Hallo zusammen,
das ist mein erster Artikel, und ich hoffe, ich bin im richtigen Brett gelandet- wie man wohl sagt.
Ich habe eine Frage zum Thema „Vermögensfreibetrag bei Alhi- Bezug“. Ich beziehe seit 2001 ohne Unterbrechung Arbeitslosenhilfe. So habe ich auch im Sept. 02 Alhi beantragt und bewilligt bekommen. Der Bewilligungsabschnitt endete im Sept. 03. Ein Folgeantrag ist auch bewilligt worden. Ich würde nun gerne wissen, wie hoch mein Vermögensfreibetrag im Juni 2003 war. Ich bin ledig und 42 Jahre alt.
Irgendwo habe ich gelesen, dass es für die, die 2002 schon Alhi bezogen haben, das folgende gilt:
„Der allgemeine Vermögensfreibetrag (Schonvermögen) liegt für neue Anträge (ab 1. Januar 2003) nur noch bei 200 EURO pro Lebensjahr (bisher 520 EURO !) des Arbeitslosen und des Partners.“
Daraus schließe ich eine wie auch immer geartete Übergangsregelung, weil es heißt: „neue Anträge (ab 1. Januar 2003).“ Mein Antrag vom Sept. 2002 war ja ein Folgeantrag und galt bis Sept. 2003. Somit müssten mir doch schätzungsweise für den o.g. Zeitraum (Mai- Juni 2003) noch 520 Euros / Lebensjahr Vermögensfreibetrag zugestanden haben und nicht die 200.
Liege ich mit dieser Auffassung richtig? Wenn nicht, was wäre dann richtig?
Für Eure Antwort bedanke ich mich schon mal im voraus und verbleibe
mfG
W.Meier
Hallo Wilfried!
Ich kann nicht genau nachvollziehen, was du wissen möchtest - dein Folgeantrag ab September 2003 wurde doch schon bewilligt?
Mit der Vermögensprüfung ist das so:
Bei jedem Folgeantrag musst du dein aktuelles Vermögen angeben. Wenn dieses den zu diesem Zeitpunkt gültigen Freibetrag übersteigt, bist du nicht bedürftig, d.h., der Antrag wird abgelehnt. Man erwartet, dass du von deinem Vermögen lebst.
Sobald du soviel davon ausgegeben hast, dass nur noch weniger als dein Freibetrag übrig ist, kannst du einen neuen Antrag stellen.
Der Freibetrag von 200 € pro Person und Lebensjahr gilt für Bewilligungen ab 01.01.03. Das heißt, laufende Bewilligungen (wie bei dir bis September 2003) werden nicht überprüft. Erst wenn der Folgeantrag fällig ist (das kann auch nach einer Unterbrechung sein) wird neu geprüft.
Eine Umrechnung aufs Jahr gibt es nicht.
Ich hoffe, das war das, was du wissen wolltest.
LG
Wera
Hallo Wera,
Ich kann nicht genau nachvollziehen, was du wissen möchtest -
Warum nicht
? Ich hab’ mir soooooooo viel Mühe gegeben.
dein Folgeantrag ab September 2003 wurde doch schon bewilligt?
Ja, das stimmt, aber man hat schon Pferde kotzen sehen…
Das heißt, laufende Bewilligungen
(wie bei dir bis September 2003) werden nicht überprüft. Erst
wenn der Folgeantrag fällig ist (das kann auch nach einer
Unterbrechung sein) wird neu geprüft.
Eine Umrechnung aufs Jahr gibt es nicht.
Ich hoffe, das war das, was du wissen wolltest.
Alles klar, das genau wollte ich doch wissen! Vielen Dank fürs Info. Ich gehe mal davon aus, dass ich also für diesen Zeitraum noch die 520 Euros/Lebensjahr haben durfte. Sonst hätte ich schließlich auch- nach Ämterlogik- einen neuen Antrag zugeschickt bekommen mit der entsprechenden Bitte, diesen auszufüllen. Das aber geschah nicht.
Gruß
Wilfried