Vermögen 'unbeabsichtigt' verschwiegen, was nun?

Hallo,

ich (25) bin ALGII-Bezieher und habe gestern einen Brief erhalten, dass ich angeblich Bundeswertpapiere besitzen würde und nicht mehr hilfebdürftig wäre.

Das Problem ist, dass ich heute Abend zum ersten Mal von meinem Vater erfahren habe, dass ich immer noch Bundeswertpapiere besitze. (Ich hatte vor längerer Zeit die m. E. nach volle Summe aus den BWP auf meine Mutter übertragen, da sie massive finanzielle Probleme hatte). Eltern sind geschieden. Nur, dass ich noch weitere besitzen soll, davon wusste ich nun wirklich nicht. :frowning:

Das Geld aus den BWP (ca. 11.000 EUR) interessiert mich nicht.
Mein Vater, der es ‚mühselig‘ angespart hat, soll es ruhig für sich behalten.
Traurig wäre es nur, wenn er die (ganze) Ansparung verlieren würde, die er mühselig über viele Jahre aufgebaut hat.
Im Moment kann ich ihm auch nicht dankbar sein, da dieser Brief erstmal ein Schock für mich ist.
Ich wünsche mir ein wenig Unabhängigkeit von meinem Vater.
So muss ich sein Vermögen aber anerkennen. :frowning:

Kann ich irgendwas tun, damit mir meine Hilfebedürftigkeit anerkannt wird?

Ich möchte arbeiten wie (nahezu) jeder andere auch und wenn ich keine Arbeit finde, eben auch meinen Unterhalt finanzieren können. Das wichtigste für mich ist nur, dass ich endlich aus-/umziehen kann und viel näher zu meiner Abendschule (große Nachbarstadt) wohne. Es wäre eine große Erleichterung für mich. Auch um Arbeit und Schule vereinbaren zu können.

Was soll / kann ich nun tun, damit das Vermögen möglichst unangetastet bleibt?

Vielen Dank für die Hilfe,
Markus

Hi,

ich fürchte, es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als das Geld zu nehmen, die nächste Zeit davon zu leben und ggfls. die Leistungen, die du bereits von der ARGE bekommen hast, zurückzuzahlen. Es bleibt nur zu hoffen, dass sie dir glauben, dass du davon nichts wusstest, sonst bekommst du möglicherweise auch noch eine Strafanzeige.
Da das Geld offiziell dir gehört, kannst du es deinem Vater nicht schenken, denn dann würde die ARGE auf Rückforderung der Schenkung gem. § 528 BGB bestehen.
Dein Vater könnte höchstens behaupten, er habe das Geld aus irgendwelchen Gründen (können eigentlich nur steuerliche Gründe sein) nicht auf seinen, sondern auf deinen Namen angelegt. Dann müsste er aber evtl. mit Problemen mit dem Finanzamt rechnen (kenne mich mit Wertpapieren nicht aus). Sorry, eine günstigere Antwort habe ich leider nicht für dich.

Gruß
Nelly

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Hallo Nelly,

wie es aussieht, werde ich mir rechtlichen Beistand beschaffen müssen.
Eine Strafanzeige, obwohl ich von den BWP nichts gewusst habe, wäre arg ungerecht.

Vielleicht ist die Sache aus steuerlichen Gründen das kleinere Übel.
Mich ärgert nicht, dass ich das Geld verliere.

Vielmehr, dass mein Vater es über all die Jahre mühevoll angespart hat und es sich nun rausstellt, dass es (völlig) umsonst war. :frowning:

Danke für deine Antwort.

Viele Grüße
Markus

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Hallo Markus,

Vielleicht ist die Sache aus steuerlichen Gründen das kleinere
Übel.

Naja, Steuerhinterziehung ist auch nicht gerade ohne…

Grüße von
Tinchen

Hallo,

Vielmehr, dass mein Vater es über all die Jahre mühevoll
angespart hat und es sich nun rausstellt, dass es (völlig)
umsonst war. :frowning:

Wieso? Es war (und glpcklicherweise ist es das für viele Leute auch immer noch so) in diesem Land üblich, sich einen Notgroschen für schlechte Zeiten anzusparen. Du hast einen solchen Notgroschen, hast eine schlechte Zeit, was spricht also dagegen das Geld jetzt zu verwenden? Bald kommen für dich hoffentlich auch mal wieder bessere Zeiten. Ob Du dann viel Verständnis dafür hättest, viel Steuern und Sozialabgaben dafür zahlen zu müssen, dass Leute die ein nettes Wertpapierdepot haben, lieber von deinen Abgaben leben möchten?

Gruß vom Wiz

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Servus Markus,

zu diesem Teilaspekt:

Vielleicht ist die Sache aus steuerlichen Gründen das kleinere
Übel.

Hier kann man in der beschriebenen Situation unter Umständen erreichen, dass außer der Versteuerung der Einkünfte (die möglicherweise Null ausmacht) überhaupt kein Übel entsteht.

