Vermögen verprasst, Familie geht bei Erbschaft

Guten Tag, Herr herbertwalter,

Ihnen geht es ähnlich wie uns, meiner Frau und mir. Wir mussten leider auch schmerzlich erfahren, dass Kriminelle in der eigenen Familie nicht ausgeschlossen sind. Schlimmer noch, es gibt Kriminelle in der eigenen Familie, die wortwörtlich über Leichen gehen und die haben in unserem Rechtssystem auch noch wenig zu befürchten.

Sie beschreiben so einen Fall. Die Rolle des Sohnes ‚P‘ ist die eines Erbschleichers und Betrügers, also die eines Kriminellen. Aber versuchen Sie einmal eine solche Kreatur dingfest zu machen, dann zahlen Sie für erfolglose und teure Anwälte bis Sie ruiniert sind. Das merkt man schon nach wenigen Monaten.

Mein Schwager hat in unverantwortlicher Weise seine eigene sterbenskranke Mutter um etwa 80.000 € betrogen. Meine Frau hat Ihrem Bruder vertraut und die Kontobewegungen auf dem Konto der todkranken Mutter nicht verfolgt. Sytematisch hat der Kriminelle die Konten der Mutter geplündert und es vorgezogen, nicht zu ihrer Beerdigung zu erscheinen.Ich versuche seit mehr als einem Jahr, meinen kriminellen Schwager hinter Schoß und Riegel zu bringen - Fehlanzeige. Es ist Ihnen sicher ähnlich gegangen. Allerdings ist noch eine Rechnung im Namen meiner Schwiegermutter offen, die durch diesen miesen Kerl beglichen wird, weil ich sonst nicht mehr schlafen kann.

Die Möglichkeiten in unserem Rechtssystem mit solchen Schuldigen fertig zu werden, sind allerdings begrenzt. Wir zahlen und zahlen und der Erfolg bleibt aus, weil diese Kreaturen Rechtsanwälte beauftragen, die ich nur als Kreaturen bezeichnen kann.

Und ich bin es jetzt satt,den Rechtsweg zu beschreiten. Ich nutze jetzt völlig legale Methoden in unserem Rechtssystem.

Ich habe hohe Forderungen gegen meinen Schwager, die Kreatur. Und diese Kreatur hat nur einen Wert: Sein Geld und sein Vermögen.

Und genau dort setze ich an. Ich will, dass der sein Geld, sein Vermögen, seinen Status und seine Existenz verliert. Das ist die Strafe, die der verdient.

Und deshalb werde ich ein Inkassounternehmen beauftragen, das meine Forderungen eintreibt. Also werde ich meine Forderungen stellen und das Unternehmen beauftragen.

Allerdings habe ich nicht das große Vertrauen in europäische Unternehmen. Ich denke, die sind nicht konsequent genug, nach dem was ich gehört habe. Ich setze auf asiatische Inkassounternehmen, die eine nahezu 100 %-ige Erfolgsquote haben, dafür aber eine satte Erfolgsprämie erhalten, die man auch tunlichst zahlen sollte, ohne in Gefahr zu geraten.

Ich bin sicher, dass die miese Kreatur, mit der ich zu tun habe, alsbald und nach den ersten ‚Gesprächen‘ mit den Inkassounternehmen, Prioritäten setzen wird und gerne die geforderten Beträge auf den Tisch legen wird. Anschließend werde ich mir Gedanken über die Bestrafung machen.

Wenn Sie auch nur ansatzweise darüber nachdenken, mir zu folgen, dann sollten Sie mit mir Kontakt aufnehmen ([email protected]).

Wenn auch die Betreuungsanwältin konsequent von dem asiatischen Inkassounternehmen kontakttiert wird, erhalten Sie eine höhere Erfolgsquote als ich.

Freundliche Grüße

Quan (das ist chinesisch)

Und jetzt noch meine Geschichte in Kurzform:

Meine Schwiegermutter hat wegen schwerer Erkrankung 2005 meiner Frau, ihrer Tochter, und ihrem Sohn eine notarielle Betreuungsvollmacht ausgestellt. Ziel war es, die bestmögliche Versorgung der Mutter sicher zu stellen. Meine Frau hat sich nach Absprache um den Kontakt zu Behörden u. ä. gekümmert (z. B. Pflegeversicherung, Pflegestufe, Pflegedienst, Essen auf Rädern, Einstellung Pflegerin, Kontakt mit Hospiz usw.). Der Sohn, mein Schwager, hat und hatte den Lebensmittelpunkt vor Ort am Niederrhein und meine Frau und ich 350 km entfernt in Hessen. So schien es sinnvoll, dass mein Schwager die Bankgeschäfte der Mutter erledigt und den Einkauf des täglichen Bedarfes erledigt. So wurde auch über 4 Jahre vorgegangen, wobei die Mutter nicht mehr in der Lage war, auch nur einen Schritt vor die Tür zu setzen.
6 Monate vor dem Tod der Mutter hat meine Frau ein vorbildliches Hospiz für meine Schwiegermutter gefunden. Sie fühlte sich wohl und lebte sogar richtig auf. Da mein Schwager die Mutter aber nur selten besuchte, obwohl er nur 15 km entfernt wohnte und meine Frau und ich abwechselnd etwa 2 Mal pro Woche die insgesamt 700 km zurück legten, um die Mutter zu besuchen, wurde die Mutter misstrauisch und forderte meine Frau auf, die Konten und die Wohnung zu überprüfen.
Meine Frau hat ihre Mutter beruhigt und ihre Bedenken zerstreut, ist aber dennoch in ihre Eigentumswohnung gegangen und musste mit Entsetzen feststellen, dass die Wohnung (zu Lebzeiten der Mutter) bereits aufgelöst war. Das wertvolle Mobiliar und Interieur war verschwunden und verscherbelt worden, wie wir später erfuhren.
In dieser Situation wollte meine Frau die Konten der Mutter einsehen. Fehlanzeige, mein Schwager weigerte sich. Mit ihrer Vollmacht hat meine Frau die Bank angeschrieben und die Kontoauszüge erhalten. Fazit: in etwa 4 Jahren hat mein Schwager mindestens 40.000 € unterschlagen und sich bereichert.
Meine Schwiegermutter war immer sehr sparsam und gönnte sich nichts. Sie sparte mindestens die Hälfte ihrer monatlichen Versorgung und das über Jahrzehnte.
Als sie noch selbst zur Bank gehen konnte, hat sie nie mehr als 500 € abgeholt und davon auch noch gespart. Der Rest wurde ohnehin gespart. Sie war stolz, weit über 100.000 € auf ihren Konten zu haben.
Wir haben beim Studium jeder einzelnen Kontobewegung in all den Jahren festgestellt, dass mein Schwager über 40.000 € hinterzogen hat. Hinzu kommen die Summen für die Auflösung der komfortablen Wohnung der Mutter und deren wertvollen Schmuck. Wir gehen heute von einem Schaden zum Nachteil der Mutter von etwa 80.000 € aus.
Einmal erwischt, hat es der Schwager vorgezogen, nicht (!) zur Beerdigung der Mutter zu erscheinen.
Wir haben natürlich versucht, diesen miesen Kriminellen dingfest zu machen. Aber es gelingt uns nicht. Wir haben u. U. einen nicht ganz cleveren Anwalt, der selbst dreiste und sofort widerlegbare und offensichtliche Lügen nicht zum Anlass nimmt, endlich Klage zu erheben. Dazu nur ein Beispiel: Mein Schwager behauptet, nach dem Tod der Mutter, gemeinsam mit meiner Frau und der Pflegerin für meine Mutter in der Wohnung gewesen zu sein und die 600 €, die man dort gefunden hat, gemeinsam der Pflegerin für Dienst-leistungen übergeben zu haben.
Wir können jedoch beweisen, unzweifelhaft beweisen, dass bereits seit 3 Wochen vor dem Tod der Mutter bis heute nie mehr ein Kontakt zum Schwager erfolgt ist. Nochmal, wir können das beweisen! Die albanische Ex-Pflegerin der Mutter war zum Zeitpunkt des Todes der Mutter in Albanien und anschließend, etwa 2 Wochen später, bei uns. Und diese ‚deutsche‘ Albanierin schwört heute den Meineid, dass sich meine Frau mit dem Bruder nach dem Tod der Mutter getroffen hat. Da fällt mir nichts mehr ein. Aber eins ist sicher, hier erpresst Eine den Anderen bzw. Einer die Andere, denn diese beiden Beteiligten sind heute liiert.
Ich bedauere, dass die Schilderung so ausführlich sein musste. Dennoch hoffe ich, dass jemand, der sich auskennt, das liest und uns Hinweise geben kann.
Ich sage ganz offen, was ich möchte:
Erstens, den Kriminellen, der die eigene Mutter schändlich betrogen hat, dingfest machen und ins Gefängnis bringen bzw. wirtschaftlich ruinieren.
Zweitens, eine ebenso kriminelle Albanierin, die wegen ihres erpresserischen wirtschaftlichen Vorteils, selbst ihre eigene Mutter verkaufen würde, außer Landes zu bringen. Solche miesen Ausländer gehören nicht hier hin.
Bitte helfen Sie mir in dem einen oder anderen Fall.
Ich bedanke mich.

Viele Grüße

Quan

Hallo Quan,

ihr Ärger ist verständlich, so geht es vielen die das mitgemacht haben, nur hilft es wenig, sich dann selbst zu kriminellen Handlungen und fremdenfeindlichen Gedankengut hinreissen zu lassen. Die verblödung und Gier durchzieht alle Kulturen und Gesellschaftsschichten. Aber zugegeben, wer hat nicht schon mal daran gedacht, die Sache jetzt „selbst in die Hand zu nehmen“.

