Jemand hat 3 Lebensversicherungen (nicht nach Riester geförderte Versicherungen natürlich):
Nr. 2: Auszahlungssumme Nov. 2019 ca. Eur 69144,00;
Bei dieser Nr. 2 liegen sowohl der akt. Rückkaufswert als auch die Auszahlungssumme über dem geschützten Verm. laut Sozialgesetzbuch II Paragraph 12 von Eur 200,00 pro vollendetem Lebensjahr und der aktuelle Rückkaufswert liegt über Eur 13000,00 pro Person (es ist ja nur eine Person):
Nr. 2: aktueller Rückkaufswert ca. Eur 11130,00-Eur 13000,00
Nr. 3: Auszahlungsumme Feb. 2015 ca. Eur 30000,00;
Nr. 3: aktueller Rückkaufswert ca. Eur 4010,00
Nr. 1: Vertrag ist gerade erst abgeschlossen worden.
Also: Er hat ein Vermögen von Eur 16000,00. Kann er ALG II kriegen?
NEIN, er darf erst das über den Freibetrag liegende Geld verbrauchen und sollte jetzt auch keinen Antrag stellen, da ihm sonst das Geld gleich eingeteilt wird, wie lange es zu reichen hat.
Nicht immer lohnt sich Altersvorsorge. Traurig, aber wahr.
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000000,00 Eur Eur…
Geld…
aktueller Rückkaufswert…
sollte jetzt auch keinen Antrag stellen, da
ihm sonst das Geld gleich eingeteilt wird,
wie lange es zu reichen…
hat. Nicht…
lohnt sich Altersvorsorge. Traurig, aber wahr.
Gruß Miezekatze
O. K.
Besten Dank Michael
Hi
pro Jahr gibts nur noch 150€s seit letzten August, zumindest bis zu einem gewissen Alter. Bei Aulösung der LV darf max 10% Verlust enstehen, sonst muss nicht aufgelöst werden
LG
Mikesch
Hallo
pro Jahr gibts nur noch 150€s seit letzten August …
Aber zusätzlich noch 750,- pro Person im Haushalt zum Sparen für größere Anschaffungen.
Wenn er die Versicherungen irgendwie so abändern kann, dass er an das Geld nicht drankommt, bevor er ins Rentenalter kommt (weiß nicht, ob es sowas gibt; erst ganz genau erkundigen), dann kann er wesentlich mehr als 150,- pro Lebensjahr haben.
Viele Grüße
Simsy