Studentin für den Arbeitslosen zahlen
    muss?

Also, soweit ich das weiß, gilt der Freibetrag für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Also dürfte das durchaus so funktionieren…

Hi,
das AA hat eine Hotline zu ALGII. Die können Dir solche Fragen bestimmt beantworten, auch anonym.
Gruß
Yvi