Vermögen verprasst, Familie geht bei Erbschaft

…leer aus.

Folgendes hat sich in der Familie zwischen 1995- 2009 abgespielt: Die Mutter zweier Söhne ist alleinstehende Witwe, Sohn „M“ lebt seit 50 Jahren in den USA, Sohn „P“ in der Nähe der gemeinsamen, damals ca. 83 jährigen Mutter.

Ein großes Gewerbegrundstück wird 1995 für 4 Millionen DM verkauft, davon erhält Sohn „P“ 1,5 Millionen DM, Sohn „M“ bekommt 120.000 DM überwiesen.

2 Millionen DM werden von der Mutter als Bundesschatzbriefe bei der Bank mit Zinsen zu ca. 2,5 % angelegt. Dieses Depot sollte soviel Zinsen erwirtschaften, dass die Mutter davon hätte sehr gut leben können und damit wenigstens ein Teil des Vermögens für die Familie (2 Söhne, 5 Enkel) erhalten bleibt.

Die restlichen 380.000 DM verschwinden 95/96 innerhalb von ca.12 Monaten in nicht mehr ganz nachvollziehbaren Kanälen, u. a. wurde auch ein neuer VW Golf für die Mutter angeschafft, ansonsten wurde von Mutter und dem Sohn „P“ aufwendig davon gelebt ohne Verstand und ohne weitere Einkommen.

Aus der Familie kümmerte sich eigentlich nur noch einer von 5 Enkeln, der bei seinen Großeltern aufgewachsen war (Kind von Sohn „M“) um die Mutter bzw. seine Großmutter, die zunehmend an Demenz vom Typ Alzheimer litt, was zur Folge hatte, dass die Mutter schleichend Ihre Geschäftsfähigkeit verlor. Ein 1999 verschuldeter Autounfall der glimpflich verlaufen ist und nach einer vermurksten Katheterlegung im Krankenhaus, zeigten sich die ersten, deutlichen Symptome einer Demenz.

Alle vertrauten Sohn „P“ verantwortungsvoll mit der Altervorsorge der Mutter und dem Vermögen der Familie umzugehen, die Mutter kam im Mai 2001 mit 89 Jahren in ein Altersheim und wurde dort zunehmend verwirrt und depressiv. Sie wurde sehr ängstlich und befürchtete, dass sich niemand mehr um sie kümmern werde. Sie hätte sich auch deshalb nie getraut, ihrem dominant auftretenden Sohn „P“ Einhalt zu gebieten oder sich von ihm abzuwenden.

Sohn „P“ erhielt Mitte 2001 eine Bankvollmacht und eine Patientenverfügung von der Mutter, der Rest der Familie wurde bewusst von Sohn „P“ nicht in die Geldgeschäfte eingeweiht, nur der Enkel, der ein sehr vertrauensvolles Verhältniss zu seiner Großmutter hatte, bemerkte allmählich, dass sie sehr besorgt um die Finanzen war und ihr der Überblick darüber völlig fehlte. Manchmal war sie ohne Bargeld, da Ihr Sohn „P“ über die EC-Karte verfügte, dieser sich aber nur 1 mal die Woche sehen lies.

Ende 2002 ging der Enkel mit seiner Großmutter zu Ihrer Bank, um sich einen Überblick zu verschaffen. Die Bankmitarbeiterin zeigte sich deutlich erleichtert, dass endlich die massiven Abbuchungen angesprochen werden. Es stellte sich heraus, dass von den 2 Millionen DM (in Bundesschatzbriefen), nur noch 60.000 DM (29.800 €uro) im Depot waren, das Girokonto war seit Jahren immer mit ca. 10-15.000 DM im Minus. Unter anderem sind 260.000 DM und ein Scheck über 10.000 DM kurz zuvor noch an eine Sparkasse von Sohn „P“ verpfändet bzw. der Scheck eingelöst worden.

In den 19 Monaten seiner Bankvollmacht, hatte Sohn „P“ im Durchnitt, montl. ca. 32.000 DM (inkl. der Heimkosten und Sonstiges für d. Mutter, ca. 5000.- DM) von dem Konto seiner Mutter abgehoben, darüber bezahlt oder per Dauerauftrag abbuchen lassen. Es ist auch teilweise belegbar, dass er schon vorher unzählge „Schenkungen“ erhalten hatte. „P“ kaufte mitte der 90er Grundstücke ohne Baugenemigung und blieb darauf sitzen, nachdem diese schon zu DDR-Zeiten (seit1966) Naturschutzgebiet waren. Er (und teilw. auch seine Frau) hat praktisch nur noch von dem Vermögen der Mutter gelebt, aber so getan, als würde er einer Beschäftigung als Transportvermittler nachgehen, seine Frau war derzeit arbeitslos gemeldet.

