Vermögensoffenlegung

Liebe/-r Experte/-in,
mein Vater hat sich bei einer Unterhaltsklage runterrechnen lassen, obwohl er einen Hof, Ländereien
und 5 hochwertige Pferde hat.

Meine Frage:

Muß mein Vater den Kindern sein Vermögen offenlegen?

Über eine kompetente Antwort oder über eine gute Idee,
wie man ihn dazu bringen muß wäre ich sehr dankbar, da er seine Kinder verdummt.

Liebe Grüße von Nonne 213

bei einer Unterhaltsklage runterrechnen

lassen, obwohl er einen Hof, Ländereien
und 5 hochwertige Pferde hat.

Runterrechnen geht vor Gericht nicht. Entweder es liegt ein Sachverständigengutachten vor oder nicht. Auch ein hochwertiges Pferd kostet Unterhalt.

Muß mein Vater den Kindern sein Vermögen offenlegen?

Macht er doch schon im Rahmen der Unterhaltsklage.
Bei Zweifeln an der Richtigkeit der gemachten Angaben kann man nachfassen.

Ein Sachverständiger ???
Wer soll den denn bezahlen, ich als Sozialamt ???
So ein Quatsch

Ein Sachverständiger ???
Wer soll den denn bezahlen, ich als Sozialamt ???
So ein Quatsch

Wenn Du ein Sozialamt bist, kannste ja mal in der Behörde rumfragen. Und ja, Sachverständige müssen bezahlt werden. Dafür gibt es im Notfall PKH.

Grüß Dich Nonne,
nein, der Vater muss seinen Kindern sein Vermögen nicht offenlegen!

Hier scheint es jedoch so, dass der Vater gegenüber dem Gericht falsche, nicht vollständige und/oder fehlerhafte Vermögensverhältnisse dargelegt hat.

Dies ist eine Straftat.

Zudem können bei einer Unterhaltsklage alle Beteiligten das Gericht veranlassen, die Vermögensverhältnisse des Beklagten durch Dritte prüfen zu lassen.

Konnte leider erst heute antworten.

Gruß - Ernst

Hallo Ernst, erstmal lieben Dank für deine Antwort.

Die Unterhaltsklage ist 30 Jahre her und ich finde es eine ausgemachte Schweinerei, daß das Schwein, der mich und meine Schwester als Kind immer geschlagen hat und uns dann noch vor Gericht verarscht.

Aber ich denke es ist wohl eh zu spät etwas gegen den zu unternehmen.

Aber trotzdem vielen lieben Dank.
Gruß von Nonne 213

Der Wortwahl nach zu urteilen, bezieht sich die Frage auf deutcshes Recht. Da kann ich als österreichischer Jurist nicht sehr behilflich sein. In Österreich gibt es - vor der Exekutionsführung, d.h. noch im streitigen Verfahren - nur eingeschränkte Möglichkeit jemanden dazu zu zwingen sein Vermögen offenzulegen. Der klassische Weg ist es, ihn gerichtlich aufzufordern seine Steuererklärung vorzulegen und wenn er das nicht tut, den Richter um eine Schätzung zu ersuchen.

hallo,
danke für die schnelle und kompentente Antwort, Grüsse von Nonne 213