…leer aus.
Folgendes hat sich in der Familie zwischen 1995- 2009 abgespielt: Die Mutter zweier Söhne ist alleinstehende Witwe, Sohn „M“ lebt seit 50 Jahren in den USA, Sohn „P“ in der Nähe der gemeinsamen, damals ca. 83 jährigen Mutter.
Ein großes Gewerbegrundstück wird 1995 für 4 Millionen DM verkauft, davon erhält Sohn „P“ 1,5 Millionen DM, Sohn „M“ bekommt 120.000 DM überwiesen.
2 Millionen DM werden von der Mutter als Bundesschatzbriefe bei der Bank mit Zinsen zu ca. 2,5 % angelegt. Dieses Depot sollte soviel Zinsen erwirtschaften, dass die Mutter davon hätte sehr gut leben können und damit wenigstens ein Teil des Vermögens für die Familie (2 Söhne, 5 Enkel) erhalten bleibt.
Die restlichen 380.000 DM verschwinden 95/96 innerhalb von ca.12 Monaten in nicht mehr ganz nachvollziehbaren Kanälen, u. a. wurde auch ein neuer VW Golf für die Mutter angeschafft, ansonsten wurde von Mutter und dem Sohn „P“ aufwendig davon gelebt ohne Verstand und ohne weitere Einkommen.
Aus der Familie kümmerte sich eigentlich nur noch einer von 5 Enkeln, der bei seinen Großeltern aufgewachsen war (Kind von Sohn „M“) um die Mutter bzw. seine Großmutter, die zunehmend an Demenz vom Typ Alzheimer litt, was zur Folge hatte, dass die Mutter schleichend Ihre Geschäftsfähigkeit verlor. Ein 1999 verschuldeter Autounfall der glimpflich verlaufen ist und nach einer vermurksten Katheterlegung im Krankenhaus, zeigten sich die ersten, deutlichen Symptome einer Demenz.
Alle vertrauten Sohn „P“ verantwortungsvoll mit der Altervorsorge der Mutter und dem Vermögen der Familie umzugehen, die Mutter kam im Mai 2001 mit 89 Jahren in ein Altersheim und wurde dort zunehmend verwirrt und depressiv. Sie wurde sehr ängstlich und befürchtete, dass sich niemand mehr um sie kümmern werde. Sie hätte sich auch deshalb nie getraut, ihrem dominant auftretenden Sohn „P“ Einhalt zu gebieten oder sich von ihm abzuwenden.
Sohn „P“ erhielt Mitte 2001 eine Bankvollmacht und eine Patientenverfügung von der Mutter, der Rest der Familie wurde bewusst von Sohn „P“ nicht in die Geldgeschäfte eingeweiht, nur der Enkel, der ein sehr vertrauensvolles Verhältniss zu seiner Großmutter hatte, bemerkte allmählich, dass sie sehr besorgt um die Finanzen war und ihr der Überblick darüber völlig fehlte. Manchmal war sie ohne Bargeld, da Ihr Sohn „P“ über die EC-Karte verfügte, dieser sich aber nur 1 mal die Woche sehen lies.
Ende 2002 ging der Enkel mit seiner Großmutter zu Ihrer Bank, um sich einen Überblick zu verschaffen. Die Bankmitarbeiterin zeigte sich deutlich erleichtert, dass endlich die massiven Abbuchungen angesprochen werden. Es stellte sich heraus, dass von den 2 Millionen DM (in Bundesschatzbriefen), nur noch 60.000 DM (29.800 €uro) im Depot waren, das Girokonto war seit Jahren immer mit ca. 10-15.000 DM im Minus. Unter anderem sind 260.000 DM und ein Scheck über 10.000 DM kurz zuvor noch an eine Sparkasse von Sohn „P“ verpfändet bzw. der Scheck eingelöst worden.
In den 19 Monaten seiner Bankvollmacht, hatte Sohn „P“ im Durchnitt, montl. ca. 32.000 DM (inkl. der Heimkosten und Sonstiges für d. Mutter, ca. 5000.- DM) von dem Konto seiner Mutter abgehoben, darüber bezahlt oder per Dauerauftrag abbuchen lassen. Es ist auch teilweise belegbar, dass er schon vorher unzählge „Schenkungen“ erhalten hatte. „P“ kaufte mitte der 90er Grundstücke ohne Baugenemigung und blieb darauf sitzen, nachdem diese schon zu DDR-Zeiten (seit1966) Naturschutzgebiet waren. Er (und teilw. auch seine Frau) hat praktisch nur noch von dem Vermögen der Mutter gelebt, aber so getan, als würde er einer Beschäftigung als Transportvermittler nachgehen, seine Frau war derzeit arbeitslos gemeldet.