Ausserdem waren auf der Bankvollmacht vorsätzlich falsche Angaben zu Anschrift und Telefonnummern von Sohn „P“ gemacht worden, sodaß die Bank weder den aktuellen Aufenthaltsort der Kontoinhaberin, noch eine gültige Telefonnummer von ihr oder dem Bevollmächtigten Sohn"P" vorliegen hatte, denn die Mutter war ja praktisch zeitgleich in das Altersheim gekommen, die angegebene Tel.Nr. des Sohns war seit Jahren auf eine andere Fa. angemeldet und er darunter nicht erreichbar. Bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts wurde die Mutter nie angemeldet.

Der Enkel ließ die Bankvollmacht seines Onkes (Sohn „P“) widerrufen, stellte Strafanzeige gegen Sohn „P“ bei der Polizei wg. Betrugs und Untreue und wendete sich mit einem Eilantrag an das Vormundschaftsgericht um einen Betreuer zu bestellen.

Die Betreuerin (eine Rechtsanw.) erwieß sich als wenig professionell, Sie hätte die Schenkungen zurückfordern können u. so zumindest die verpfändeten 260.000 DM für die mittlerweile über 90 jährige Mutter, vor der Pfändung retten können.
Sie verkaufte stattdessen ihre kleine, zuletzt bewohnte Eigentumswohnung, das letzte Vermögen der Mutter. Was aus den ganzen privaten Dingen in der Whg. wurde (Bilder, Möbel, Fotos, Geschirr usw.) haben Sohn „M“ und der Enkel nie erfahren. Auch ist unklar wo z.B. ca. 40.000 DM Kaution für das Alterheim hingekommen sind.

Die von dem Enkel bestellte Betreuerin ergriff sogar Partei für den Sohn „P“ der sie mit seiner Mitleids- und Unschuldsmasche (er würde sich ja so sehr um seine Mutter kümmern) um den Finger wickelte. Selbst der VW Golf mit dem Sohn „P“ seit Jahren unterwegs war u. das immer noch auf den Namen der Mutter angemeldet war und von ihr Komplett bezahlt wurde, hat die Betreuerin erst nach massiven Einwänden und mit Beschwerde des Enkels beim Vormundschaftsgericht mit einjähriger Verspätung konfisziert und verkauft.

Die Ermittlungen wurden 2004 von der Staatsanwaltschaft nach über 2 Jahren und einer Serie von Mißverständnissen und Kommunikationsproblemen zw. Polizei und Staatsanwaltschaft, eingestellt. Juristisch vorhersehbar, da die Mutter bis zu dem psychiatrischen Gutachten Nov. 2002, auf dem „Papier“ einfach als Geschäftsfähig betrachtet wird.

Bis 2005 konnte die Mutter aus dem Erlös der 1-Zi.Wohnung noch finanziert werden (ca. 80.000 €uro}, dann war alles endgültig weg und die Betreuerin stellte einen Antrag auf Sozialhilfe u. somit bezahlte seither die Allgemeinheit die Lebenshaltungs- u. Heimkosten der Mutter, die dann Anfang 2009, mit 97 verstorben ist.

Sohn „P“ scheint mittellos zu sein, das Haus ist auf seine Ehefrau überschrieben, das Sozialamt hat Auskunft über die Vermögensverhältnisse bei beiden Söhnen eingeholt und erwartet Unterhaltszahlungen. Die Mutter wurde klammheimlich Feuerbestattet ohne jemanden zu verständigen und in der bayerischen Provinz in ein schmuckloses Urnengrab verfrachtet, obwohl es in München seit 100 Jahren ein Familiengrab gibt u. sie dort ja auch neben dem 1996 verstorben Ehemann begraben werden wollte.

Das Testament wurde dann in der Folgezeit 2009, vom Nachlassgericht an die erbberechtigten Söhne und Enkel verschickt, daraus ergab sich, dass die Mutter
Sohn „P“ 75%, Sohn „M“ 25% des Vermögens vermachen wollte und allen 5 Enkeln jeweils 20.000 DM zugesprochen hatte. Die schon notverkaufte Wohnung war alleine dem einen Enkel der bei ihr aufgewachsen war, vererbt worden.