Bedingung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige gem. § 371 AO ist, daß die Tat zum Zeitpunkt der Selbstanzeige noch nicht ganz oder teilweise entdeckt war. Naturgemäß kann Steuerhinterziehung bloß durch die Finanzbehörden entdeckt werden; d.h. in dem Moment, wo nur die BAA von der Chose weiß, wirkt die Selbstanzeige noch strafbefreiend. In dem Moment, wo deren Mitteilung an das zuständige FA dort bereits eingegangen ist, kann man nicht mehr so leicht zeigen, was wann entdeckt worden ist.

Freilich spielt bei der Frage der Steuerhinterziehung nicht bloß der Vorsatz, sondern auch der hinterzogene Betrag eine Rolle (Stichwort hierzu heißt „Geringfügigkeit des Verschuldens“)

Dennoch ist in einer derartigen Situation eine ziemlich zügige Selbstanzeige nicht das Dümmste, was man tun kann.

Schöne Grüße

MM

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Mich ärgert nicht, dass ich das Geld verliere.

Wieso verlieren? Das verstehe ich nicht. Du kannst doch davon leben.

Vielmehr, dass mein Vater es über all die Jahre mühevoll
angespart hat und es sich nun rausstellt, dass es (völlig)
umsonst war. :frowning:

Und wieso umsonst? Er hat das Geld doch für dich gespart.
Und genau dafür wird es jetzt verwendet.

Ich kann deiner Argumentation leider nicht ganz folgen.

Gruß
Nelly

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Alle für einen und …

Hallo,

Wieso? Es war (und glpcklicherweise ist es das für viele Leute
auch immer noch so) in diesem Land üblich, sich einen
Notgroschen für schlechte Zeiten anzusparen. Du hast einen
solchen Notgroschen, hast eine schlechte Zeit, was spricht
also dagegen das Geld jetzt zu verwenden? Bald kommen für dich
hoffentlich auch mal wieder bessere Zeiten. Ob Du dann viel
Verständnis dafür hättest, viel Steuern und Sozialabgaben
dafür zahlen zu müssen, dass Leute die ein nettes
Wertpapierdepot haben, lieber von deinen Abgaben leben
möchten?

Gruß vom Wiz

Das Verständnis würde ich dafür aufbringen, alleine schon weil ich eine soziale Einstellung habe. Wofür lohnt es sich denn mühevoll zu arbeiten, wenn einem das Geld bei Arbeitslosigkeit gleich wieder genommen wird. Dann kann meiner Ansicht nach das Arbeitslosengeld abgeschafft werden. Tut mir leid, dafür habe ich wiederum kein Verständnis.

Wer Arbeit hat, soll auch belohnt werden. Nicht für seine plötzlich eintretende Arbeitslosigkeit ansparen, sondern Altersvorsorge treffen können. Wo gibt es Menschen, die nicht irgendwann mal (wenn auch nur) für kurze Zeit arbeitslos werden? Für mich ist das ALG vom Staat eine Art Überbrückungsgeld/Noteinkommen.

Mir ist lieber, wenn jeder eine „Kleinigkeit“ dazu beiträgt, als wenn „einem“ Menschen gleich die „Hälfte seiner Ersparnis“ verloren geht.

Ist halt nur (m)eine Ansicht. :wink:

Viele Grüße,
Markus

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Davon leben, jetzt ja, aber…

Wieso verlieren? Das verstehe ich nicht. Du kannst doch davon
leben.

Ja, schon, jetzt. Aber was ist, wenn ich nach der nächsten Arbeit wieder arbeitslos werde? Der Grund warum ich anspare, ist doch mitunter der, dass ich im Alter etwas auf der hohen Kante habe, oder nicht?

Und wieso umsonst? Er hat das Geld doch für dich gespart.
Und genau dafür wird es jetzt verwendet.

Er hat sich selbst nie wirklich etwas gutes gegönnt und immer an andere (u.a. an mich) gedacht. Seine Arbeit und sein Geld steckt drin. Also soll er „sein“ Geld auch für sich behalten.

Ich kann deiner Argumentation leider nicht ganz folgen.

Es tut mir leid, wenn meine Ansicht nicht mit deiner übereinstimmt, aber ich möchte meinem Vater nicht auf Ewigkeit noch tiefer in seiner Schuld stehen, als ich es schon bin. Das würde mich nur noch depressiv machen.

Grüße,
Markus

Hallo,

Das Verständnis würde ich dafür aufbringen, alleine schon weil
ich eine soziale Einstellung habe. Wofür lohnt es sich denn
mühevoll zu arbeiten, wenn einem das Geld bei Arbeitslosigkeit
gleich wieder genommen wird. Dann kann meiner Ansicht nach das
Arbeitslosengeld abgeschafft werden. Tut mir leid, dafür habe
ich wiederum kein Verständnis.

