Ist es möglich einen Beratungshilfeschein bei einer beabsichtigten Trennung zu beantragen und welche Einkommen bzw Vermögenswerte werden dann mit berechnet. Muss auch das Vermögen bzw das Einkommen der Ehefrau (wenn man räumlich getrennt lebt) mit angegeben werden? Wie gehen die Freibeträge von unterhaltsberechtigten Kindern mit ein?
Hallo,
hier ein Link der eventuell weiterhelfen kann. Den Hinweisen kann entnommen werden, was bei der Beantragung von Beratungshilfe angegeben werden muss bzw. nicht.