Alle Familienmitglieder habe das „Erbe“ abgelehnt, waren ja eher Schulden zu erwarten.

Nun meine Frage: Würde ein Fachkundiger Jurist eine Chance sehen, Sohn „P“ zivilrechtlich zu verklagen um wenigstens theoretisch, den Pflichteil oder wenigstens Schadenersatz einzuklagen? Auch wenn wenig Aussicht darauf besteht, dass von „P“ noch Zahlungen geleistet werden können, wäre es wenigstens eine Genugtuung, „P“ dazu zu zwingen, sich seiner kriminellen Vorgehensweise zu stellen.

Hallo,
leider kann ich ihnen keine aussagekräftige Antwort geben.
Hier stellt sich mir nur die Frage ( bei zwei Söhnen und 5 Enkeln ) wiso wurde nicht früher schon reagiert?
( vor etwa 10 -15 Jahren.
Und wie sie schon selbst wohl feststellten, wird auch nichts mehr an Vermögen übrig geblieben sein.
Einen Fachkundigen und kompetenten Joristen gibt es bestimmt irgendwo. Der bestimmt auch sein Geld wert wäre aber was hat men davon wenn sowiso nichts mehr zu holen ist und das einen nur Kostbare Zeit und warscheinlich sein eigenes Vermögen kostet.
Bei mir stellt sich die weitere Frage ob es diese Menschen überhaupt noch wert sind überhaupt in irgentwelcher Weise beachtet zu werden.
Tut mir leid das ich ihnen keine fachkundige Information geben konnte.

Gruß

Tanja

Hallo!

Leider da ich kein Rechtsexperter bin, kann ich auch nicht auf diese - schwerige Frage - antworten!

Ich rate mit diesem Problem in jedem Fall einen richtigen Rechtsberater (Anwalt) aufzusuchen!

Gruss Cili

Folgendes hat sich in der Familie zwischen 1995- 2009
abgespielt: Die Mutter zweier Söhne ist alleinstehende Witwe,
Sohn „M“ lebt seit 50 Jahren in den USA, Sohn „P“ in der Nähe
der gemeinsamen, damals ca. 83 jährigen Mutter.

Ein großes Gewerbegrundstück wird 1995 für 4 Millionen DM
verkauft, davon erhält Sohn „P“ 1,5 Millionen DM, Sohn „M“
bekommt 120.000 DM überwiesen.

2 Millionen DM werden von der Mutter als Bundesschatzbriefe
bei der Bank mit Zinsen zu ca. 2,5 % angelegt. Dieses Depot
sollte soviel Zinsen erwirtschaften, dass die Mutter davon
hätte sehr gut leben können und damit wenigstens ein Teil des
Vermögens für die Familie (2 Söhne, 5 Enkel) erhalten bleibt.

Die restlichen 380.000 DM verschwinden 95/96 innerhalb von
ca.12 Monaten in nicht mehr ganz nachvollziehbaren Kanälen, u.
a. wurde auch ein neuer VW Golf für die Mutter angeschafft,
ansonsten wurde von Mutter und dem Sohn „P“ aufwendig davon
gelebt ohne Verstand und ohne weitere Einkommen.

Aus der Familie kümmerte sich eigentlich nur noch einer von 5
Enkeln, der bei seinen Großeltern aufgewachsen war (Kind von
Sohn „M“) um die Mutter bzw. seine Großmutter, die zunehmend
an Demenz vom Typ Alzheimer litt, was zur Folge hatte, dass
die Mutter schleichend Ihre Geschäftsfähigkeit verlor. Ein
1999 verschuldeter Autounfall der glimpflich verlaufen ist und
nach einer vermurksten Katheterlegung im Krankenhaus, zeigten
sich die ersten, deutlichen Symptome einer Demenz.

Alle vertrauten Sohn „P“ verantwortungsvoll mit der
Altervorsorge der Mutter und dem Vermögen der Familie
umzugehen, die Mutter kam im Mai 2001 mit 89 Jahren in ein
Altersheim und wurde dort zunehmend verwirrt und depressiv.
Sie wurde sehr ängstlich und befürchtete, dass sich niemand
mehr um sie kümmern werde. Sie hätte sich auch deshalb nie
getraut, ihrem dominant auftretenden Sohn „P“ Einhalt zu
gebieten oder sich von ihm abzuwenden.

