Hi,
eine Frage in der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann:
Im Rahmen eines Ehevertrages haben meine Frau und ich „damals“ alles geregelt. Dies waren u.a. auch die Anfangsbestände wegen der Zugewinngemeinschaft.
Jetzt haben wir uns nach Jahren getrennt und das Vermögen aufgrund der Anfangsbestände durch zwei geteilt.
Ob und wann wir uns scheiden lassen, steht in den Sternen.
Um jetzt auch weiter Vermögen aufbauen zu können, möchte ich und eigentlich auch meine Frau, ein Schreiben aufsetzen. In dem Schreiben soll fixiert werden, dass das Vermögen entsprechend aufgeteilt ist und keine weitere Ansprüche mehr bestehen…
Meine konkrete Frage: Kann ich das formlos machen oder muss ich einen Notar nehmen???
Schon mal Danke für eure Antwort!!!
Hallo glückauf1
leider kann ich Dir diese Frage nur laienhaft beantworten. Dazu benötigst Du einen Rechtsanwalt.
Dipl.-Psychologin Petra Dahl
sorry, bin kein Finanzexperte.
Walter
Hallo aus Hamburg,
da du bereits einen Ehevertrag mit deiner Frau geschlossen hast, stellt sich jetzt die Frage, inwieweit die jetzige Vermögensaufteilung vom Ehevertrag abweicht.
Solltest du noch eine gute Kommunikation mit deiner Frau haben, solltest du daher unbedingt die aktuelle Regelung in einer Ergänzung zum Ehevertrag genau formulieren und bei einem Notar beglaubigen lassen. Nach meiner Erfahrung erzeugen alle sonstigen Vereinbarungen und Schriftstücke im Falle der Scheidung meistens Probleme, wogegen das Familiengericht eine notarielle Beglaubigung der Vermögensaufteilung ohne Rückfrage akzeptiert.
Die Kosten sind überschaubar, da du die Aufstellung und Formulierung für den Notar vorbereiten kannst.
Hier noch ein guter Rat:
Auch wenn du in deiner Anfrage davon sprichst, dass der Termin der Scheidung noch in den Sternen steht, solltest du aus Gründen der Rechtssicherheit (für beide Ehepartner) baldmöglichst den Scheidungsantrag stellen.
Es geht nicht nur um die realen Vermögenswerte, sondern auch um den Versorgungsausgleich und unterhaltsrechtliche Ansprüche. Nutze die Gunst der Stunde und versuche deine Noch-Ehefrau davon zu überzeugen, dass es besser ist, wenn ihr reinen Tisch macht. Das verhindert wahrscheinlich Streitereien, welche sich noch ergeben könnten. Alle Paare sind anfangs davon überzeugt, dass sie ihre Scheidung als zivilisierte und anständige Menschen abwickeln wollen. Leider sieht die Realität anders aus und die Dinge ändern sich schlagartig, wenn ein neuer Partner auf der Bühne erscheint, es Streit wegen des Sorge- und Besuchsrechts für die Kinder gibt oder sich plötzlich ein Partner benachteiligt fühlt. Dann bereut man bitter und zahlt meistens drauf.
Schaffe klare Verhältnisse, auch wenn dich evtl. die Steuerklasse oder sonst ein Grund momentan noch vor der Scheidung zurückschrecken lässt.
Ggf. habt ihr auch die Möglichkeit einer sehr schnellen Entscheidung, wenn ihr durch übereinstimmende Erklärung vor dem Familiengericht bestätigt, dass eure Trennung bereits vor 1 Jahr vollzogen wurde, ihr nur noch (getrennt von Tisch und Bett) unter einem Dach zusammen wohnt und die Ehe nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.
Sobald die Anwalts- und Geriuchtskosten vollständig bezahlt worden sind, kann das Familiengericht dann auch eine Scheidung kurzfristig aussprechen und bei gegenseitigem Verzicht auf Rechtsmittel, die sofortige Rechtskraft anordnen.
Seit über 20 Jahren begleite ich Menschen bei Trennung, Scheidung und Problemen mit dem Sorge- und Umgangsrecht. Fast immer haben klare Verhältnisse und die Endgültigkeit des Scheidungsurteils sich am Ende vorteilhaft ausgewirkt, da beide Partner dann den Kopf frei haben und sich auf ein eigenes neues Leben konzentrieren können.
Solltest du weitere Fragen haben, kannst du dich gern auch direkt an mich wenden.
Viel Glück!
Steve
mailto: [email protected]