Vermögen in der Ehe

Hallo,

wir hatten gestern Abend eine Diskussion über ‘was ist dein und was ist mein‘ in einer Ehe. Da alle versammelten nur über ein ‘gefährliches‘ Halbwissen verfügen, möchte ich diese Frage hier einmal einstellen.

Als Beispiel: Ein ‘normal‘ verheiratetes Ehepaar (keine Gütertrennung und ohne Ehevertrag) hat zwei Bankkonten; eins für die Ehefrau (mit angenommenen 50.000€) und eins für den Ehemann (mit angenommenen 40.000€). Wie, wenn überhaupt, teilt sich das Vermögen auf?

Haben beide, unabhängig von eigenen Konten, ein gemeinsames Vermögen oder gehört jedem das, was Sie/Er auf dem Konto hat?

Viele Grüße
Peter

Alle Antworten finden sich in nur einer Vorschrift. Bitteschön:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1363.html

Hallo,

der Clou ist hier, WANN wurde das jeweilige Vermögen erspart bzw. von woher (geerbt, geschenkt erhalten, selbst erspart) kommt es.

Alles Vermögen - egal auf welchem Konto mit welchem Namen es ist - das während der Ehe erspart wurde, gehört BEIDEN Partnern gemeinsam.

Kommt es in einem solchen Fall zur Trennung, würde hier jeder Partner 45.000 Euro bekommen.

Sind Teile oder das gesamte Geld vor der Ehe angespart worden, gehört dieses Geld demjenigen, der es in die Ehe mitgebracht hat. Lediglich Vermehrungen durch Zinsgewinne (o. ä.) die während der Ehe anfallen, werden geteilt.

Auch wenn ein Partner Geld von Oma Frida geerbt oder geschenkt erhalten hat, gehört es diesem Partner alleine, auch wenn der Erbfall oder die Schenkung in die Ehezeit fällt. Vermehrungen während der Ehe werden wieder geteilt.

Gruß
Ingrid

Alles Vermögen - egal auf welchem Konto mit welchem Namen es
ist - das während der Ehe erspart wurde, gehört BEIDEN
Partnern gemeinsam.

Nein, das stimmt nicht. Zugewinngemeinschaft bedeutet wie auch Gütertrennung, dass jeder seine eigenen Sachen hat. Nur über die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln kann gemeinsames Eigentum begründet werden, nicht aber auf Grund der bloßen Tatsache, dass man verheiratet ist.

Kommt es in einem solchen Fall zur Trennung, würde hier jeder
Partner 45.000 Euro bekommen.

Auch nicht richtig. Nur der Zugewinn wird ausgeglichen, das Anfangsvermögen gehört ja gerade nicht dazu.

Sind Teile oder das gesamte Geld vor der Ehe angespart worden,
gehört dieses Geld demjenigen, der es in die Ehe mitgebracht
hat.

Eben.

Auch wenn ein Partner Geld von Oma Frida geerbt oder geschenkt
erhalten hat, gehört es diesem Partner alleine, auch wenn der
Erbfall oder die Schenkung in die Ehezeit fällt. Vermehrungen
während der Ehe werden wieder geteilt.

Kommt auf die Vermehrung an, vgl. § 1374 II BGB.

Hallo,

macht das Sinn die „Zwischenergebnisse“ ohne weiterzulesen zu „zerreißen“?

Nein, das stimmt nicht. Zugewinngemeinschaft bedeutet wie auch
Gütertrennung, dass jeder seine eigenen Sachen hat. Nur über die
allgemeinen zivilrechtlichen Regeln kann gemeinsames Eigentum
begründet werden, nicht aber auf Grund der bloßen Tatsache, dass man
verheiratet ist.

Das habe ich nämlich nicht gesagt. Weiter unten steht genau dort, dass es eben bei vorherigen, ererbten usw. Vermögen kein gemeinsames Eigentum gibt.

Ganz oben war schon der Hinweis, dass es darauf ankommt, woher das Vermögen stammt.

Gruß
Ingrid

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macht das Sinn die „Zwischenergebnisse“ ohne weiterzulesen zu
„zerreißen“?

Aber gewiss, wenn doch sonst der Text widersprüchlich und un- oder jedenfalls missverständlich wird. Ich als Fragesteller hätte nun nicht gewusst, was davon denn jetzt gelten soll.

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Hallo,

Alle Antworten finden sich in nur einer Vorschrift.
Bitteschön:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1363.html

Toll erklärt :frowning:
Ob das ein Mensch der noch nie mit diesen Problemen zu tun hat wirklich versteht?

Gruß
Ingrid

Klar:

„Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren.“

Das kann man leichter nicht formulieren. Und dann:

"Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten."

Ist doch wirklich easy.

Hallo und vielen Dank für die interessanten Beiträge.

Ich hatte ursprünglich noch eine kurze Darstellung der Diskussionsgrundlage hier eingestellt, aber dieser Beitrag wurde vom Moderator gelöscht.

Viele Grüße
Peter