Vermögen und Hartz 4

Hallo Forum,

hat jemand einen Rat, wie man als Empfänger von ALG 1 und gefühlt ’ demnächst - Hartz - 4ler ’ Vermögenswerte wie Wohnung und Geld ( beides als öffentlich beweorbene ’ Zusatz-Säule ’ zur Altersvorsorge gedacht ) im Bestand schüzen kann. Meine Gedanken fliegen von Waffenschrank und Giftkästchen bis hin zur Scheidung und getrenntem Wohnen, um diese mühsam erarbeiteten und ersparten Werte zumindest für den Ehepartner zu schützen und sichern.

Mit traurigem Blick aber Vorfreude auf sachliche Empfehlungen, der digger-joe

Hallo,

hat jemand einen Rat, wie man als Empfänger von ALG 1 und gefühlt ’ demnächst - Hartz - 4ler ’ Vermögenswerte wie Wohnung und Geld (beides als öffentlich beweorbene ‚Zusatz-Säule‘ zur Altersvorsorge gedacht) im Bestand schüzen kann.
Meine Gedanken fliegen von Waffenschrank und Giftkästchen

Der Zweck erschließt sich mir noch nicht ganz.

bis hin zur Scheidung und getrenntem Wohnen, um diese mühsam erarbeiteten und ersparten Werte zumindest für den Ehepartner zu schützen und sichern.

Eine Scheidung kostet Geld. Dieser andere Lebenspartner ist alleiniger Eigentümer der erwähnten Vermögenswerte? Es gibt keinen Zugewinnausgleich, die der zukünftige ALG-II-Empfänger bekäme? Der andere Ehepartner wäre nicht unterhaltspflichtig? Der andere Ehepartner hat bereits eine eigene Krankenversicherung? Die Scheidung dauert wie lange? Das wären die ersten Punkte die mir spontan einfallen, wenn es darum ginge, zu prüfen, ob sich das „lohnt“.

Mit traurigem Blick aber Vorfreude auf sachliche Empfehlungen,

Erster Ansatz wären die diesbezüglichen Freibeträge und Vermögen die nicht anngerechnet werden: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
Vielleicht stellt sich dann die Lage schon weniger bedrohlich dar.
Ein banaler Tipp wäre freilich die Aufnahme einer Arbeit, die dieses Schicksal vermeidet.
Ansonsten gehe ich mal davon aus, dass der Fragesteller bisher weder von beitrags- oder steuerfinanzierten Sozialleistungen oder Vergünstigungen profitiert hat, die u.U. auch daran anknüpfen, dass man verheiratet ist. Nur dann könnte die Intention, die hinter dieser Fragestellung steckt, halbwegs nachvollzogen werden.

Grüße

Moin,

hat jemand einen Rat, wie man als Empfänger von ALG 1 und
gefühlt ’ demnächst - Hartz - 4ler ’ Vermögenswerte wie
Wohnung und Geld ( beides als öffentlich beweorbene ’
Zusatz-Säule ’ zur Altersvorsorge gedacht ) im Bestand schüzen
kann.

Außerhalb der Freibeträge?
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/verm…
Nein.

Franz

Hallo,

es hat schon seinen Sinn das man erst das private Vermögen bis zu einer gewissen Grenze aufbrauchen sollen, bis die Gemeinschaft zahlt.

Das Vermögen Dritter muss man übrigens nicht aufbrauchen…

hth

Hallo,

eine selbstgenutze Eigentumswohnung in angemessener Größe - so viel ich weiß liegt die Grenze für einen Alleinstehenden bei 30 m² - darf man auch mit Hartz IV behalten. Für das Vermögen gibt es Freibeträge, die vom Lebensalter abhängig sind. Ansonsten gibt es wohl keine legalen Möglichkeiten.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

…Geld ( beides als öffentlich beweorbene ’ Zusatz-Säule ’ zur Altersvorsorge

Riesterrente ist eine der wenigen Dinge, die man behalten darf. Schon deshalb, weil es in dem Fall keine Möglichkeit gibt da vor dem Rentenalter dran zu kommen.

