Moin !
Bedingt durch den Verkauf meines Ferienhäuschens werde ich mich demnächst als HartzIV-Empfänger abmelden.
Meine Frage dazu:
Ist die Arbeitsagentur berechtigt zu erfahren, wie viel Geld mir der Verkauf eingebracht hat und danach den Zeitraum zu bemessen, zu dem ich erneut einen Antrag stellen kann?
(Ich hoffe, ich hab’ bis dahin einen Job und muss das gar nicht mehr tun - nebenbei).
Dank & Adlergruß