Vermögensbildungsgesetz

Hallo!
wir beschäftigen uns im Moment mit dem Vermögensbildungsgesetz und meine Frage ist, ob das Vermögensbildungsgesetz das Gleiche ist wie die Arbeitnehmersparzulage. Oder ist das wieder ein weiteres Gesetz?

Viele Dank!
Lg

Das wichtigste zum Vermögensbildungsgesetz

Das Vermögensbildungsgesetz sagt aus, dass bestimmte Personen eine Prämie vom Staat erhalten, wenn sie in ein oder auch zwei Geldanlagen investieren, die vom Gesetz festgelegt sind und das Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet.
Anspruch auf die Prämie haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer (auch Auszubildende), Richter, Beamte und Soldaten. Bei Ledigen darf das jährlich zu versteuernde Einkommen die Grenze von 17.900 Euro und bei Verheirateten von 35.800 Euro nicht überschreiten. Hier ist zu bedenken, dass es sich bei dem Einkommen weder um das Brutto- noch um das Nettoeinkommen handelt.
http://www.money-online.de/finanz/vermoegensbildungs…

pardon, hatte ich vergessen rein zu kopieren
damit dürfte die frage dann wohl beantwortet sein
http://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/index.html