Ausserdem waren auf der Bankvollmacht vorsätzlich falsche Angaben zu Anschrift und Telefonnummern von Sohn „P“ gemacht worden, sodaß die Bank weder den aktuellen Aufenthaltsort der Kontoinhaberin, noch eine gültige Telefonnummer von ihr oder dem Bevollmächtigten Sohn"P" vorliegen hatte, denn die Mutter war ja praktisch zeitgleich in das Altersheim gekommen, die angegebene Tel.Nr. des Sohns war seit Jahren auf eine andere Fa. angemeldet und er darunter nicht erreichbar. Bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts wurde die Mutter nie angemeldet.
Der Enkel ließ die Bankvollmacht seines Onkes (Sohn „P“) widerrufen, stellte Strafanzeige gegen Sohn „P“ bei der Polizei wg. Betrugs und Untreue und wendete sich mit einem Eilantrag an das Vormundschaftsgericht um einen Betreuer zu bestellen.
Die Betreuerin (eine Rechtsanw.) erwieß sich als wenig professionell, Sie hätte die Schenkungen zurückfordern können u. so zumindest die verpfändeten 260.000 DM für die mittlerweile über 90 jährige Mutter, vor der Pfändung retten können.
Sie verkaufte stattdessen ihre kleine, zuletzt bewohnte Eigentumswohnung, das letzte Vermögen der Mutter. Was aus den ganzen privaten Dingen in der Whg. wurde (Bilder, Möbel, Fotos, Geschirr usw.) haben Sohn „M“ und der Enkel nie erfahren. Auch ist unklar wo z.B. ca. 40.000 DM Kaution für das Alterheim hingekommen sind.
Die von dem Enkel bestellte Betreuerin ergriff sogar Partei für den Sohn „P“ der sie mit seiner Mitleids- und Unschuldsmasche (er würde sich ja so sehr um seine Mutter kümmern) um den Finger wickelte. Selbst der VW Golf mit dem Sohn „P“ seit Jahren unterwegs war u. das immer noch auf den Namen der Mutter angemeldet war und von ihr Komplett bezahlt wurde, hat die Betreuerin erst nach massiven Einwänden und mit Beschwerde des Enkels beim Vormundschaftsgericht mit einjähriger Verspätung konfisziert und verkauft.
Die Ermittlungen wurden 2004 von der Staatsanwaltschaft nach über 2 Jahren und einer Serie von Mißverständnissen und Kommunikationsproblemen zw. Polizei und Staatsanwaltschaft, eingestellt. Juristisch vorhersehbar, da die Mutter bis zu dem psychiatrischen Gutachten Nov. 2002, auf dem „Papier“ einfach als Geschäftsfähig betrachtet wird.
Bis 2005 konnte die Mutter aus dem Erlös der 1-Zi.Wohnung noch finanziert werden (ca. 80.000 €uro}, dann war alles endgültig weg und die Betreuerin stellte einen Antrag auf Sozialhilfe u. somit bezahlte seither die Allgemeinheit die Lebenshaltungs- u. Heimkosten der Mutter, die dann Anfang 2009, mit 97 verstorben ist.
Sohn „P“ scheint mittellos zu sein, das Haus ist auf seine Ehefrau überschrieben, das Sozialamt hat Auskunft über die Vermögensverhältnisse bei beiden Söhnen eingeholt und erwartet Unterhaltszahlungen. Die Mutter wurde klammheimlich Feuerbestattet ohne jemanden zu verständigen und in der bayerischen Provinz in ein schmuckloses Urnengrab verfrachtet, obwohl es in München seit 100 Jahren ein Familiengrab gibt u. sie dort ja auch neben dem 1996 verstorben Ehemann begraben werden wollte.
Das Testament wurde dann in der Folgezeit 2009, vom Nachlassgericht an die erbberechtigten Söhne und Enkel verschickt, daraus ergab sich, dass die Mutter
Sohn „P“ 75%, Sohn „M“ 25% des Vermögens vermachen wollte und allen 5 Enkeln jeweils 20.000 DM zugesprochen hatte. Die schon notverkaufte Wohnung war alleine dem einen Enkel der bei ihr aufgewachsen war, vererbt worden.
Alle Familienmitglieder habe das „Erbe“ abgelehnt, waren ja eher Schulden zu erwarten.
Nun meine Frage: Würde ein Fachkundiger Jurist eine Chance sehen, Sohn „P“ zivilrechtlich zu verklagen um wenigstens theoretisch, den Pflichteil oder wenigstens Schadenersatz einzuklagen? Auch wenn wenig Aussicht darauf besteht, dass von „P“ noch Zahlungen geleistet werden können, wäre es wenigstens eine Genugtuung, „P“ dazu zu zwingen, sich seiner kriminellen Vorgehensweise zu stellen.