Vermögensgrenze beim BAföG welche Konten angeben?

Hallo zusammen,
meine Freundin bekommt jetzt BAföG und wir sind uns nun unsicher
wieviel Geld wir sparen dürfen. Auf folgender Internetseite habe ich
was von einer Vermögensgrenze beim BAföG gelesen, diese liegt bei
5.200 €
http://www.klicktipps.de/bafoeg.php

Wir leben zusammen und haben auch (indirekt) ein gemeinsames
Tagesgeldsparkonto bei der DKB. Indirekt weil ich der Kontoinhaber
bin und sie nur eine VISA-Kart von der Bank hat.

Wie ist das jetzt mit dem BAföG? dürfen die an das Geld dran, weil
meine Freundin ja jederzeit Geld dort abbolen könnte, oder nicht;
weils ja mein Konto ist?

Bitte auch Belege
Danke

Ganz einfache Kiste: Wenn das Konto auf deinen Namen läuft, dann geht man auch davon aus, dass du kompletten Zugriff drauf hast. Also wirst du es angeben müssen, da du sonst in arge Erklärungsnöte gerätst, falls mal ein Datenabgleich stattfindet (und darauf kannst du Gift nehmen)!

Ganz einfache Kiste: Wenn das Konto auf deinen Namen läuft,
dann geht man auch davon aus, dass du kompletten Zugriff drauf
hast. Also wirst du es angeben müssen, da du sonst in arge
Erklärungsnöte gerätst, falls mal ein Datenabgleich
stattfindet (und darauf kannst du Gift nehmen)!

Das ist es ja, es läuft auf meinem Namen und nur ich habe vollen Zugriff auf das Konto. Ich bin in der Ausbildung und meine Freundin studiert, deshalb bekommt auch nur Sie BAföG. Mein Freundin hat wie schon gesagt nur eine VISA-Karte von „meiner“ Bank mit der sie Geld abheben darf. Die Frage ist also muss >Siemein

Das ist es ja, es läuft auf meinem Namen und nur ich habe
vollen Zugriff auf das Konto. Ich bin in der Ausbildung und
meine Freundin studiert, deshalb bekommt auch nur Sie BAföG.
Mein Freundin hat wie schon gesagt nur eine VISA-Karte von
„meiner“ Bank mit der sie Geld abheben darf. Die Frage ist
also muss >Siemein

VISA-Karte bei Datenabgleich?

Tja da ist vermutlich auch eine Interpretationsfrage.
Allerdings ist der große Vorteil, dass das Konto ja nicht auf
ihrem Namen läuft, so dass bei einem Datenabgleich das Konto
auch nicht auftauchen kann. Es wäre dann also mehr oder
weniger so unsichtbar wie Bargeld.

So habe ich mir das eigentlich auch gedacht, Frage ist nur obs legal ist und was mit der VISA-Karte ist. Diese läuft ja auf ihrem Namen, sie bekommt diese auch persönlich zugeschickt, mit eigenem Passwort.
Bleibt es trotzdem im verborgenen?

hi,

guck dir mal diese Seite an des Bundeszentralamtes für Steuern:
http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/018_kontenab…

Das dürfte deine Frage klären, oder?

Gruß
Sonja

Das dürfte deine Frage klären, oder?

Danke Sonja, hast mir echt geholfen.
Eine Zeile klärt wer alles überwacht wird ^^
Wir dürfen also weiter Geld ansparen da sie weder Kontoinhaberin ist, noch Verfügungsberechtigte.

Solche Fragen (auch anonyme) werden sehr gut bei http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/baf…
beantwortet.

Dort das Forum „Eigenes Einkommen und Vermögen“ wählen.

Gruß JK