Das größte Problem sehe ich auch in unserem „Rechtsstaat“, mit seinen überlasteten Richtern u. den geschäftstüchtigen Rechtsanwälten, die sich kaum mehr in einen Fall einlesen und reindenken können bzw. nicht möchten. Die Justiz ist völlig abgestumpft, wenig motiviert und aufgrund der vielen Rechtstreitigkeiten, Ausnahmefällen und der verwirrenden Gesetzgebung, gar nicht mehr in der Lage, sich einen zuverlässigen Überblick zu verschaffen. Ganz zu schweigen von der jeweiligen Befangenheit und „Tagesform“ der verantwortlichen Richter und Rechtsanwälte.

Ich stelle immer wieder fest, die meisten RA möchten sowenig Zeit wie möglich investieren, das merkt man an den vielen Flüchtigkeitsfehlern, Zahlendrehern, den aus dem Zusammenhang gerissenen Zeitabläufen und sinngemäß unlogisch wiedergegebenen Tatbeschreibungen, die man dann als zahlender Mandant, wieder mit viel Aufwand korrigieren muss. Wo gibts denn sowaß, dass man als zahlender Kunde, die Arbeit des hochdotierten Auftragnehmers selbst korrigieren und erledigen muss?
Wenn ich wegen Überlastung meinen Job nicht mehr korrekt erledigen kann, dann darf ich mir aber auch nicht soviel aufhalsen, ganz einfach, schliesslich hat auch ein RA eine Verantwortung seinen Mandanten gegenüber. Oft kratzen die Geschädigten ihre letzten Ersparnisse dafür zusammen, da sollte man dann auch dem Honorar entsprechende Leistungen und etwas mehr „Leidenschaft bei der Arbeit“ erwarten können. Leider habe ich diesbez.
nur selten etwas anderes erfahren.

Auch lässt sich kaum noch nachvollziehen, dass man versucht kl. Ladendieben und Enkeltrickbetrügern das Handwerk zu legen, aber den Betrügern im eigenen Haus nicht habhaft werden kann. Obwohl es um riesige Summen geht, die deutlich erkennbar, mißbräuchlich und zum Nachteil eines meist sehr alten, gutgläubigen u. geschwächten Vollmachtgebers, entwendet werden.

Wir werden uns wohl auch davon verabschieden müssen, dass P jemals wegen seines Mißbrauchs oder seines kriminellen Verhaltens verurteilt wird, obwohl die Untreue, der Mißbrauch des Vermögens bzw. seiner 19 monatigen Bankvollmacht, eindeutiger kaum stattfinden kann. (Verbrauch monatlich ø 16.000 €, stehts mit ca. 10.000 €-15.000 € im Dispo, u.a. fast tägliche Automatenabhebungen: 200,00 €, auf Vollmacht eine falsche Telefonnummer angegeben, der Bank den Umzug der Kontoinhaberin verschwiegen, 300.000 € abgebucht in 19 Monaten, Restvermögen der Mutter nach 6 Jahren 29.500 €, von ehemals 1 Million €).

Da frägt man sich dann natürlich, was muss passieren, um jemanden zur Verantwortung zu ziehen? Der Angeklagte muss wohl erst mit ausgestreckter Waffe zum Bankschalter laufen und dabei gefilmt werden, damit man ihm etwas nachweisen kann.

Ich denke die Dunkelziffer der Vermögen die jährlich auf ähnliche Art und Weise durchgebracht werden, geht in die Milliarden, ganz zu schweigen von den Folgekosten auch für die Allgemeinheit durch Gerichtsverfahren, Insolvenzen, entgangene Steuern und riesigen Kosten für Sozialleistungen, Krankenkassen u. Pflegediensten etc.

Wie auch in unserem Fall denke ich, ist es auch bei Ihnen vielleicht das beste, sich dann wenigstens auf das Erbrecht zu berufen. Was bedeutet, auch wenn es keinen rechtssicheren Nachweis für den Mißbrauch gibt, dann können die vom Schwager entnommenen Geldbeträge usw. immer noch als „Schenkungen“ betrachtet werden, davon sollte zumindest ein sogenannter Pflichtteil (od. Ergänzungsanteil) ihrer Frau zustehen. Womit wir wieder beim Problem mit den Rechtsanwälten sind, wie schon o. st. beschrieben.

Aber soweit ich das bisher verstanden habe, sollten nachweisbare und noch nicht verjährte Schenkungen, einklagbar sein, aber hinterher ist man meistens schlauer und muss vielleicht erneut feststellen, dass es auch da keine Rechtssicherheit gibt. Aber wenigsten kann man versuchen den Erbschleichern damit noch etwas heimzuzahlen, um zumindest auf dem Papier noch etwas Gerechtigkeit zu erfahren, so hoffe ich jedenfalls.

Viele Grüße und ja keinen Unsinn machen,

herbertwalter