Sohn „P“ erhielt Mitte 2001 eine Bankvollmacht und eine
Patientenverfügung von der Mutter, der Rest der Familie wurde
bewusst von Sohn „P“ nicht in die Geldgeschäfte eingeweiht,
nur der Enkel, der ein sehr vertrauensvolles Verhältniss zu
seiner Großmutter hatte, bemerkte allmählich, dass sie sehr
besorgt um die Finanzen war und ihr der Überblick darüber
völlig fehlte. Manchmal war sie ohne Bargeld, da Ihr Sohn „P“
über die EC-Karte verfügte, dieser sich aber nur 1 mal die
Woche sehen lies.

Ende 2002 ging der Enkel mit seiner Großmutter zu Ihrer Bank,
um sich einen Überblick zu verschaffen. Die Bankmitarbeiterin
zeigte sich deutlich erleichtert, dass endlich die massiven
Abbuchungen angesprochen werden. Es stellte sich heraus, dass
von den 2 Millionen DM (in Bundesschatzbriefen), nur noch
60.000 DM (29.800 €uro) im Depot waren, das Girokonto war seit
Jahren immer mit ca. 10-15.000 DM im Minus. Unter anderem sind
260.000 DM und ein Scheck über 10.000 DM kurz zuvor noch an
eine Sparkasse von Sohn „P“ verpfändet bzw. der Scheck
eingelöst worden.

In den 19 Monaten seiner Bankvollmacht, hatte Sohn „P“ im
Durchnitt, montl. ca. 32.000 DM (inkl. der Heimkosten und
Sonstiges für d. Mutter, ca. 5000.- DM) von dem Konto seiner
Mutter abgehoben, darüber bezahlt oder per Dauerauftrag
abbuchen lassen. Es ist auch teilweise belegbar, dass er schon
vorher unzählge „Schenkungen“ erhalten hatte. „P“ kaufte
mitte der 90er Grundstücke ohne Baugenemigung und blieb darauf
sitzen, nachdem diese schon zu DDR-Zeiten (seit1966)
Naturschutzgebiet waren. Er (und teilw. auch seine Frau) hat
praktisch nur noch von dem Vermögen der Mutter gelebt, aber so
getan, als würde er einer Beschäftigung als
Transportvermittler nachgehen, seine Frau war derzeit
arbeitslos gemeldet.

Ausserdem waren auf der Bankvollmacht vorsätzlich falsche
Angaben zu Anschrift und Telefonnummern von Sohn „P“ gemacht
worden, sodaß die Bank weder den aktuellen Aufenthaltsort der
Kontoinhaberin, noch eine gültige Telefonnummer von ihr oder
dem Bevollmächtigten Sohn"P" vorliegen hatte, denn die Mutter
war ja praktisch zeitgleich in das Altersheim gekommen, die
angegebene Tel.Nr. des Sohns war seit Jahren auf eine andere
Fa. angemeldet und er darunter nicht erreichbar. Bei der
Meldebehörde des neuen Wohnorts wurde die Mutter nie
angemeldet.

Der Enkel ließ die Bankvollmacht seines Onkes (Sohn „P“)
widerrufen, stellte Strafanzeige gegen Sohn „P“ bei der
Polizei wg. Betrugs und Untreue und wendete sich mit einem
Eilantrag an das Vormundschaftsgericht um einen Betreuer zu
bestellen.

Die Betreuerin (eine Rechtsanw.) erwieß sich als wenig
professionell, Sie hätte die Schenkungen zurückfordern können
u. so zumindest die verpfändeten 260.000 DM für die
mittlerweile über 90 jährige Mutter, vor der Pfändung retten
können.
Sie verkaufte stattdessen ihre kleine, zuletzt bewohnte
Eigentumswohnung, das letzte Vermögen der Mutter. Was aus den
ganzen privaten Dingen in der Whg. wurde (Bilder, Möbel,
Fotos, Geschirr usw.) haben Sohn „M“ und der Enkel nie
erfahren. Auch ist unklar wo z.B. ca. 40.000 DM Kaution für
das Alterheim hingekommen sind.