Also arbeiten lohnt deshalb, weil man von dem Geld lebt. Und es wird auch niemand gehindert eine private Altersvorsorge aufzubauen oder Geld anzusparen. Daher gibt es ja auch ein Schonvermögen, dass man eben nicht im Falle der Arbeitslosigkeit einbringen muss. Was das Ganze mit einer Abschaffung des Arbeitslosengeldes zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen. Es geht nur darum, dass jeder bitte zuerst mal selbst für sich sorgen soll und erst dann die Sozialkassen einspringen. Denn je früher sie dies tun müssen, um so höher sind die dafür notwendigen Ausgaben. Ich kann daher z.B. nicht die eigentlich von mir gewünschte private Absicherung in der von mir gewünschten Höhe aufbauen, weil ich eben soviel Steuern und Sozialabgaben für Leute zahlen muss, die eigenes Vermögen haben, aber nicht bereit sind, es für den eigenen Lebensunterhalt auszugeben und lieber staatliche Leistungen haben wollen.

Wer Arbeit hat, soll auch belohnt werden. Nicht für seine
plötzlich eintretende Arbeitslosigkeit ansparen, sondern
Altersvorsorge treffen können. Wo gibt es Menschen, die nicht
irgendwann mal (wenn auch nur) für kurze Zeit arbeitslos
werden? Für mich ist das ALG vom Staat eine Art
Überbrückungsgeld/Noteinkommen.

Also 1. gehöre ich zu den Leuten die noch nie arbeitslos gemeldet waren, sondern in durchaus vorhandenen schweren Zeiten von Ersparnissen, anderen Tätigkeiten, Unterhalt von Familienmitgliedern, … gelebt haben und dies auch solange für vollkommen normal und richtig halten, wie dies ohne Probleme möglich ist, und 2. funktionieren Versicherungen eben nur so lange, wie man sie nicht als Bankkonto betrachtet, in das man einzahlt um sich irgendwann mal sein Guthaben (und gerne auch mal etwas mehr) wieder abzuholen. Die Selbstverständlichkeit, mit der in unserem Land nach staatlichen Hilfen in enormen Größenordnungen gefragt wird, ist genau der Grund dafür, dass unsere Soziallasten so groß sind, wie wir es erleben.

Mir ist lieber, wenn jeder eine „Kleinigkeit“ dazu beiträgt,
als wenn „einem“ Menschen gleich die „Hälfte seiner Ersparnis“
verloren geht.

Ich sehe hier gar nicht, dass da jemand auch nur eine Kleinigkeit einbringen will. Wie gesagt, es gibt Schonvermögen und damit wird den Interessen des Sparers ausreichend Genüge getan.

Gruß vom Wiz

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Hallo Markus,

Wieso verlieren? Das verstehe ich nicht. Du kannst doch davon
leben.

Ja, schon, jetzt. Aber was ist, wenn ich nach der nächsten
Arbeit wieder arbeitslos werde? Der Grund warum ich anspare,
ist doch mitunter der, dass ich im Alter etwas auf der hohen
Kante habe, oder nicht?

Damit Du es dann vererben kannst? Und dafür soll ich jetzt einspringen? Nee, nicht wirklich, oder?
Das einzige Problem des jetzigen Vermögensabbau ist das Risiko, im Alter soziale Transferleistungen beziehen zu müssen. Nur: Wo ist der Unterschied zu Deiner heutigen Situation? Nur: Du kannst doch noch Jahrzehnte nutzen, Dir wieder Vermögen aufzubauen, wenn Du es jetzt verlierst …

Und wieso umsonst? Er hat das Geld doch für dich gespart.
Und genau dafür wird es jetzt verwendet.

Er hat sich selbst nie wirklich etwas gutes gegönnt und immer
an andere (u.a. an mich) gedacht. Seine Arbeit und sein Geld
steckt drin. Also soll er „sein“ Geld auch für sich behalten.

Er hats Dir geschenkt. Er hats für Dich gespart. Und Du brauchst es jetzt. Und zwar mehr, als für irgendeinen Autokauf oder sonstigen Unsinn, wofür man solches Geld in der Regel einsetzt. Punkt.

Ich kann deiner Argumentation leider nicht ganz folgen.

Es tut mir leid, wenn meine Ansicht nicht mit deiner
übereinstimmt, aber ich möchte meinem Vater nicht auf Ewigkeit
noch tiefer in seiner Schuld stehen, als ich es schon bin. Das
würde mich nur noch depressiv machen.

Aber in meiner Schuld willst Du weiter stehen? Das macht Dich glücklicher? Na danke …

Grüße
Jürgen

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Hallo,

Du redest doch von ALG II…

da finde ich…

…irgendwann mal (wenn auch nur) für kurze Zeit arbeitslos
werden?

etwas unglücklich ausgedrückt.

Wer ALG II erhält hatte zwischen 6 und 18 Monaten *Zeit* etwas gegen die Arbeitslosigkeit zu unternehmen.

Für diese Zeit hat schon

jeder eine „Kleinigkeit“ dazu beigetragen

und wenn das nicht genügt, ist es sozial verträglich

wenn „einem“ Menschen gleich die „Hälfte seiner Ersparnis“
verloren geht.

Aber dein Grundproblem kann ich verstehen, und wünsche dir natürlich nicht, dass dir oder deinem Vater strafrechtlich was zu befürchten ist.

Nicolle