Cu Rene

Hallo ElBuffo, wwwFranz, Genius, Petra und Rene

Danke sehr für Eure Beiträge.
Zur Situation in Steno : bin knapp 61 , 43 Jahre im Beruf ( Administration ) , davon 2/3 im Ausland ‘spezialisiert ‘.
Diese Qualifikation ist in der BRD aktuell überhaupt nicht gefragt, Situation zusätzlich erschwert durch Katastrophe Fukushima und ‘ arabischer Frühling ‘ .
Beziehe aktuell ALG I.
Zum regulären Rentenanspruch fehlen mir, auslandsbeding, noch ca. 4 Jahre Beitragseinzahlung.
Bin verheiratet, habe zwei erwachsene Kinder, besitze ca. 115 qm Wohneigentum und auf der Sparkasse knapp TEu 36.
Sollte ich in Hartz IV rutschen, erachte ich diese Werte als gefährdet, sie sind Bestandteil einer ‘ visionären Altersversorgung ‘ , d.h. NACH erreichen der Aufgabe des Erwerbslebens.
Bei aller Solidarität in diesem Land : das möchte ich vermeiden ! ! !

Danke nochmals für Eure Beiträge und Euer Verständnis, der digger-joe

Hallo

Zur Situation in Steno : bin knapp 61 , 43 Jahre im Beruf (Administration ), davon 2/3 im Ausland ‘spezialisiert ‘.

Dann kann man ja zumindest schon mal die Freibeträge, die bei einem Ehepaar ja auch für beide gelten, ausrechnen.

Diese Qualifikation ist in der BRD aktuell überhaupt nicht gefragt, Situation zusätzlich erschwert durch Katastrophe Fukushima und ‘ arabischer Frühling ‘ .

Na aber administriert wird doch auch woanders? Egal.

Bin verheiratet, habe zwei erwachsene Kinder, besitze ca. 115 qm Wohneigentum

Wenn selbstgenutzt und nicht gerade in Bogenhausen oder Alsterlage, dann kann das gerade noch so im Rahmen sein. Kommt aber neben den qm vor allem auf den Wert an, den ein Verkauf brächte.

und auf der Sparkasse knapp TEu 36.

Also Sparbuch, Tagesgeld oder solche Geschichten und keine Altersvorsorgeprodukte?

Sollte ich in Hartz IV rutschen, erachte ich diese Werte als gefährdet, sie sind Bestandteil einer ‘ visionären Altersversorgung ‘ , d.h. NACH erreichen der Aufgabe des Erwerbslebens.

Na das wäre ja jetzt?

Bei aller Solidarität in diesem Land : das möchte ich vermeiden.

Nachvollziehbar, aber so läuft das nunmal und es ist ja auch nicht alles gefährdet. Freilich hätte man sich spätestens bei drohender Arbeitslosigkeit in diesem Alter schon mal über mögliche Gestaltungsformen Gedanken machen können.
Gegenwärtig sollte man sich vielleicht mehr oder weniger professionell vor Ort (es gibt da auch Beratungstellen, die nicht gleich soviel kosten, wie ein Anwalt oder dgl.) beraten lassen, da insbesondere bei selbstgenutzten Wohneigentum die jeweiligen Träger regional unterschiedlich ihren Spielraum ausreizen.
Vieleicht kann man für seine Stadt oder den landkreis solche Richtwerte im Internet herausbekommen.
Es gibt schließlich nur die schwammige Formulierung der angemessenen Größe. Und vielleicht hat man da noch Tipps wie man jetzt noch wirksam Altervorsorgevermögen aufbauen kann, so dass auch die hierfür und wesentlich höher vorgesehenen Freibeträge genutzt werden können. Denn alles in allem kann man mit diesem Vermögen hinsichtlich der Freibeträge dafür locker ALG-II bekommen. Dummerweise wird eben Bargeld oder ein Sichtguthaben anderen gewertet als die gleiche Summe in einer Lebensversicherung oder einem Rister-Vertrag.

Grüße

faq 1129 (owt)

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Hallo ElBuffo,

danke für deine Ausführungen und Anregungen, ich werde wohl den Gang zum Advocado antreten.
Bei den Hartz IV Beratungsstellen muss ich mich erstmaö schlau machen, auf wessen Seite die stehen.

Merci nochmals und bis später,
digger-joe

Hallo loderunner,

Dein Beitrag war leider ’ blank ’ !?!

Danke trotzdem und bis später, digger-joe

Hallo,

Dein Beitrag war leider ’ blank ’ !?!

Nö. Der steht in der Überschrift. Du hast Dich nicht an die FAQ:1129 gehalten. Die gelten nicht nur für die ursprüngliche Frage, sondern auch für alle Antworten und Nachfragen.
Ist keine Bosheit, sondern Ausdruck des Rechtsberatungsgesetzes.
Gruß
loderunner