Die von dem Enkel bestellte Betreuerin ergriff sogar Partei
für den Sohn „P“ der sie mit seiner Mitleids- und
Unschuldsmasche (er würde sich ja so sehr um seine Mutter
kümmern) um den Finger wickelte. Selbst der VW Golf mit dem
Sohn „P“ seit Jahren unterwegs war u. das immer noch auf den
Namen der Mutter angemeldet war und von ihr Komplett bezahlt
wurde, hat die Betreuerin erst nach massiven Einwänden und mit
Beschwerde des Enkels beim Vormundschaftsgericht mit
einjähriger Verspätung konfisziert und verkauft.

Die Ermittlungen wurden 2004 von der Staatsanwaltschaft nach
über 2 Jahren und einer Serie von Mißverständnissen und
Kommunikationsproblemen zw. Polizei und Staatsanwaltschaft,
eingestellt. Juristisch vorhersehbar, da die Mutter bis zu dem
psychiatrischen Gutachten Nov. 2002, auf dem „Papier“ einfach
als Geschäftsfähig betrachtet wird.

Bis 2005 konnte die Mutter aus dem Erlös der 1-Zi.Wohnung noch
finanziert werden (ca. 80.000 €uro}, dann war alles endgültig
weg und die Betreuerin stellte einen Antrag auf Sozialhilfe u.
somit bezahlte seither die Allgemeinheit die Lebenshaltungs-
u. Heimkosten der Mutter, die dann Anfang 2009, mit 97
verstorben ist.

Sohn „P“ scheint mittellos zu sein, das Haus ist auf seine
Ehefrau überschrieben, das Sozialamt hat Auskunft über die
Vermögensverhältnisse bei beiden Söhnen eingeholt und erwartet
Unterhaltszahlungen. Die Mutter wurde klammheimlich
Feuerbestattet ohne jemanden zu verständigen und in der
bayerischen Provinz in ein schmuckloses Urnengrab verfrachtet,
obwohl es in München seit 100 Jahren ein Familiengrab gibt u.
sie dort ja auch neben dem 1996 verstorben Ehemann begraben
werden wollte.

Das Testament wurde dann in der Folgezeit 2009, vom
Nachlassgericht an die erbberechtigten Söhne und Enkel
verschickt, daraus ergab sich, dass die Mutter
Sohn „P“ 75%, Sohn „M“ 25% des Vermögens vermachen wollte und
allen 5 Enkeln jeweils 20.000 DM zugesprochen hatte. Die schon
notverkaufte Wohnung war alleine dem einen Enkel der bei ihr
aufgewachsen war, vererbt worden.

Alle Familienmitglieder habe das „Erbe“ abgelehnt, waren ja
eher Schulden zu erwarten.

Nun meine Frage: Würde ein Fachkundiger Jurist eine Chance
sehen, Sohn „P“ zivilrechtlich zu verklagen um wenigstens
theoretisch, den Pflichteil oder wenigstens Schadenersatz
einzuklagen? Auch wenn wenig Aussicht darauf besteht, dass von
„P“ noch Zahlungen geleistet werden können, wäre es wenigstens
eine Genugtuung, „P“ dazu zu zwingen, sich seiner kriminellen
Vorgehensweise zu stellen.

Hallo,

eine solche juristische Einschätzung kann ich leider nicht abgeben, daher wird wohl nur ein Beratunsgespräch bei einem FAchanwalt für NAchlass und Zivilrecht helfen!

Hallo herbertwalter
da kann ich dir leider nicht helfen
aber ich würde zu einen Juristen für Erbrecht gehen

mfg. Werner

Hallo. Ich bin keine juristin und kann Ihnen leider nicht sehr helfen. Ich habe etwas ähnliches erlebt und kann nur meine eigene Erfahrung weiter geben. Sie können versuchen gegen Sohn P zu klagen, nur wird es Sie sehr viel Geld kosten(Rechstanwälte sind sehr teuer) und zweitens wird Sohn P kein Geld mehr haben also würde er nur eine Gefängnisstrafe bekommen und die kann er umgehen mit ärtzlichen Attesten (sich krank schreiben lassen, Krebs vortäuscchen etc) oder auch dadurch, dass er zu Gerichtsterminen nicht erscheint und Alles absichtlich in die Länge zieht, umzieht ohne Adresse zu hinterlassen, sich nicht anmeldet im neuen Wohnort etc. etc. Falls Sie einen Freund haben, der Jurist ist und die Klage umsonst einreicht…können sie es versuchen, aber es wird sehr lange dauern und viele Nerven kosten. Sie könnten allerdings eine Beschwerde gegen die Dame, die vom Gericht als Betreuerin für die Mutter bestimmt wurde, für „Untreue“ oder Inkompetenz einreichen beim Vormundschaftsgericht. Sie sollten einen Rechtsanwalt fragen. Mit freundlichen Grüssen R.d.P.

