Vermögensfreibetrag

hallo,

mal angenommen ein potentieller ALG II Empfänger besitzt ein Wertpapierdepot mit einem Wert von aktuell 3600 € sowie ein Gartengrundstück ( Ackerland ) mit einem Wert von 2000 €, also zusammen ein Wert von 5600 €. Er ist 27 Jahre alt ( 150€ x 27 = 4050 € ) und hat daher einen Freibetrag von 4050 €. Müsste er dann 1600 € von seinem Depot auf sein Girokonto rüberschieben und dann davon leben bis das Geld aufgebraucht ist und dann neu ALGII beantragen (mit dann 4000 € Vermögen ), oder muss er sein Depot komplett kündigen?

hallo,

dto.,

mal angenommen ein potentieller ALG II Empfänger besitzt ein
Wertpapierdepot mit einem Wert von aktuell 3600 € sowie ein
Gartengrundstück ( Ackerland ) mit einem Wert von 2000 €, also
zusammen ein Wert von 5600 €. Er ist 27 Jahre alt ( 150€ x 27
= 4050 € ) und hat daher einen Freibetrag von 4050 €. Müsste
er dann 1600 € von seinem Depot auf sein Girokonto
rüberschieben und dann davon leben bis das Geld aufgebraucht
ist und dann neu ALGII beantragen (mit dann 4000 € Vermögen ),
oder muss er sein Depot komplett kündigen?

Wenn der Acker nicht zu verkaufen ist oder nur unter Wert zu verkaufen ist, kann das Jobcenter den Verkauf nicht fordern; man müsste den Nachweis erbringen, dass nur mit Verlust zu verkaufen sei; die haben da „übergangsfristen“, aber alles Sache des Sachbearbeiters.
Er müsste nur bis zum Schonvemögen sein Vemögen einsetzen, nicht drunten und wie erwähnt: wie genau ist der Wert des Ackers bestimmt worden???

Schönen Tag noch.

Er darf ein Schonvermögen von 150 € x 27 plus 750 € haben, also 4. 800 €
und einen PKW bis zu einem Wert von 7.500 €
Den Überbetrag kann er sich im 1. Monat von Hartz IV anrechnen lassen, sofern sein Bedarf höher ist.