Hallo
Zur Situation in Steno : bin knapp 61 , 43 Jahre im Beruf (Administration ), davon 2/3 im Ausland ‘spezialisiert ‘.
Dann kann man ja zumindest schon mal die Freibeträge, die bei einem Ehepaar ja auch für beide gelten, ausrechnen.
Diese Qualifikation ist in der BRD aktuell überhaupt nicht gefragt, Situation zusätzlich erschwert durch Katastrophe Fukushima und ‘ arabischer Frühling ‘ .
Na aber administriert wird doch auch woanders? Egal.
Bin verheiratet, habe zwei erwachsene Kinder, besitze ca. 115 qm Wohneigentum
Wenn selbstgenutzt und nicht gerade in Bogenhausen oder Alsterlage, dann kann das gerade noch so im Rahmen sein. Kommt aber neben den qm vor allem auf den Wert an, den ein Verkauf brächte.
und auf der Sparkasse knapp TEu 36.
Also Sparbuch, Tagesgeld oder solche Geschichten und keine Altersvorsorgeprodukte?
Sollte ich in Hartz IV rutschen, erachte ich diese Werte als gefährdet, sie sind Bestandteil einer ‘ visionären Altersversorgung ‘ , d.h. NACH erreichen der Aufgabe des Erwerbslebens.
Na das wäre ja jetzt?
Bei aller Solidarität in diesem Land : das möchte ich vermeiden.
Nachvollziehbar, aber so läuft das nunmal und es ist ja auch nicht alles gefährdet. Freilich hätte man sich spätestens bei drohender Arbeitslosigkeit in diesem Alter schon mal über mögliche Gestaltungsformen Gedanken machen können.
Gegenwärtig sollte man sich vielleicht mehr oder weniger professionell vor Ort (es gibt da auch Beratungstellen, die nicht gleich soviel kosten, wie ein Anwalt oder dgl.) beraten lassen, da insbesondere bei selbstgenutzten Wohneigentum die jeweiligen Träger regional unterschiedlich ihren Spielraum ausreizen.
Vieleicht kann man für seine Stadt oder den landkreis solche Richtwerte im Internet herausbekommen.
Es gibt schließlich nur die schwammige Formulierung der angemessenen Größe. Und vielleicht hat man da noch Tipps wie man jetzt noch wirksam Altervorsorgevermögen aufbauen kann, so dass auch die hierfür und wesentlich höher vorgesehenen Freibeträge genutzt werden können. Denn alles in allem kann man mit diesem Vermögen hinsichtlich der Freibeträge dafür locker ALG-II bekommen. Dummerweise wird eben Bargeld oder ein Sichtguthaben anderen gewertet als die gleiche Summe in einer Lebensversicherung oder einem Rister-Vertrag.
Grüße