Hallo Tanja,

Danke für deine kurzfristige Antwort. Die Frage warum sich nicht früher jemand eingemischt hat, haben sich die Betroffenen wahrscheinlich selbst oft gestellt, deshalb noch ergänzend dazu folgendes, die Gründe sind vielleicht auf den 2. Blick verständlich:

Die Mutter war Jahrgang 1913, diese Generation spricht in der Regel nicht über Geld, diesbezügl. Probleme sind unangenehm, peinlich, niemand soll wissen wieviel ich besitze usw.

Dem Sohn „P“ wurde viel zuviel Vertrauen geschenkt, er war der große Zampano, „Mamis Liebling“ und hatte eine berufliche Beschäftigung vorgegeben und die Mutter bez. aller Finanzen zur Verschwiegenheit gedrängt.

Zwei Enkel und Sohn „M“ waren in den USA und waren nicht nur phisisch zu weit entfernt um Vermögensverhältnisse ihrer „German Grandmother“ aufzuklären.
2 weitere Enkel hatten wenig Beziehung zu dem Teil der Familie gepflegt.
Der Fünfte Enkel hatte dem Onkel vertraut und hegte keine Bedürfnisse, gegen das „Alphamännchen P“ aufzubegehren oder einen Erbstreit, noch vor dem ableben der Großmutter anzustreben.

Ausserdem hatte die (Groß-) Mutter ja mehrfach zu verstehen gegeben, dass Sie Ihr Vermögen sicher und festverzinslich angelegt hatte, ein Testament beim Notar liegt und Sie nur von den Zinsen aus den Schatzbriefen leben wollte.

Immerhin wurde vor 9 Jahren „schon“ gehandelt, bevor der endgültige Absturz der Mutter Tatsache wurde.

Dann muss sich auch jeder die Frage stellen, ob er selbst „dreist“ genug wäre, sich so massiv in die Geldgeschäfte seiner Eltern und Großeltern einzumischen wenn diese nicht selbst dazu bereit sind und wie würde er das anstellen, ohne unangenehm dabei aufzufallen?

Ich hoffe ich konnte damit deutlich machen, wie sich eine solche Konstellation ergibt und wie es dazu kommen kann. Ist auch bestimmt kein Einzelfall, Gier frisst Hirn, das ist ja allgemein bekannt.

Es scheint wenig Aussichten auf einen finanziellen Erfolg zu geben, eher verliert man noch mehr Geld, Zeit und Nerven, aber es wäre ein Erfolgserlebniss, ein rechtskräftiges Urteil gegen diesen selbstgefälligen Betrüger seiner eigenen Mutter in der Hand zu haben.

Danke auch für alle Antworten und Ratschläge, auch die, die noch kommen werden.

Viele Grüße,

Herbert

Ihre Geschichte ist grausam und für Sie leider die Realität! Ich kann Ihnen nicht weiterhelfen. Sorry.

Hallo Tanja,

Danke für deine kurzfristige Antwort. Die Frage warum sich
nicht früher jemand eingemischt hat, haben sich die
Betroffenen wahrscheinlich selbst oft gestellt, deshalb noch
ergänzend dazu folgendes, die Gründe sind vielleicht auf den
2. Blick verständlich:

Die Mutter war Jahrgang 1913, diese Generation spricht in der
Regel nicht über Geld, diesbezügl. Probleme sind unangenehm,
peinlich, niemand soll wissen wieviel ich besitze usw.

Dem Sohn „P“ wurde viel zuviel Vertrauen geschenkt, er war der
große Zampano, „Mamis Liebling“ und hatte eine berufliche
Beschäftigung vorgegeben und die Mutter bez. aller Finanzen
zur Verschwiegenheit gedrängt.

Zwei Enkel und Sohn „M“ waren in den USA und waren nicht nur
phisisch zu weit entfernt um Vermögensverhältnisse ihrer
„German Grandmother“ aufzuklären.
2 weitere Enkel hatten wenig Beziehung zu dem Teil der Familie
gepflegt.
Der Fünfte Enkel hatte dem Onkel vertraut und hegte keine
Bedürfnisse, gegen das „Alphamännchen P“ aufzubegehren oder
einen Erbstreit, noch vor dem ableben der Großmutter
anzustreben.

