Guten Tag,
da der Vermögensfreibetrag für Bafög bei 5200€ liegt, würde mich interessieren, wie es sich verhält, wenn man Vermögen in Form eines Festgeldkontos hat.
Ich kann das Konto ja nicht vor seiner Laufzeit auflösen, das kostet Zinsen und wird die Bank siche rnicht ohne Weiteres durchführen. Kann mir also auf Grund dessen das Bafög verweigert werden?
Vielen Dank für die Hilfe.
Hallo,
da der Vermögensfreibetrag für Bafög bei 5200€ liegt, würde
mich interessieren, wie es sich verhält, wenn man Vermögen in
Form eines Festgeldkontos hat.
Ich kann das Konto ja nicht vor seiner Laufzeit auflösen, das
kostet Zinsen und wird die Bank siche rnicht ohne Weiteres
durchführen.
So - was meinst du mit „kostet Zinsen“ - falls es „nur“ bedeutet, dass du eben die Zinsen, welche du bekommst verlierst, kann es sehr gut sein, dass das Guthaben angerechnet wird, weil du ja rein theoretisch an das Geld herankommst (Gleiches gilt auch für Bausparverträge, obwohl dir da ja auch die WBP „flöten“ geht). Anders könnte es sein, wenn du an das Geld vertraglich bestimmt nicht rankommst - das wird aber meist ja unterschiedlich sein.
Für diesen Fall würde ich dir empfehlen dich mit dem/deinem Bafögamt in Verbindung zu setzten, die wissen bzw. sollten es zumindest.
Grüße