Hallo,
hier wäre eine Frage zu den möglichen Auswirkungen der Vermögensaufteilung nach erfolgter Ehescheidung auf die Alg-II-Bezüge der Ex-Frau:
Bei der Ehescheidung wurde der Ex-Mann dazu verpflichtet, den Geldwert der Hälfte des gemeinsamen Hauses an seine Ex-Frau auszuzahlen, insgesamt einen Betrag in Höhe von 57.000 EUR.
42.000 EUR wird er sofort bei Abschluss des Vermögensaufteilungsvertrages am 22.02.11 zahlen, damit sich die Ex-Frau umgehend bemühen kann, dieses Geld in Form einer Eigentumswohnung für den eigenen Wohnbedarf anzulegen. Die restlichen 15.000 EUR würde der Ex-Mann dann zinslos innerhalb der kommenden fünf Jahre an seine Ex-Frau in Raten abbezahlen.
Hier die entscheidende Frage:
Wie und wann würde dieser ausstehende Betrag (15.000 EUR) im Rahmen des Alg II angerechnet? Als Einkommen oder Vermögen?
Erst bei Einzahlung auf das Bankkonto der Ex-Frau oder bereits bei Abschluss des Vertrages zur Vermögensaufteilung?
Wäre es auf das Alg II bezogen günstiger, wenn dieser ausstehender Betrag statt in Raten erst nach den fünf Jahren im Ganzen ausgezahlt würde oder aber in jährlichen Raten à 3.000 EUR?
Auch die Ratenauszahlung in Höhe von monatlich 250 EUR steht zur Diskussion.
Aber möglicherweise würde diese dann als Einkommen gerechnet!?
Wenn diese Ratenzahlungen (insg. 15.000 EUR) in der weiteren Zukunft zur Abbezahlung eines möglichen Bankkredits für eine Eigenbedarfswohnung verwendt würden, ergäben sich dann andere Bedingungen?
Schon im Voraus vielen Dank für mögliche Antworten!
Gruß
sinilintu