Ausserdem hatte die (Groß-) Mutter ja mehrfach zu verstehen
gegeben, dass Sie Ihr Vermögen sicher und festverzinslich
angelegt hatte, ein Testament beim Notar liegt und Sie nur von
den Zinsen aus den Schatzbriefen leben wollte.

Immerhin wurde vor 9 Jahren „schon“ gehandelt, bevor der
endgültige Absturz der Mutter Tatsache wurde.

Dann muss sich auch jeder die Frage stellen, ob er selbst
„dreist“ genug wäre, sich so massiv in die Geldgeschäfte
seiner Eltern und Großeltern einzumischen wenn diese nicht
selbst dazu bereit sind und wie würde er das anstellen, ohne
unangenehm dabei aufzufallen?

Ich hoffe ich konnte damit deutlich machen, wie sich eine
solche Konstellation ergibt und wie es dazu kommen kann. Ist
auch bestimmt kein Einzelfall, Gier frisst Hirn, das ist ja
allgemein bekannt.

Es scheint wenig Aussichten auf einen finanziellen Erfolg zu
geben, eher verliert man noch mehr Geld, Zeit und Nerven, aber
es wäre ein Erfolgserlebniss, ein rechtskräftiges Urteil gegen
diesen selbstgefälligen Betrüger seiner eigenen Mutter in der
Hand zu haben.

Danke auch für alle Antworten und Ratschläge, auch die, die
noch kommen werden.

Viele Grüße,

Herbert

Hallo,
noch mal.
Also die Situation verstehe ich schon.
Klar die „Alte“ Generation!
Aber glaub mir so dumm, waren die eigentlich nicht.
„Wenn sie mit ihrer Zeit gewachsen sind.“
Was ich an der Stelle leider nicht nach vollziehen kann!
Ich spreche aus Erfahrung.
Hast du dich mal auf der Bank erkundigt? Wie es zu diesen Situationen kommen konnte ?
Die werden warscheinlich erst mal nach einem „Erbschein“ fragen.
Wenn der vorhanden ist müssen die dir Auskunft geben.
Und vielleicht wäre das ja schon mal ein Anfang.

Viele Grüße

***

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Sollte P seine Vollmacht mißbraucht haben, so könnten die Erben Auskunft und Schadensersatz verlangen. Diese Ansprüche könnte aber auch ggf. verjährt sein.

Sollten die Schenkungen von P wirksam sein, können Sie als Pflichtteilsberechtigter Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen.
Aufgrund der Ausschlagung der Erbschaft haben Sie voraussichtlich nur ein Restpflichtteilsanspruch bzw. einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Diese wären dann gegenüber den Erben bzw. Beschenkten geltend zu machen.

Wie die Chancen aussehen hängt natürlich von genauen Sachverhalt ab. Ohne Prüfung der Verhältnisse, des Testaments und insbesondere der Möglichkeit des Rückgriffs auf die Schenkungen, können die Chancen nicht eingeschätzt werden.

Gerne bin ich bereit zu prüfen, ob die Ansprüche erfolgreich geltend gemacht werden können.

In diesem Fall setzen Sie sich mit mir in Verbindung.

Weitere Hinweise zum Pflichtteilsrecht finden Sie unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2

Ich bedaure, aber diesen umfangreichen Komplex kann ich nicht beantworten, da ich mich lediglich für das Erbrecht angegeben habe, aber dieser Fall m.E. nur von einem Fachanwalt beantwortet werden kann. MfG Löwenkind

Hallo Herbertwalter,
das ist ja eine vollendete Familien-Saga!
Die Erben der Mutter werden Bereicherungsansprüche gegen P. durchsetzen können, evtl. auch Schadensersatzansprüche wegen Unterschlagung (§ 823 BGB), soweit die Geldverfügungen von P. bei Klageerhebeung nicht länger als 10 Jahre zurückliegen und die Erben nicht länger als 3 Jahre Kenntnis von den Verfügungen haben.
Wegen der Übertragungen von P. auf seine Frau hilft das Anfechtungsgesetz weiter, sodass man auch in die übertragenen Vermögensteile vollstrecken könnte.

