Vermögen und Arbeitslosengeld

Hallo zusammen
Ich habe eine Frage an euch. Ich komme aus den Erziehungsurlaub und muss jetzt Arbeitslosengeld beantragen, da ich meine Arbeit nicht mehr antreten kann. Meine Frage ist jetzt, wieviel Vermögen darf man haben, damit man trotzdem noch Arbeitslosengeld bekommt? Wie wird das verrechnet? Ach ja, was ich denke was auch noch relevant ist, ist dass ich einen Schwerbehindertenausweis von 100% habe.
Wenn ihr noch weitere Angaben noch braucht, was wichtig ist, dann gebe ich sie gerne weiter.

Vielen dank im Voraus

Gruß Tami

Guten Tag.

Bei der Berechnung von Arbeitslosengeld ist es vollkommen egal in welcher Höhe Sie über Vermögen verfügen, es wird nicht berücksichtigt.

Hallo, anscheinend alles ziemlich chaotisch in Ihrem Leben. Hier z.B. sollten Sie die Frage an einen entsprechenden Experten stellen. Ich bin keiner für Ihre Frage.

mfg
Walter Dettinger

Hallo

kommt darauf an, was genau du meinst.

Arbeitslosengeld (ALG 1 nach SGB III )ist eine Versicherungsleistung. Für den Anspruch bleibt das Vermögen unberücksichtigt.

ALG 2 („Hartz IV“) nach SGB II ist eine Sozialleistung, die bei Bedürftigkeit gewährt wird. Dein Vermögen wird dafür überprüft.

Alles Wesentliche zu ALG2 und Vermögen hier: http://hartz.info/index.php?topic=25.0

Hallo,
ich bin leider keine Expertin für die Leistungsgewährung nach dem SGB II.
Aber hier kannst du den Freibetrag selbst ausrechnen:
http://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php

Liebe Grüße

ALG I ist eine Versicherungsleistung und da spielt Vermögen keine Rolle. Voraussetzung ist: Man muß dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Warum kannst du deinen Job nicht mehr antreten? Das ist die entscheidende Frage. Kündigst du nicht aus wichtigem Grund wirst du eine Sperrzeit erhalten.

Um sicher zu gehen: Du willst nicht ALG II beantragen?

Hallo Tami.
Leider kenne ich mich bei diesem Thema nicht aus.
Gruß Melanie

Danke für die Info. Ich denke, das ich das Arbeitslosengeld 1 bekomme. Da ich von meinen Erziehungsurlaub komme. Ich musste mein Job aufgeben, da es um eine Familirnzusammenführung geht. Laut der Arge gibt es keine Sperre.

Danke

Danke du hast mir sehr geholfen. Weißt du zufällig auch ob und wie man es berechnet, wenn man Schwerbehindert ist?

Du schreibst noch immer Widersprüchliches…

ALG I gibts bei der Afa
Agentur für Arbeit

Bitte immer die richtigen Begriffe verwenden.

Du schreibst: Laut Auskunft der Arge… ARGEN gibt es nicht mehr, die heißen jetzt Jobcenter (und die zahlen ALG II aus)

Familienzusammenführung ist ein wichtiger Grund - das ist dann ok.

Also: Die Frage nach Vermögen stellt sich erst, wenn du ALG II beantragen müßtest.

Tip zum ALG I Antrag: Gib keine Telefonnummer an.
Diese Angabe wäre freiwillig und hätte nur Nachteile.

Und: Eine EGV (Eingliederungsvereinbarung) muß und sollte man nicht unterschreiben. Eine Sperre gibt es deshalb nicht… auch wenn das manchmal als Druckmittel behauptet wird.

Du weißt, daß du beim ALG I Antrag eine Bestätigung dessen vorlegen mußt, der dein Kind betreut?

Danme für die Info. Du kennst dich scheinbar gut aus, ich bin mach das alles hier das erste mal und ist für mich Neuland, deswegen Sorry für das durcheinander, ich hoffe du blickst trotzdem noch durch. Weißt du auch ob es für Menschen mit Behinderung ein Zusatz Freibetrag was Vermögen angeht?

Nochmal: Beim ALG I gibt es keine Prüfung von Vermögen und Freibeträgen.

Deine Schwerbehinderung muß nur bei den Vermittlungsvorschlägen beachtet werden.

Ja das habe ich ja verstanden, diesmal ging es mir als Schwerbehinderte wenn ich ALGII beantrage, wieviel Vermögen ich haben darf, bzw. Mein Mann und ich. wir haben ein Minderjähriges Kind.

Lies mal hier, das betrifft ALG II

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/12.html

Auch beim ALG II hat man als Schwerbehinderter kein höheres Schonvermögen

Hier findest du einen Schonvermögen Rechner:

http://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php

Hallo,
ich habe noch nie gehört, dass man einen höheren Freibetrag bei Schwerbehinderung hat. Soweit ich das eben nachlesen konnte, gibt es offenbar keinen höheren Freibetrag.
liebe Grüße

Hallo Tami,

also das Vermögen spielt nur bei ALG II eine Rolle.
Hier gibt es bei SchBH auch höhere Freibeträge.

Die Frage ist, ob Du nicht Anspruch auf ALG I hast. Hierfür müsstest Du in den letzten beiden Jahren entweder gearbeitet haben, Krankengeld bezogen haben oder aber auch sonstige Zeiten wie Kindererziehungszeiten nachweisen können (letztere sind aber nicht immer relevant, meines Wissen nach nur, wenn Du vor Entbindung entweder gearbeitet hast oder im Arbeitslosengeldbezug warst).

VG
Claudia

Hallo Tami,

wenn man Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, dann darf man soviel Vermögen haben, wie man will. Man erhält ca. 67% (wenn man ein Kind hat) vom Nettoeinkommen (also nur aus Arbeit) der letzten drei Jahre. Der Grad der Behinderung spielt meines Wissens ebenfalls keine Rolle.

Vermögen spielt erst dann eine Rolle, wenn man Arbeitslosengeld II (= Hartz IV) beantragt.

Liebe Grüße
Sassie

Hallo Claudia

Danke für deine Info. Ich habe vor der Entbindung 10 Jahre gearbeitet und dann drei Jahre Erziehungsurlaub gemacht. Ich denke da steht mir ALG I zu.
Gruß Tami

Hallo Sassie

Das ist ja nicht so das eine Million auf den Konto habe, aber eben ein wenig Ersparnis. Trotzdem danke

Gruß Tami