Kann ich, während ich Hartz 4 beziehe, Teile vom meinem Vermögen ausgeben, ohne etwas zurückzahlen zu müssen?
Oder anders gefrafgt: Kann ich über mein Vermögen während Hartz 4 frei verfügen?
Kann ich, während ich Hartz 4 beziehe, Teile vom meinem Vermögen ausgeben, ohne etwas zurückzahlen zu müssen?
Oder anders gefrafgt: Kann ich über mein Vermögen während Hartz 4 frei verfügen?
Hallo,
Welches Vermögen ???..)
Vermögen ist sowas wie ein gewisser Herr Höneß in der Schweiz geparkt hat…nicht deine Cent
Ich würde die paar Cent an deiner Stelle allerdings aufheben…Waschmaschine oder Kühlschrank zum B. können den Geist aufgeben oder irgendwas anderes unvorhergesehenes…dann hast du wenigstens ein paar € zur eigenen Verfügung.
Ja, der Gedanke ist durchaus richtig. Ich hab aber leider eine bißchen zuviel ausgeben und von meinem Tagesgeldkonto nachüberwiesen. Gibt es jetzt haue vom Amt?
Ja, der Gedanke ist durchaus richtig. Ich hab aber leider eine bißchen zuviel ausgeben und von meinem Tagesgeldkonto nachüberwiesen. Gibt es jetzt haue vom Amt?
Wenn du dein Tagesgeldkonto nicht geheim gehalten hast, nicht.
Wieso sollte es denn sonst dann Haue geben?
Eventuell wegen dem Zuflussprinzip. Wenn eigenes Geld auf das Girokonto fließt zusätzlich zum Regelbetrag. …
ps:Tagesgeldkonto habe ich offen gelegt
Hi,
Eventuell wegen dem Zuflussprinzip. Wenn eigenes Geld auf das
Girokonto fließt zusätzlich zum Regelbetrag. …
nein, das ist kein Zufluss. Über Schonvermögen kann man natürlich frei verfügen, sofern es Barvermögen ist.
Gruß
Ingo
Kann ich, während ich Hartz 4 beziehe, Teile vom meinem
Vermögen ausgeben, ohne etwas zurückzahlen zu müssen?
Unverständliche Frage
Oder anders gefrafgt: Kann ich über mein Vermögen während
Hartz 4 frei verfügen?
Ja
Auch ohne Gruß
Kann ich, während ich Hartz 4 beziehe, Teile vom meinem
Vermögen ausgeben, ohne etwas zurückzahlen zu müssen?
Du kannst sogar alles, was Du an Geld hast, auf einen Schlag auf den Kopf hauen.
Oder anders gefrafgt: Kann ich über mein Vermögen während
Hartz 4 frei verfügen?
Wäre mir neu, dass man jemanden Fragen müsste, bevor man sein eigenes Geld ausgeben darf.
Oder geht es hier um Vermögen, was bei Antragstellung verschwiegen wurde?
Eventuell wegen dem Zuflussprinzip. Wenn eigenes Geld auf das Girokonto fließt zusätzlich zum Regelbetrag. …
Dann wäre es ja auch ein Zufluss, wenn du Geld vom Girokonto abhebst. Schließlich fließt da zusätzliches Geld in dein Portemonnaie.
Dann müsstest du jeden Monat 10 mal 100 Euro abheben und wieder einzahlen, und schon hättest du einen Zufluss von 1000 Euro monatlich. - Dein Geld vermehrt sich ja nicht, wenn du es von einem Konto aufs nächste schiebst. Es ist nur dann ein Zufluss, wenn es von einem Konto kommt, das dir nicht gehört.
Du darfst sogar Gegenstände aus deinem Hausrat auf dem Flohmarkt oder Ebay verkaufen, ohne dass es ein Geldzufluss wäre, denn der Gegenstand hat ja schon vorher dir gehört, und danach hättest du ihn nicht mehr, sondern anstattdessen einen Gegenwert in Bargeld. -
Du wirst ja die entsprechenden Buchungsunterlagen aufbewahren . Falls da Fragen zu dem Zahlungseingang auf deinem Girokonto kommen sollten, hast du also die „erklärenden“ Nachweise dafür, dass es eine reine Umbuchung von Konto A nach Konto B war… und gut isses.
Hi,
Du darfst sogar Gegenstände aus deinem Hausrat auf dem
Flohmarkt oder Ebay verkaufen, ohne dass es ein Geldzufluss
wäre, denn der Gegenstand hat ja schon vorher dir gehört, und
danach hättest du ihn nicht mehr, sondern anstattdessen einen
Gegenwert in Bargeld. -
wenn das Barvermögen dann jedoch den Freibetrag übersteigt, ist es zwar immer noch kein zugeflossenes Einkommen, müsste jedoch zum Lebensunterhalt eingesetzt werden.
Gruß
Ingo