Interessanter wird es sein, Schadensersatzansprüche gegen die Betreuerin anzugehen. Die ist haftpflichtversichert und war natürlich verpflichtet, die Dinge aufzuklären und Ansprüche gegen P. durchzusetzen, wenn sie informiert wurde.
Dazu müssen Sie sich an einen versierten und aktiven Anwalt wenden, der diese komplizierte Materie aufarbeitet und durchsetzt.
Viel Erfolg!
S.

Hallo,
auf diesen umfangreichen Text wozu noch viele viele Fragen offen sind, eine brauchbre Antwort zu erteilen, ist schier unmöglich. Ich weise nur darauf hin, dass Pflichtteilsansprüche nach 3 Jahren ab Todestag verjähren. Evtl. sollten Sie doch vor Ort einen Juristen aufsuchen und diesem alles erklären, der dann nachfragen bzw. hinterfragen kann und dann auch eine brauchbare Auskunft erteilt, als dass ich hier anfange zu vermuten und zu raten oder seitenweise Möglichkeiten aufzähle. Das würde auch den Rahmen sprengen.
mfg
PB

Hallo.
leider kann ich diese Frage nicht beantworten.
mfg
Lara50

Der Vollmachtswiderruf und die Betreuereinrichtung sowie auch die Anzeige waren eigentlich richtige Wege, sie sind nur nicht konsequent und „unglücklich gelaufen“. Die Aufsichtspflicht des Gerichts über die RAin ist wohl auch höchst stümperhaft erfüllt worden… (Dienstaufsichtsbeschwerde ?!!). Ferner: Schadenersatzforderung gegen die RAin ?! Aber: Offenbar haben die nächsten Angehörigen die Erbschaft ausgeschlagen. Nur der/die daraufhin eintretenden gesetzlichen Erben sind jetzt noch legitimiert etwas zu unternehmen, z.B. die Rechnungslegung über die Vermögensverwaltung von P und der RAin einzufordern. Ist diese Frage geklärt? Hat P noch erreichbares Vermögen?
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.820-mal Fragen beantwortet)

Du erwartest doch nicht etwa eine Antwort auf diesen komplexen Sachverhalt hier im Forum.

Doch erwarte ich, sonst hätte ich die Frage nicht gestellt, wenn DU dazu nichts zu sagen hast, dann lass es doch einfach!

hallo, für diesen Fall bin ich der falsche Ansprechpartner, da müssen Sie sich direkt an einen Anwalt wenden. tut mir leid, viel Erfolg

Hallo,

ich war lange krank, daher die späte Antwort.

Dedr Fall ist ungeheuer komplex und sprengt daher den Rahmen von Fragen, die bei wer-weiss-was zu beantworten sind. Mein Bauchgefühl sagt aber, dass ein Regress möglich ist. Das Hauptproblem sehe ich in der Verjährung der Unterschlagungen (habe jetzt keine Zeit, die Fristen zu prüfen). Im übrigen würde ich auch noch gegen die Betreuerin vorgehen, die haftet nämlich.

Ich würde dem guten Geld schlechtes Geld hinterher werfen und eine Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht bezhalen. Vereinbare eine Beratung auf Stundenbasis des Honorars.

Ingeborg

Hallo Inge und auch an Alle die mir geantwortet haben,

ich habe dann, nachdem sich abgezeichnet hat, dass die Erben ein Anrecht auf einen sog. Pflichtteilergänzungs-
anspruch haben, dann ganz schnell einen Anwalt beauftragt.

Jetzt geht es u.a. darum, wer Erbe ist, nachdem einige wirksam, andere unwirksam und manche gar nicht das Erbe ausgeschlagen haben.

Was die Verjährung der „Schenkungen“ betrifft, sind das 10 Jahre, ab dem Tod der Erblasserin und das bleibt auch so. Nur muss man bis 3 Jahre nach dem Tod, seine Ansprüche geltend machen.
Bei der Betreuerin schreitet die Verjährung fort. Wir werden auch sie auf Schadenersatz verklagen und warten noch auf die Betreuungsakte, womit sie sich gerade viel Zeit lässt.

Nochmals vielen Dank an Alle die sich an meine lange Fragestellung herangewagt haben und konkretes dazu beigetragen haben. Wenn ich mal ein Urteil habe, werde ich es hier posten, bis dahin wird aber erfahrungsgem. noch viel zeit vergehen.

Bis dann,

herbertwalter